Haftpflicht-Versicherung für Fesselflieger

Als einzelkämpferischer Privatwiesen-Flieger in Süddeutschland habe ich mir bisher nie Gedanken über eine Haftpflicht-Versicherung gemacht. Ich bin auch nicht Mitglied irgendeines betreffenden Vereins oder Verbands.

Aber wenn ich jetzt z.B. Richtung Hammersbach 2021 schiele, müßte ich ja voraussichtlich eine HP Versicherung nachweisen - zumindest in der Ausschreibung 2019 stand das drin. Womöglich wäre eine einschlägige HP-Versicherung sowieso eine Selbstverständlichkeit, auch anderswo.
Bloß eben für mich bisher nicht.

Also habe ich soeben bei meinem privaten HP-Versicherer angefragt, ob er grundsätzlich dieses Risiko einzuschließen bereit wäre.
Schaun mer mal.

Während ich nun auf Antwort warte, würde ich gern mal herumfragen, wie Ihr das so handhabt oder was Ihr mir zu tun/vermeiden empfehlt?

Viele Grüße aus Hohenlohe - Albrecht
 
Au Weiha,
als Wiesenflieger ist das enorm wichtig! Eigentlich sogar wichtiger als für RC-Wildflieger. Falls du es noch nicht erlebt hast, es wird irgendwann passieren. Irgend ein Spaziergängerhonk wird dir munter unbedarft in den Kreis hinein marschieren, um dir eine bescheuerte Frage zu stellen. Wenn du den zufällig nicht sofort bemerkst, und reagierst, kannst du den auch mit 1,5ccm 350gr locker umbringen.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist eine Versicherung natürlich ohnehin Pflicht.

Wir sehen uns beim Rainer
Andreas
 

Wilf

User
Servus Albrecht,

derzeit bin ich unversichert, weil ich das Risiko, durch den Betrieb meiner Fesselflugmodelle oder meine RC-Schaumwaffeln für Schäden an fremden Personen und an fremden Sachen einstehen zu müssen, jetzt und in Zukunft mit Null bewerte. Der berühmte Spaziergänger, der in den Kreis läuft, hat dort, wo ich fliege, ein striktes Betretungsverbot.
Nicht ein mal ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Anschrift habe ich am Flieger. Wenn wer was von mir will, kann er mich ja fragen.

Aber bald wird es das nicht mehr spielen. Einfach deshalb, weil sich die Vorschriften ändern. Als Ösi werde ich dann dem Aeroclub wieder beitreten und brav meine Schutzgelder, genannt Mitgliedsbeitrag, an den ÖAeC entrichten. Die in Zukunft verlangte Prüfung werde ich, so Gott und das Bundesamt für Zivilluftfahrt wollen, auch irgend wie bestehen.
 

Malmedy

User
Die Frage ist doch, ob Fesselflug eine Teilnahme am Luftverkehr i.S. der LVO ist. Persönlich hätte ich daran nach sorgfältiger Recherche in der LVO Zweifel. Dass man "eine" Haftpflichtversicherung braucht, auch als Fesselflugbetreiber, steht außer Frage, aber ob es einer speziellen Modellflugversicherung bedarf, müsste mal ein Rechtsgelehrter klären.

Gruß
Michael
 

Wilf

User
So oder so, Fesselflieger sind nur der Beifang vom Beifang.
Einem Verwaltungsbeamten oder einem Richter den Unterschied zwischen der Allgemeine Luftfahrt und dem Betrieb eines Fesselflugmodells erklären zu wollen, das ist ein riskantes Unterfangen.
Wenn die erst einmal nachdenken müssen, kommt in der Regel nichts Gescheites raus. So zumindest meine Erfahrung aus 20 Jahren im Rechtskundigen Dienst eines Ministeriums.

Deshalb mache ich die Chose einfach mit. Die Privatfliegerei ist von den neuen Vorschriften eh' viel schlimmer betroffen. Da sind die Modellflieger noch mit einem blauen Auge davon gekommen.
 
