Die Messprotokolle müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
• ermittelte Messwerte
Jetzt sollte es nachvollziehbar sein.
Leider nicht, Andreas. "Ermittelte Messwerte" schließt die gemessenen Drehzahlen ein, denn die gehören zum Umfang der zu ermittelnden Werte (LVL Nr. 9.6.3). Solange nicht irgendwo explizit steht, dass bei Modellflugzeugen unter 25 kg die Drehzahl nicht zu ermitteln ist, ist eine solche "schlanke" Messung unvollständig. Wären mit "Ermittelte Messwerte" nur die dBA-Werte gemeint, hätte man es entsprechend reingeschrieben. Verwaltungsjuristen, die eine Verordnung wie die LVL herausgeben, sind bei Begrifflichkeiten sehr genau.
Aber ich lass es jetzt, ist eh ein Streit um des Kaisers Bart, weil die Lärmpässe und das ganze Drumherum ohnehin kaum jemanden interessieren - außer uns selber.