So habe Final Antwort von Herrn Sonnenschein bekommen.
Also es wird lang und kompliziert ich Versuche das jetzt Mal in 2 Bzw. 3 Kategorien von Teilnehmern aufzuschlüsseln.
Du bist Mitglied im DMFV oder MFSD dann darfst nachdem du deinen Verbandskenntnis Nachweis, deine Mitgliedschaft, deine Betreiberregistrierung (LBA) und deine Versicherung nachgewiesen hast fliegen.
Du bist Mitglied im DAEC oder Verbandsloser dann musst du den DMFV Kenntnisnachweis vorlegen, deine Betreiberregistrierung, und deine Versicherung nachweisen.
Du bist Gast aus Belgien, Holland etc.
Dann musst du deine Landesbetreiber Registrierung, deine Verbandsmitgliedschaft inkl. Versicherung und du musst den DMFV Kenntnisnachweis vorlegen können das ist leider alternativlos.
Ein A1 / A3 ist allgemein bei uns nicht zulässig!!!
Es tut mir im Zweifel äußerst leid, das bricht quasi das Freundschaftliche Fliegen und den Austausch zwischen den Ländern warum das hier so gehandhabt wird ist für mich nicht nachvollziehbar, denn ich bin mir sicher das wir als Deutsche Gäste bei euch ziemlich problemlos mit einer Verbands Versicherung und einem A1/A3 fliegen kommen können.
Grüsse euer Marc der gerade darüber nachdenkt ob dass so überhaupt noch Sinn macht in Zukunft.