Hallo
Es gibt auch die Masche Waren zu verkaufen die man noch nicht hat. D.h. es werden noch Kaufverhandlungen mit dem Verkäufer geführt, aber bereits auf anderen Plattformen wieder zu einem neuen Preis angeboten.
Bekommt der Anbieter die Ware nicht, heißt es dann „ist schon weg“. Hat der Anbieter die Ware gekauft, aber noch nicht bekommen, werden potentielle Neukäufer mit irgendwelchen Ausflüchten hingehalten.
Um so ein Treiben zu unterbinden, muss in unserer Börse
der Verkäufer Eigentümer der angebotenen Sache sein. Deshalb werden auch Angebote wie „verkaufe für einen Freund“ bei uns gelöscht.
Die Differenzierung zwischen Eigentümer und Besitzer ist im Paragraph 987 BGB geregelt.
Ebenso werden unsere Börsenmodis hellhörig, wenn wir Informationen bekommen, wie z.B. über Bilderklau von früheren Anzeigen.
Mir gefällt die Aufmerksamkeit von Euch und das Bestreben solchen Typen das Handwerk zu legen. Tatsächlich geht das nur mit permanentem Melden und damit hoffentlich einem Vergraulen. Das ist zwar mühsam, aber vielleicht am Ende doch erfolgreich.