Lärmgrenzen und Messverfahren welche Werte sind die gültigen

onki

User
Hallo,

Auf einem Platz mit AE. Welche Verbrenner-Lärmgrenze mitsamt Messverfahren gilt?
Das dort geschriebene oder die aktuellen Richtwerte / Messverfahren?

Gruß
Onki
 
Hallo,

Auf einem Platz mit AE. Welche Verbrenner-Lärmgrenze mitsamt Messverfahren gilt?
Das dort geschriebene oder die aktuellen Richtwerte / Messverfahren?

Gruß
Onki

Hi
soweit mir bekannt wenn die AE neu beantragt ,verlängert oder durch andere Anträge geändert wird, muss nach der neuen Richtlinie gemessen werden.
Sonst gilt noch die Alte.

Gruß,Herbert
 

onki

User
Hallo Herbert,

danke für die schnelle Info.
Hatte ich schon vermutet. Bedeutet also, solange vom RP keine neue AE ausgestellt wird, gelten die Bestimmungen der alten.
Werden denn bei Änderungen (Abflugmasse etc.) neue AEs ausgestellt oder wie ist die übliche Verfahrensweise (Zusatzschreiben etc.)?
Oder ist das, wie in der Schweiz, von Kanton (RP) zu Kanton verschieden:D.

Gruß
Onki
 
Werden denn bei Änderungen (Abflugmasse etc.) neue AEs ausgestellt oder wie ist die übliche Verfahrensweise (Zusatzschreiben etc.)?
Wenn eine AE geändert wird , wird auch das aktuelle Messverfahren (25m Messung anstelle der früher üblichen 7m) und aktuelle Grenzwerte in der AE festgelegt.
 
Hallo Herbert,

danke für die schnelle Info.
Hatte ich schon vermutet. Bedeutet also, solange vom RP keine neue AE ausgestellt wird, gelten die Bestimmungen der alten.
Werden denn bei Änderungen (Abflugmasse etc.) neue AEs ausgestellt oder wie ist die übliche Verfahrensweise (Zusatzschreiben etc.)?
Oder ist das, wie in der Schweiz, von Kanton (RP) zu Kanton verschieden:D.

Gruß
Onki

Hi Onki

genau so isses, nur ohne Schweiz

Gruß,Herbert
 

klausk

User gesperrt
Und auch die alten Lärmpässe (also, die die noch bei der alten AE und der 7-Meter-Methode ausgestellt wurden) gelten für Vereinsmitglieder auf dem Gelände, wenn es zu einer neuen AE kommt. Allerdings sollte man überlegen, das Modell dann neu nach den neuen Richtlinien (25-Meter-Methode) zu vermessen, falls man damit auf Flugtage oder zu anderen Vereinen fahren will. Nicht dass man dann dort vielleicht nicht fliegen darf...........
 
Und auch die alten Lärmpässe (also, die die noch bei der alten AE und der 7-Meter-Methode ausgestellt wurden) gelten für Vereinsmitglieder auf dem Gelände, wenn es zu einer neuen AE kommt. Allerdings sollte man überlegen, das Modell dann neu nach den neuen Richtlinien (25-Meter-Methode) zu vermessen, falls man damit auf Flugtage oder zu anderen Vereinen fahren will. Nicht dass man dann dort vielleicht nicht fliegen darf...........

Hi Klaus
das sehe ich aber anders.
Wenn neue AE dann auch neue Lärmpässe für Alle.
Wenn eine neue AE ,dann ist alles was vorher war nicht mehr gültig.
Das wäre ja dann so wenn in der alten AE 25 Kg und in der Neuen nur noch 20 kg dann dürften die alten 25Kg weiterfliegen.

Gruß,Herbert
 

klausk

User gesperrt
Herbert, wie immer.......andere Länder, andere Sitten.
Nach Neuerteilung der AE in 2012 in meinem Verein hat mir das das Luftamt auf meine expliziete Nachfrage so bestätigt. Die alten Pässe bleiben gültig, da wir keine Verschlechterung lärmtechnisch erfahren haben. Die bisherigen 84 db/7m wurden zu 73 dB/25 m.
 
