Aufstiegsgenehmigung des Eigentümers

Verbesserungsvorschläge?! - IMMER HER DAMIT ;-)

Verbesserungsvorschläge?! - IMMER HER DAMIT ;-)

Hallo an alle,

dass nach einem Tag schon 36 Downloads erfolgten, ist es ein Zeichen für, dass ich nicht der einzige bin, den so was interessiert ;-) da bin ich schon echt beruhigt...

Ich fand den Text von PW echt besser.
Skizze und Koordinaten finde ich übetrieben.

Skizze und Koordinaten machen für mich Sinn (Egoist) habe mein Nokia C7 immer am Mann, da kann ich die GPS Daten ablesen (Funkt auch mit jedem x-beliebigen Autonavi...). Die Skizze ist lediglich da, um auch den letzen Zweifel auszuräumen. Bilder sagen mehr als 1000 Worte ;-)

Ich warte noch ein paar Verbesserungsvorschläge ab und mache dann noch eine Lightversion für Privatflieger zurecht und korrigiere ggf. die "Gewerbliche" auch nochmal. Wenn also noch jemand was konstruktives beizusteuern hat - immer her damit...

LG HJ
 
Ich sage es einfach nochmal, gestern kam das wohl nicht richtig rüber:
du mühst dich hier unnötig ab.
Frage deinen Sachbearbeiter beim RP was da draufstehen muss, zusätzlich deine Versicherung, fertig.
Wenn da zuviel draufsteht schreckt das nur ab. Vielleicht kannst du dich etwas in einen älteren Menschen hineninversetzen, den es erstmal nicht stört, wenn er dann aber den Riiiiiesenzettel sieht und unterschreiben soll...
Manche Situationen im Leben erfordern einfach etwas Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl.
Hier ist das nur Kaffeesatzlesen.

Das dein PDF xx mal geladen wurde, sagt lediglich aus, dass es xx mal (kommentarlos) angesehen wurde, unter anderem von mir.
 
du mühst dich hier unnötig ab.

Ich mühe mich nicht ab, ich versuche denen zu helfen, die sich helfen lassen und das mache ich gerne!! Das einzig Mühsehlige hier bist Du..

Vielleicht kannst du dich etwas in einen älteren Menschen hineninversetzen, den es erstmal nicht stört, wenn er dann aber den Riiiiiesenzettel sieht und unterschreiben soll... .

Habe doch geschrieben, dass es eine Lighversion für privat/unbürokratische Wildflieger geben wird?! Bitte vor dem Antworten erstmal lesen auf was du antwortest. Danke übrigends, dass du mir in diesem Punkt recht gibst.

Manche Situationen im Leben erfordern einfach etwas Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl..

Stimmt, jedesmal, wenn ich den Akku einstecke und den Hebel nach vorne schiebe ;-)

Hier ist das nur Kaffeesatzlesen.

Bei deinen Antworten auf jeden Fall!

Das dein PDF xx mal geladen wurde, sagt lediglich aus, dass es xx mal (kommentarlos) angesehen wurde, unter anderem von mir.

Freut mich, dass du es dir angeschaut hast. Hast alles verstanden?

Es braucht nicht jeder seinen Kommentar abgeben, wenn es das PDF benutzt - ist so zu sagen Freeware. Über ein paar positive Kommentare würde ich mich über die Zeit hin dennoch freuen ;-)

LG Hans-Jörg
 
Hallo Hans-Jörg,
ich habe schlicht und sachlich versucht zu helfen, aber wie schon in deinen anderen Threads ist das wenig zielführend. Mir scheint, der eine, oder andere Kollege hat das bemerkt. Du bist hier neu, kennst die Leute nicht, kannst es nicht wissen: 2 Juristen versuchten dir zuhelfen...
Dennoch kurz:
Habe doch geschrieben, dass es eine Lighversion für privat/unbürokratische Wildflieger geben wird?! Bitte vor dem Antworten erstmal lesen auf was du antwortest.
Meine Hinweis von oben:
Vielleicht kannst du dich etwas in einen älteren Menschen hineninversetzen, den es erstmal nicht stört, wenn er dann aber den Riiiiiesenzettel sieht und unterschreiben soll...
richtet sich an das bekannte, fertige PDF, etwas nicht vorhandenes kann ich nicht kommentieren...

Selbstverständlich lese ich meine Beiträge vor und nach dem Einstellen, allerdings würde ich den einen, oder anderen später gerne löschen, leider geht das nur innerh. 2 Stunden.
 
Die Hilfe habe ich doch angenommen und alles was zusammengekommen ist wurde im PDF bereitgestellt?! Nochmal vielen Dank an alle konstruktiv Beteiligten!!!

Warum bin ich wenig zielführend? Haben wir nicht ne schöne Etappe erreicht? UND wir sind weiter auf einem guten Weg...

