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Hallo Zusammen!
Ich bin Mitgleid in einem Windsurfing-Verein, der in der glücklichen Lage ist, ein wirklich tolles Gewässer gepachtet zu haben. Dieses Gewässer ist eingezäunt und wir teilen es uns mit einem Angelverein. Immer wieder erreichen uns Anfragen von Dritten, die unser Gelände gerne im Rahmen von Schulsportveranstaltungen oder für Veranstaltungen anderer Sportvereine nutzen möchten. Grundsätzlich stehen wir diesen Anfragen positiv gegenüber, weil wir uns davon nicht zuletzt auch eine Rekrutierung von neuen Mitgliedern versprechen.
Hinsichtlich von Veranstaltungen, wo wir z.B. einen Tag der offenen Tür ("des offenen Sees") durchführen, kennen wir die (strengen) Vorschriften, die sich für Gelände am Wasser ergeben (DLRG, Ausleuchten der Wasserfläche nach Einbruch der Dämmerung, usw.) und müssen diese jedesmal zusätzlich versichern bzw. zumindest der Versicherung anmelden.
Wie es jedoch haftungstechnisch aussieht, falls wir z.B. einer Schulklasse, die einen Paddelkurs auf unserem See durchführen wollen, aussieht, konnten wir bislang nicht eindeutig klären. Die Schule stellt dafür Sportlehrer mit Rettungsschwimmer-Schein bei und würde auch einen generellen Haftungsausschluss ausfüllen. Diesbezüglich ist unser aktueller Wissensstand, dass das nicht ausreicht, weil es nicht zulässig ist(?). Es müssten individuelle Ausschlusserklärungen, die dann "Haftungseinschränkungen" genannt werden müssten, erstellt werden. Diese würden dann allerdings auch nicht alles abdecken; wenn jemand z.B. auf dem Weg zum Wasser zu Schaden kommt, weil der Weg dorthin schadhaft wäre, wäre dies angeblich nicht auszuschließen...
Leider macht unsere Versicherung dazu nur schwammige Aussagen, so dass ich nun diesen Weg hier gewählt habe. Vielleicht gibt es ja einen Experten hier, der uns dass am Besten unter Bezug auf die Rechtsbasis eindeutig darlegen könnte. Herzlichen Dank!
Gruß
Chris
Ich bin Mitgleid in einem Windsurfing-Verein, der in der glücklichen Lage ist, ein wirklich tolles Gewässer gepachtet zu haben. Dieses Gewässer ist eingezäunt und wir teilen es uns mit einem Angelverein. Immer wieder erreichen uns Anfragen von Dritten, die unser Gelände gerne im Rahmen von Schulsportveranstaltungen oder für Veranstaltungen anderer Sportvereine nutzen möchten. Grundsätzlich stehen wir diesen Anfragen positiv gegenüber, weil wir uns davon nicht zuletzt auch eine Rekrutierung von neuen Mitgliedern versprechen.
Hinsichtlich von Veranstaltungen, wo wir z.B. einen Tag der offenen Tür ("des offenen Sees") durchführen, kennen wir die (strengen) Vorschriften, die sich für Gelände am Wasser ergeben (DLRG, Ausleuchten der Wasserfläche nach Einbruch der Dämmerung, usw.) und müssen diese jedesmal zusätzlich versichern bzw. zumindest der Versicherung anmelden.
Wie es jedoch haftungstechnisch aussieht, falls wir z.B. einer Schulklasse, die einen Paddelkurs auf unserem See durchführen wollen, aussieht, konnten wir bislang nicht eindeutig klären. Die Schule stellt dafür Sportlehrer mit Rettungsschwimmer-Schein bei und würde auch einen generellen Haftungsausschluss ausfüllen. Diesbezüglich ist unser aktueller Wissensstand, dass das nicht ausreicht, weil es nicht zulässig ist(?). Es müssten individuelle Ausschlusserklärungen, die dann "Haftungseinschränkungen" genannt werden müssten, erstellt werden. Diese würden dann allerdings auch nicht alles abdecken; wenn jemand z.B. auf dem Weg zum Wasser zu Schaden kommt, weil der Weg dorthin schadhaft wäre, wäre dies angeblich nicht auszuschließen...
Leider macht unsere Versicherung dazu nur schwammige Aussagen, so dass ich nun diesen Weg hier gewählt habe. Vielleicht gibt es ja einen Experten hier, der uns dass am Besten unter Bezug auf die Rechtsbasis eindeutig darlegen könnte. Herzlichen Dank!
Gruß
Chris