... im Übrigen ist es wie mit allen Versicherungen:

Wenn Du eine hast und denkst, da bisher nix passiert ist, Du brauchst sie net und kündigst sie - knallst irgendwann garantiert.

... und eine Verbandsmitgliedschaft mit Haftpflicht inklusive ist soo teuer auch nicht und schützt in den meisten Fällen weniger den Inhaber, sondern mehr den eventuell Betroffenen...

Grüsse!
Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:

S_a_S

User
Die Frage ist doch, ob Fesselflug eine Teilnahme am Luftverkehr i.S. der LVO ist. Persönlich hätte ich daran nach sorgfältiger Recherche in der LVO Zweifel. Dass man "eine" Haftpflichtversicherung braucht, auch als Fesselflugbetreiber, steht außer Frage, aber ob es einer speziellen Modellflugversicherung bedarf, müsste mal ein Rechtsgelehrter klären.

Gruß
Michael

Die Haftpflichtversicherung ist im LuftVG §2 geregelt.

Ein Fesselflugmodell ist ein Flugmodell - und damit ein Luftfahrzeug.

LuftVG § 1
(2) Luftfahrzeuge sind
1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. (weggefallen)
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

11. könnte man eventuell noch mit der Leinenlänge umgehen, bei gerissener Leine kann das letztlich doch höher als 30m über Grund (dann allerdings ungesteuert) betrieben werden.

In der neuen EU 2019/945 gibt es auch Ausführungen im Betrieb Open zu gefesselten UA (begrenzte Leinenlänge, Leinenzugkraft - wenn auch in der Deutschen Fassung mit Übersetzungsfehlern). Ist aber nicht auf Eigenbauten anzuwenden...

Grüße Stefan
 
Hallo Stefan !
Da gabs schon viele Diskussionen. Gerade der Punkt mit den 30 Metern ist ncht so fatalistisch zu sehen wie von dir. Ein gestörtes RC-Modell kann ja auch höher als 120m oder ausser Sichtweite fliegen. Die Regelung hatte jedenfalls vor Dobrindt gegriffen.
Ich hab zur aktuellen Lage von verschiedenen Landesluftfahrtbehörden verschiedene Aussagen. Die eine sagt, das ist ein Flugmodell, die andere sieht die Fesselflugmodelle als Sportgerät an, ähnlich wie ein Speer oder Wurfhammer. Diese nutzen ja auch den Luftraum, ohne dass sie eine Zulassung brauchen.
Jeder Kinderdrachen fliegt höher als ein Fesselflugmodell.
In dem Fall ist das tatsächlich etwas unklar.
Da sollte man bei der Haftpflicht schon darauf schauen, dass Fesselflugmodelle explizit erwähnt sind, einfach um da auf der sicheren Seite zu sein.

VG,
Sebastian
 

Malmedy

User
Nur weil man es "Flugmodell" nennt oder weil es wie ein Flugzeug aussieht, ist noch kein Luftfahrzeug i.S. der LVO. Es kommt auf die Eigenschaften und die Art der Nutzung des Luftraums an. Bzgl. der Eigenschaften wäre es in der LVO eher in die Kategorie Lenkdrachen (§ 20) einzuordnen und damit kein der Regulierung unterliegendes Lfz (Leinenlänge < 100m).
Deshalb die Antwort an den TS: Modellflugversicherung m.E. nicht nötig, Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, Abklären, ob "normale" Haftpflichtversicherung eintritt. Es ist z.B. auch nicht geklärt, ob eine Modellhaftpflichtversicherung überhaupt eintreten würde, wenn das Fesselflugmodell kein Lfz i.S. der LVO ist, also kein Modellflugzeug im engeren Sinne. Lenkdrachen sind m.K.n. beim DMFV auch nicht mitversichert. Die DMFV-Versicherung zahlt ja auch nicht, wenn Dein Revell-Flugzeugmodell vom Schrank fällt und dabei Deinen daneben stehenden Nachbarn verletzt. Nur mal so als Extrembeispiel.