Ja, ich bin neu hier aber stell mein Wissen etc. nicht in Frage. Hör auf mit deinen zynischen Zwischenzeilern - ersten LANGWEILIG und zu offensichtlich - letzendlich machst dich damit nur lächerlich. die Leser erkennen schnell, wer etwas positives bewirken will und wer nur Stammtischgelaber gemixt mit Polemik drauf hat...

Meine Beiträge musste noch kein Admin löschen - in keinem Forum...

Hans - wir sind KEINE Gegner!!! Wir sitzen im selben Boot...

LG HJ
 

frido_

User
Hallo Hans minus Jörg und all

Danke das du deinen Wisch hier für alle einstellst.
Jeder könnte sich sowas selber erarbeiten aber warum soll man das Rad ein zweites mal erfinden.
Den Satz: Gemeinsam ist(sind) man(wir) stark schreibe ich erst gar nicht hier hin.

Habe mir leider noch keine intensiven Gedanken über dir Formulierung, Ausführung usw. machen können.
Kommt noch zu passender Gelegenheit.

Lade mir dein pdf zu gegebener Zeit bestimmt runter.
Die Idee das man die betroffenen Dienststellen befragt wäre noch das Finish.

Nodda bis denne
Frido
 
Die Idee das man die betroffenen Dienststellen befragt wäre noch das Finish.Frido

Hallo Frido:
der Kollege hat ein gewerbliches Vorhaben, und dafür die erforderliche Genehmigung beantragt, deshalb mein o.g. Rat.
Für unseren privaten Bedarf kann man das einfach formlos gestalten.
 
Die Idee das man die betroffenen Dienststellen befragt wäre noch das Finish.

Hallo frido_,

habe heute Mittag eine Sitzung beim Bauern. Da wird das Formular dem ersten "Praxistest" unterzogen. Das geht dann auch ans Luftamt in Stuttgart als Antrag. Die werden sich dann melden, sollte was fehlen ;-) aber ich habe alles berücksichtigt was mir der Sachbearbeiter telefonisch als erforderlich genannt hat.

Die Versicherung benötigt lediglich ein "Ja, ich habe es erlaubt" + Unterschrift, dann ist denen schon genüge getan - das Luftamt macht die Sache komplexer mit Datum, Uhrzeit, genauem Ort (wegen Gefahreneinschätzung etc.). sollten die Ja sagen, dann sehe ich das als guten Abschluss unserer Arbeit.

LG HJ
 

Gast_39324

User gesperrt
Hallo frido_,

habe heute Mittag eine Sitzung beim Bauern. Da wird das Formular dem ersten "Praxistest" unterzogen. Das geht dann auch ans Luftamt in Stuttgart als Antrag. Die werden sich dann melden, sollte was fehlen ;-) aber ich habe alles berücksichtigt was mir der Sachbearbeiter telefonisch als erforderlich genannt hat.

Die Versicherung benötigt lediglich ein "Ja, ich habe es erlaubt" + Unterschrift, dann ist denen schon genüge getan - das Luftamt macht die Sache komplexer mit Datum, Uhrzeit, genauem Ort (wegen Gefahreneinschätzung etc.). sollten die Ja sagen, dann sehe ich das als guten Abschluss unserer Arbeit.

LG HJ

Hi

Mensch warum musst Du das ans Luftamt in Stuttgart schicken:confused:

Du machst so weit das bald alle den so ein Geschreibsel dann dort hin schicken müssen.
Das finde ich nicht sehr Klug von Dir;)
Das heißt aber nicht das ich deinen Antrag nicht schlecht finde was den Eigentümer anbetrifft.

Gruß Jürgen
 
Hallo Jürgen,

ruhig Blut!! Ich will da Geld mit verdienen und rutsche in andere Gesetze als der reguläre Wildflieger!!

Als Privater musst den Wisch nur unterschrieben in der Tasche haben (theoretisch). Ist wie mit dem besoffen Fahren ohne Führerschein - kann ein Leben lang gutgehen, aber wenn es knallt und dich die blau/weissen stellen hast ein echtes Problem...

LG HJ
 

Gast_39324

User gesperrt
Hi

Wir fliegen bei uns am Haushang mit Absprache mit dem Bauer.(So viel ich weiß wurde das nicht schriftlich gemacht) bin aber erst seit 3Jahren dabei.
Wir entrichten ein kleinen Opulus im Jahr und dann bekommt jeder der Bezahlt einen kleinen Aufkleber und das war´s.
Und bis jetzt seit mehreren Jahren gab´s noch nie Probleme bei uns.(bei uns schauen die blauen auch mal zu:D )
Aber wie geschrieben mach was Du denkst,aber denk auch an die folgen die Du mit dem Amt anrichten kannst.;)

Gruß Jürgen
 
Achtung: es geht hier um gewerblichen Modellflug für Luftbildaufnahmen

Achtung: es geht hier um gewerblichen Modellflug für Luftbildaufnahmen

Die Versicherung benötigt lediglich ein "Ja, ich habe es erlaubt" + Unterschrift, dann ist denen schon genüge getan - das Luftamt macht die Sache komplexer mit Datum, Uhrzeit, genauem Ort (wegen Gefahreneinschätzung etc.). sollten die Ja sagen, dann sehe ich das als guten Abschluss unserer Arbeit.

