Flugbeschränkungsgebiet in Bayern vom 22. bis 26. Apr. 2024 - NOTAM D0865-24

RCN-Team

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Teammitglied
VORSICHT!

Bei dipul wird, aus welchen Gründen auch immer, ein wesentlicher Teil des NOTAM-Inhalts unterschlagen.
Dort wird lediglich angegeben:
...ist der Drohnenbetrieb […] verboten.
Tatsächlich heißt es in der NOTAM jedoch:
E) OVERFLIGHT PROHIBITED FOR UAS AND MODEL ACFT…
also “verboten für UAS und Modellflugzeuge…”

Weshalb wird das von den dipul-Verantwortlichen als vernachlässigbar angesehen?

Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
bei Roth
im Bundesland
Bayern
Anlass
Polizeilicher Einsatz
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Mo, 22. Apr. 2024, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Di, 23. Apr. 2024, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi, 24. Apr. 2024, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Do, 25. Apr. 2024, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr, 26. Apr. 2024, 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur großräumigen Orientierung:
BY (Karten für NOTAM D0865) Übersicht-4050px.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen
BY (Karten für NOTAM D0865) Einzelheit-6100px.png



Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet!

Betroffene Vereinsgelände
Keine Vereinsgelände bekannt.​
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
E) OVERFLIGHT PROHIBITED FOR UAS AND MODEL ACFT
Auszug aus NOTAM D0865-24
Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

...und zur Erinnerung:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​


Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread

Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!
Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

Anhänge

  • d0865-24-22.-26.04.2024.pdf
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