Hallo!
Wir möchten nächsten Monat mit unserem Verein wieder unsere jährliche Tour in die Rhön unternehemen.
Letztes Jahr war es nun so, dass der Flugleiter auf der Wasserkuppe verlangte, dass man eine (Zusatz-)Versicherung hat, die auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt. Begründung: Die Wasserkuppe sei kein zugelassenes Modellfluggelände! (Sondern ein Flugplatz, auf dem man auch Modellflug betreiben dürfe.)
Aus unserem Verein hatten nun zum Glück alle die nötige Zusatzversicherung vom DMFV. Es wurden aber tatsächlich Leute weggeschickt, die sich dann noch die Zusatzversicherung z.B. beim DMFV besorgen mussten, und sich eine Bestätigung zufaxen lassen mussten.
Nun stellt sich dieses Jahr die Frage: Wenn das stimmt, dass die Wasserkuppe kein zugelassenes Modellfluggelände ist, dann bräuchte man dort doch eigentlich auch einen Kenntnisnachweis (zumindest für Modelle über 2 kg).
Also wie ist die Lage dort dieses Jahr? Was wird dort aktuell verlangt?
Denn den Kenntnisnachweis haben (noch) nicht alle bei uns im Verein. Und wenn man einen benötigt, dann könnten die Betroffenen ihn jetzt noch bequem machen. (Und wenn nicht, dann können sie ihn sich sparen.)
Beste Grüße,
Lutz
Wir möchten nächsten Monat mit unserem Verein wieder unsere jährliche Tour in die Rhön unternehemen.
Letztes Jahr war es nun so, dass der Flugleiter auf der Wasserkuppe verlangte, dass man eine (Zusatz-)Versicherung hat, die auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt. Begründung: Die Wasserkuppe sei kein zugelassenes Modellfluggelände! (Sondern ein Flugplatz, auf dem man auch Modellflug betreiben dürfe.)
Aus unserem Verein hatten nun zum Glück alle die nötige Zusatzversicherung vom DMFV. Es wurden aber tatsächlich Leute weggeschickt, die sich dann noch die Zusatzversicherung z.B. beim DMFV besorgen mussten, und sich eine Bestätigung zufaxen lassen mussten.
Nun stellt sich dieses Jahr die Frage: Wenn das stimmt, dass die Wasserkuppe kein zugelassenes Modellfluggelände ist, dann bräuchte man dort doch eigentlich auch einen Kenntnisnachweis (zumindest für Modelle über 2 kg).
Also wie ist die Lage dort dieses Jahr? Was wird dort aktuell verlangt?
Denn den Kenntnisnachweis haben (noch) nicht alle bei uns im Verein. Und wenn man einen benötigt, dann könnten die Betroffenen ihn jetzt noch bequem machen. (Und wenn nicht, dann können sie ihn sich sparen.)
Beste Grüße,
Lutz