Ich wollte das nur nochmal für jeden klarstellen.
Um hier keine Verwirrung aufkommen zu lassen, wäre es schön, wenn der Titel des Thema´s entsprechend geändert würde.

@ Jürgen: wir sind einer Meinung...wobei ich mit dem Sachbearbeiter in Stgt. und seiner Chefin schonmal wegen einer gewerblichen Veranstaltung sehr guten Kontakt hatte. Man muss da durchaus keine Berührungsängste haben, der frühere Chef war nicht sooooo...;)
 
Gewerbliches Fliegen

Gewerbliches Fliegen

Hallo Wildflug um gewerblich ( z.B. Fotoflug ) zu Fliegen brauchst Du folgendes:

1. Aufstiegsgenehmigung von der zuständigen Bezirksregierung .
2. Gewerbliche Modellflugversicherung
3. Einverständiserklärung vom Eigentümer der Startstelle
4. Logbuch ; wann , wo , wie lange , wieviel Starts gemacht wurden etc.
5. das zuständige Ortnungsamt informieren
6. nicht höher als 150 Meter ,
7. Bestimmte Gebäude ( z.B. Gefängnis oder behördliche Anlagen ) oder Einflugzonen für Flugzeuge dürfen nicht über und beflogen werden.
8. und noch weitere Punkte.

Grüsse Mischka
 

Steffen

User
Also die Punkte 1, 4, 5 und 6 würden mich schon mal interessieren, wo die her sein sollen :cool:

Was an Gefängnissen und behördlichen Gebäuden verboten ist, wäre auch noch spannend...
 
1. Aufstiegsgenehmigung von der zuständigen Bezirksregierung .
2. Gewerbliche Modellflugversicherung
3. Einverständiserklärung vom Eigentümer der Startstelle

Passt... wobei Bezirksregierung ein irreführendes Wort ist, ich sag da Luftamt zu ;-)

4. Logbuch ; wann , wo , wie lange , wieviel Starts gemacht wurden etc.

Passt auch - ist in meiner Bayrischen AE mit in den Auflagen drin, dass ich die Aufzeichnungen (Ort, Termin, Uhrzei) der Flüge bis mindestens zum Ablauf der Erlaubnis aufbewahren muss.

5. das zuständige Ortnungsamt informieren.

Passt unter Vorbehalt - anmelden muss ich, wenn ich innerhalb der Ortsgrenzen fliegen will, dann müssen die blau/weissen evtl. absperren. Ausserhalb bin ich nicht verpflichtet.

6. nicht höher als 150 Meter ,

Hier gibt es keine klaren Regelungen. Die 150 Meter sind eine Mindestflughöhe für manntragende Flugzeuge oberhalb von bewohnten Gebieten. Für mich gilt der freie Luftraum (762 m über Grund)

7. Bestimmte Gebäude ( z.B. Gefängnis oder behördliche Anlagen ) oder Einflugzonen für Flugzeuge dürfen nicht über und beflogen werden.

Passt eigentlich auch, nur die Bezeichnungen stimmen nicht. Militärische Anlagen und geschütze Lufträume dürfen nur nach expliziter Genehmigung durch die Flugsicherung beflogen/befilmt werden. Wobei ich bei Militär nicht sicher bin... die haben wieder eigene Regeln und auch Mittel und Wege den Flieger runterzuholen ;-)
 
wobei ich mit dem Sachbearbeiter in Stgt. und seiner Chefin schonmal wegen einer gewerblichen Veranstaltung sehr guten Kontakt hatte. Man muss da durchaus keine Berührungsängste haben

Hallo,

da bin ich ganz bei dir - ich hatte mit denen ein sehr gutes Gespräch - die machen Ihren Job schwäbisch/gründlich und das ist auch gut so! Er hat mir die richtigen Fragen gestellt und hat mir die nötigen Tipps gegeben - es war ein sehr offenes und freundliches Gespräch. ABER er ist auch sehr um die Sicherheit im Ländle besorgt. es muss halt bei den Schwaben wieder alles 1000%ig sein ;-)...

LG HJ
 
Die 150 Meter sind eine Mindestflughöhe für manntragende Flugzeuge oberhalb von bewohnten Gebieten.
falsch, bitte richtig informieren.


er ist auch sehr um die Sicherheit im Ländle besorgt. es muss halt bei den Schwaben wieder alles 1000%ig sein
da hat er einfach wenig Spielraum, Grundlage sind die Antiterrorgesetze...
 
falsch, bitte richtig informieren.

Waren das die 300m? Bei den Manntragenden bin ich nicht sonderlich firm! Für Modellflieger gibt es da (so weit ich weiss) keine expiliziten Regelungen ausser den 762 m über Grund wegen dem freien Lufraum.

Ein Gutachter meinte, dass 30-50m ein guter Sicherheitsabstand wäre, der aber nirgends rechtlich Verankert sei...
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten