02 - Baden-Württemberg (BW)

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Die im Bundesland für Modellflieger relevanten ED-Rs sind die ab GND geltenden permanenten Flugbeschränkungsgebiete!
GND = Ground: Das ED-R beginnt ab Erdoberfläche (GND) und erstreckt sich bis zu einer definierten Höhe, die stets jedoch so hoch ist, dass sie für den Modellflug ohne Belang ist.

1.
Neckarwestheim
2.
Obrigheim
3.
Philippsburg
4.
Lampoldshausen
5.
ED-R 132A + B
Heuberg
6.
Karlsruhe

Hinweis: Jedes oben in der Tabelle fett markierte Flugbeschränkungsgebiet wird bezüglich Aktivierungszeit und geographischer Lage im Link näher erläutert!​

Flugbeschränkungsgebiet​
Bundesland
Anlass
Aktivierungszeit (Ortszeit)​
Von Mo 06:00 bis Fr 18:00

Im Bedarfsfall wird die zeitliche Wirksamkeit von
Fr 18:00 bis Mo 06:00 + HOL ausgedehnt.

Dies wird durch NOTAM bekannt gemacht!



Die zeitliche Wirksamkeit wird
von der DFS mit NOTAM
bekannt gemacht!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für jegliche navigatorische Zwecke nicht geeignet.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit übernommen.
Die kommerzielle Nutzung der Darstellungen ist nicht gestattet.

Verbindliche Informationen erteilt das AIS-Centre (AIS-C),Telefon: 06103/707-5500

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.

 
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