Moin in die Runde,
ja, ich weiss. Kenntnisnachweis die siebenhundertfünfunsechzigste, aber zu folgendem Konkreten Problem habe ich noch keine Antwort gefunden.
Auszüge aus Artikeln auf der Seite des DMFV:
„Für das Steuern eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ab dem 01. Oktober 2017 gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ein Kenntnisnachweis erforderlich. (…) Er ist auch Voraussetzung dafür, außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell in einer Flughöhe über 100 Meter über Grund steuern zu dürfen.“
„Für Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen, für die eine AE erteilt wurde, ist bei Anwesenheit eines Flugleiters kein Kenntnisnachweis erforderlich. Sollte jemand ohne Flugleiter auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis fliegen, ist der Kenntnisnachweis erforderlich.“
Ich leite daraus ab:
Flugplatz mit Flugleiter: „alles ist erlaubt“
Kenntnisnachweis vorhanden: „alles ist erlaubt“
Was aber ist auf dem Flugplatz (mit AE) ohne Flugleiter und ohne Kenntnisnachweis? Ist es korrekt, dass man dann nur bis 2kg und unter 100m fliegen darf?
Das würde bedeuten, dass der Flugplatz ohne Flugleiter quasi zum beliebigen Gelände „verwahrlost“.
Die Frage kam auf, ob denn alleine bzw. zu zweit geflogen werden darf oder nicht. (Einsatz eines Flugleiters ist bei uns (erst) ab 3 Piloten Pflicht)
Erzählt doch mal bitte wie das bei Euch gehandhabt wird.
Habe schon gehört das Vereine den Nachweis pauschal von allen Mitgliedern fordern. Das geht in meinen Augen nicht.
Sollte das so zutreffen muss ja die FLugordnung angepasst werden etc....
Feuer frei,
Jonas
p.s. Alleinflug mit Doppel-L würde vermutlich nicht so panne aussehen
ja, ich weiss. Kenntnisnachweis die siebenhundertfünfunsechzigste, aber zu folgendem Konkreten Problem habe ich noch keine Antwort gefunden.
Auszüge aus Artikeln auf der Seite des DMFV:
„Für das Steuern eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ab dem 01. Oktober 2017 gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ein Kenntnisnachweis erforderlich. (…) Er ist auch Voraussetzung dafür, außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell in einer Flughöhe über 100 Meter über Grund steuern zu dürfen.“
„Für Modellflugbetrieb auf Modellfluggeländen, für die eine AE erteilt wurde, ist bei Anwesenheit eines Flugleiters kein Kenntnisnachweis erforderlich. Sollte jemand ohne Flugleiter auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis fliegen, ist der Kenntnisnachweis erforderlich.“
Ich leite daraus ab:
Flugplatz mit Flugleiter: „alles ist erlaubt“
Kenntnisnachweis vorhanden: „alles ist erlaubt“
Was aber ist auf dem Flugplatz (mit AE) ohne Flugleiter und ohne Kenntnisnachweis? Ist es korrekt, dass man dann nur bis 2kg und unter 100m fliegen darf?
Das würde bedeuten, dass der Flugplatz ohne Flugleiter quasi zum beliebigen Gelände „verwahrlost“.
Die Frage kam auf, ob denn alleine bzw. zu zweit geflogen werden darf oder nicht. (Einsatz eines Flugleiters ist bei uns (erst) ab 3 Piloten Pflicht)
Erzählt doch mal bitte wie das bei Euch gehandhabt wird.
Habe schon gehört das Vereine den Nachweis pauschal von allen Mitgliedern fordern. Das geht in meinen Augen nicht.
Sollte das so zutreffen muss ja die FLugordnung angepasst werden etc....
Feuer frei,
Jonas
p.s. Alleinflug mit Doppel-L würde vermutlich nicht so panne aussehen