udogigahertz
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Nee, ist es nämlich nicht! Ich wette, dass irgendwo im Kleingedruckten folgende sinngemäße Klausel steht: "Die Versicherung von Fahrzeugen/Gegenständen für die ansonsten eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist hiervon ausgeschlossen."Und das ist eigentlich ziemlich eindeutig.
Oliver
Das Gleiche gilt natürlich auch für die angesprochene AXA-Haftpflichtversicherung, da können die vorher reinschreiben, was sie wollen, was sie alles mitversichern, alles das wird durch diese Generalklausel, die in jedem dieser Verträge drinsteht, wieder konterkariert.
Aber glaubt nur eurem Versicherungsvertreter und vertraut auf die bunten Prospektangaben, weint euch aber im Schadensfalle hier nicht aus, dass die Versicherung jetzt nicht zahlen will.
Grüße
Udo