Herbert, wie immer.......andere Länder, andere Sitten.
Nach Neuerteilung der AE in 2012 in meinem Verein hat mir das das Luftamt auf meine expliziete Nachfrage so bestätigt. Die alten Pässe bleiben gültig, da wir keine Verschlechterung lärmtechnisch erfahren haben. Die bisherigen 84 db/7m wurden zu 73 dB/25 m.

Hi Klaus
zu welchen Luftamt gehört ihr ?
Die alten Lärmpässe gelten nur auf eurem Platz oder auch auf anderen Plätzen.
Luftamt Süd stellt auch persönliche AE aus, gibt es sonst in ganz Deutschland nicht .

Gruß,Herbert
 

klausk

User gesperrt
Hallo Herbert,
wie ich eingangs schrieb.....ja.......gelten erstmal nur auf dem eigenen Platz. Darum auch mein Argument, ein Modell neu zu vermessen, wenn man auch woanders fliegen will. Wir gehören zum Luftamt Nordbayern.
 
Hallo,

ich bin bisher davon ausgegangen, daß wenn ich einen alten Lärmpass habe und die 84 db/7m im Paß eingetragen sind, daß der automatisch auch die Auflagen von 73 dB/25 m erfüllt.

Bisher gab es keine Probleme damit und es wurde auf Flugtagen anerkannt, auch wenn der austragende Verein in seiner AE 73 dB/25 m hat.

Ich war auch schonmal bei einer Kontrolle durch das Luftfahrtbundesamt Nordbayern dabei und der hat beide Vartianten anerkannt.

Gruß

Peter
 

Everything that flies

Vereinsmitglied
Wenn eine AE geändert wird , wird auch das aktuelle Messverfahren (25m Messung anstelle der früher üblichen 7m) und aktuelle Grenzwerte in der AE festgelegt.

Hmh, bei uns wurde vor ca. 1 Monat mit Ergänzung zur AE die Gewichtsgrenze von 20 auf 25 kg und die Flughöhe vom RP angepasst. Von der "Lärmgeschichte" steht da keine Silbe:confused:, ergo gilt noch die alte Lärmgrenze und der Abstand wie in der AE von anno dunnemal aufgeführt weiter.
 

klausk

User gesperrt
@FliegerDidi:
Das ist so, wie ich weiter oben schon sagte: Jedes Luftamt regelt das auf eigene Art und Weise. Manche Luftämter machen scheinbar noch kleinere Änderungen (Anhebung der Gewichtsgrenze, Flugsektor oder ähnliches) und belassen die AE ansonsten noch nach altem Recht, bei anderen hat jede noch so kleine gewünschte Änderung eine Neuerteilung nach den neuen Richtlinien zur Folge.

@UbootPit:
Deine Ausführungen decken sich mit der üblichen Handhabung des Luftamtes Nordbayern (nicht Luftfahrbundesamt Nordbayern, das Luftamt Nordbayern ist "nur" Teil der Regierung von Mittelfranken!) in deren örtlich zuständigen Bereich. Herr Pfeffer akzeptiert die alten Lärmpässe und "rechnet" quasi mit den 11 dB/A Unterschied von alten auf neue Richtlinien um, wenn jemand noch einen solchen Lärmpass hat. Wenn man also auf Vereinsebene im eigenen Verein mit dem alten Lärmpass fliegt, obwohl die AE schon auf die neuen Richtlinien umgestellt wurde, so ist das hier kein Thema.
Allerdings kanns es halt passieren, dass man als Pilot an einem Flugtag/Wettbewerb teilnimmt und zu einem Verein kommt, der den Lärmpass nach alten Richtlinien vielleicht nicht (mehr) akzeptiert oder der sich davor scheut, das zu akzeptieren oder/und weil das örtliche zuständige Luftamt diese Praktik dort eben nicht akzeptiert. Das ist halt in der BRD regional sehr, sehr unterschiedlich
 

Everything that flies

Vereinsmitglied
@FliegerDidi:
Das ist so, wie ich weiter oben schon sagte: Jedes Luftamt regelt das auf eigene Art und Weise. Manche Luftämter machen scheinbar noch kleinere Änderungen (Anhebung der Gewichtsgrenze, Flugsektor oder ähnliches) und belassen die AE ansonsten noch nach altem Recht, bei anderen hat jede noch so kleine gewünschte Änderung eine Neuerteilung nach den neuen Richtlinien zur Folge.

Alles klar, dann weiß ich Bescheid. Danke!
 
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