Gruß
Michael
 

S_a_S

User
Drachen sind vom LuftVG gewollt nicht als Luftfahrzeug deklariert. Dennoch gibt es genehmigungspflichtige Nutzung für diese Nicht-Luftfahrzeuge (findet sich im Artikel über Länderzuständigkeit.
h) den Aufstieg und Betrieb von Geräten, die ohne Luftfahrzeug zu sein, besondere Gefahren für die Luftfahrt mit sich bringen, insbesondere Feuerwerkskörper, optische Lichtsignalgeräte, Drachen, Kinderballone und ballonartige Leuchtkörper

Lenkdrachen bei der DMO z.B. mit drin ;)
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht inklusive Gefährdungshaftung aus der privaten Nutzung, dem Halten, Besitz und Betrieb von Flugmodellen aller Art bis zu einer Startmasse von 150 kg. Außerdem gelten Lenk- ind Fesseldrachen mitversichert.

genauso wie beim DMFV, allerdings nicht auf der grünen Wiese...
Ebenso versichert ist das Steigenlassen von Drachen und Lenkdrachen – jedoch keine Lenkdrachen oder Kites, die der Fortbewegung dienen, z.B. bei Buggy- oder Kite-Surfen – durch DMFV-Mitglieder auf Modellfluggeländen von DMFV-Mitgliedsvereinen.

Aber es steht nichts explizit von Fessel...

Grüße Stefan
 

Martin Kühschelm

Moderator
Teammitglied
Hallo,

egal wie die Regeln und Bestimmungen aussehen, die Versicherungen werden immer zu ihrem Vorteil agieren. Wenn ihr damit nicht einverstanden seid, müßt ihr vor Gericht ziehen. Ich wünsche Euch viel Spaß dabei und dass der Spass nicht all zu lange dauern möge.

Wir wollen doch nur mit ruhigen Gewissen fliegen und eine geruhsame Nacht haben. Also versichert Euch !!

Übrigens lohnt es sich, in die Bedingungen der privaten Haftpflicht zu gucken.
Also in meiner privaten Haftplichtversicherung steht z.B. ein kleiner Zusatz:
"Modellflugzeuge
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von Modellflugzeugen, unbemannte Ballone und Flugdrachen mit Motor. Voraussetzung ist, dass die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten."
Lt. Vertrag beläuft sich die Pauschaldeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietschäden auf 50 Mio. € - das ist doch gut, oder?


Liebe Grüsse
Martin
 
Moin,
und danke für Eure hilfreichen Beiträge.

Zwischenstand:
ergiebig war der Hinweis auf bestehende Privat-Haftpflichtversicherung (PHP) - und siehe da: unter unserer Familien PHP bestätigt die xxx freiwillig den Einschluß von "...Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch Ihres Luftfahrzeugs (sic!), sofern dessen Startgewicht 5 kg nicht übersteigt."

Allerdings sind Fesselflugmodelle nicht explizit genannt, und außerdem lautet die Bestätigung auf meine beste von allen Ehefrauen, die formell diese Versicherung innehat.

Das versuche ich jetzt noch zu beheben/konkretisieren, aber fühle mich schon mal auf der "sichereren Seite", auch als Wiesenflieger.
Sonst bringe ich sie halt mit nach Hammersbach o.ä., die versicherungsbezeugende Ehefrau mein' ich.

Viele Grüße aus Hohenlohe - Albrecht
 

Martin Kühschelm

Moderator
Teammitglied
Hi Albrecht,

so ist es gut! Genau so bin ich damals auch an den Start gegangen.
Gib deiner Versicherungsbezeugenden einen dicken Kuss, denn damit bist du sogar auf Wettbewerben wie z.B. in Bitterfeld gern-gesehener Teilnehmer. 😘 Der Lassogeier und die Treffen in Kisslegg und Hammersbach stehen dir damit auch offen.🛩

Liebe Grüsse
Martin
 
... und ich habe auch eine Ergänzung.
Meine Info vom DMFV: bei Fesselflug handelt. es sich um Modellflug... Da gab es ja auch einige Diskussionen ...
Gruß Rainer
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten