@FliegerDidi:
Das ist so, wie ich weiter oben schon sagte: Jedes Luftamt regelt das auf eigene Art und Weise. Manche Luftämter machen scheinbar noch kleinere Änderungen (Anhebung der Gewichtsgrenze, Flugsektor oder ähnliches) und belassen die AE ansonsten noch nach altem Recht, bei anderen hat jede noch so kleine gewünschte Änderung eine Neuerteilung nach den neuen Richtlinien zur Folge.
@UbootPit:
Deine Ausführungen decken sich mit der üblichen Handhabung des Luftamtes Nordbayern (nicht Luftfahrbundesamt Nordbayern, das Luftamt Nordbayern ist "nur" Teil der Regierung von Mittelfranken!) in deren örtlich zuständigen Bereich. Herr Pfeffer akzeptiert die alten Lärmpässe und "rechnet" quasi mit den 11 dB/A Unterschied von alten auf neue Richtlinien um, wenn jemand noch einen solchen Lärmpass hat. Wenn man also auf Vereinsebene im eigenen Verein mit dem alten Lärmpass fliegt, obwohl die AE schon auf die neuen Richtlinien umgestellt wurde, so ist das hier kein Thema.
Allerdings kanns es halt passieren, dass man als Pilot an einem Flugtag/Wettbewerb teilnimmt und zu einem Verein kommt, der den Lärmpass nach alten Richtlinien vielleicht nicht (mehr) akzeptiert oder der sich davor scheut, das zu akzeptieren oder/und weil das örtliche zuständige Luftamt diese Praktik dort eben nicht akzeptiert. Das ist halt in der BRD regional sehr, sehr unterschiedlich