hänschen
User
das macht die Landesluftfahrtbehörde.
vollkommen richtig, bei uns in Stuttgart ist diese beim Regierungspräsidium Referat 46 angesiedelt.
das macht die Landesluftfahrtbehörde.
Ich fand den Text von PW echt besser.
Skizze und Koordinaten finde ich übetrieben.
du mühst dich hier unnötig ab.
Vielleicht kannst du dich etwas in einen älteren Menschen hineninversetzen, den es erstmal nicht stört, wenn er dann aber den Riiiiiesenzettel sieht und unterschreiben soll... .
Manche Situationen im Leben erfordern einfach etwas Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl..
Hier ist das nur Kaffeesatzlesen.
Das dein PDF xx mal geladen wurde, sagt lediglich aus, dass es xx mal (kommentarlos) angesehen wurde, unter anderem von mir.
Meine Hinweis von oben:Habe doch geschrieben, dass es eine Lighversion für privat/unbürokratische Wildflieger geben wird?! Bitte vor dem Antworten erstmal lesen auf was du antwortest.
richtet sich an das bekannte, fertige PDF, etwas nicht vorhandenes kann ich nicht kommentieren...Vielleicht kannst du dich etwas in einen älteren Menschen hineninversetzen, den es erstmal nicht stört, wenn er dann aber den Riiiiiesenzettel sieht und unterschreiben soll...
Die Idee das man die betroffenen Dienststellen befragt wäre noch das Finish.Frido
Die Idee das man die betroffenen Dienststellen befragt wäre noch das Finish.
Hallo frido_,
habe heute Mittag eine Sitzung beim Bauern. Da wird das Formular dem ersten "Praxistest" unterzogen. Das geht dann auch ans Luftamt in Stuttgart als Antrag. Die werden sich dann melden, sollte was fehlen ;-) aber ich habe alles berücksichtigt was mir der Sachbearbeiter telefonisch als erforderlich genannt hat.
Die Versicherung benötigt lediglich ein "Ja, ich habe es erlaubt" + Unterschrift, dann ist denen schon genüge getan - das Luftamt macht die Sache komplexer mit Datum, Uhrzeit, genauem Ort (wegen Gefahreneinschätzung etc.). sollten die Ja sagen, dann sehe ich das als guten Abschluss unserer Arbeit.
LG HJ
Die Versicherung benötigt lediglich ein "Ja, ich habe es erlaubt" + Unterschrift, dann ist denen schon genüge getan - das Luftamt macht die Sache komplexer mit Datum, Uhrzeit, genauem Ort (wegen Gefahreneinschätzung etc.). sollten die Ja sagen, dann sehe ich das als guten Abschluss unserer Arbeit.
Der Punkt 1 ist im Beitrag Nummer 7 zu finden, nach dem Rest wurde bisher nicht gefragt.Also die Punkte 1, 4, 5 und 6 würden mich schon mal interessieren, wo die her sein sollen
...
1. Aufstiegsgenehmigung von der zuständigen Bezirksregierung .
2. Gewerbliche Modellflugversicherung
3. Einverständiserklärung vom Eigentümer der Startstelle
4. Logbuch ; wann , wo , wie lange , wieviel Starts gemacht wurden etc.
5. das zuständige Ortnungsamt informieren.
6. nicht höher als 150 Meter ,
7. Bestimmte Gebäude ( z.B. Gefängnis oder behördliche Anlagen ) oder Einflugzonen für Flugzeuge dürfen nicht über und beflogen werden.
wobei ich mit dem Sachbearbeiter in Stgt. und seiner Chefin schonmal wegen einer gewerblichen Veranstaltung sehr guten Kontakt hatte. Man muss da durchaus keine Berührungsängste haben
falsch, bitte richtig informieren.Die 150 Meter sind eine Mindestflughöhe für manntragende Flugzeuge oberhalb von bewohnten Gebieten.
da hat er einfach wenig Spielraum, Grundlage sind die Antiterrorgesetze...er ist auch sehr um die Sicherheit im Ländle besorgt. es muss halt bei den Schwaben wieder alles 1000%ig sein
falsch, bitte richtig informieren.