Hallo in die Runde,
Wir als Verein haben gemäß der EU-Verordnung 2019/947 von der Austro Control einen sog. Artikel 16-Bescheid erhalten.
In diesem Bescheid ist festgehalten, dass wir Betriebsaufzeichnungen zu führen haben, welche zumindest Datum, Uhrzeit, Dauer des Einsatzes,
den Namen des Fernpiloten und des Beobachters/Flugleiters (falls vorhanden), den Ort des Fluges, die Anzahl der Starts und Landungen,
die maximale Flughöhe, sowie ggf. Besonderheiten, Vorkommnisse und Betriebsstörungen enthalten.
Diese Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre lang aufzubewahren, und auf Verlangen der ausstellenden Behörde (=Austro Control) für Aufsichts- und Monitoringzwecke vorzulegen.
Der Österreichische Aero-Club Österreich (ÖAeC) hat ein Programm (das sog. Online-Flugbuch) entwickelt, welches den Mitgliedsvereinen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für Vereine, welche über keinen eigenen oder geeigneten Web-Server verfügen, betreibt der ÖAeC das Programm auf einem seiner Rechner.
Der Verein erhält in diesem Fall vom ÖAeC einen vereinsbezogenen Link und ist somit in der Lage, das Programm zu benutzen.
Dieses Programm besteht im Wesentlichen aus einer Datenbank (pro Verein eine eigene Datenbank), in welcher die Informationen gehalten werden.
Ein paar Mitglieder unseres Vereines testen diese Applikation seit Mai 2023.
Um vom Testbetrieb in einen Echtbetrieb umzusteigen, sind wir seitens des Vereines vom ÖAeC aufgefordert worden, eine vom Rechtsanwalt des ÖAeC entwickelte sog. Haftungsfreizeichnungserklärung zu unterzeichnen.
In dieser Haftungsfreizeichnungserklärung sind Punkte enthalten, welche uns fragwürdig und unlogisch erscheinen.
Die Nutzungsbedingungen für unseren Verein wären:
1. Der konkrete Webspace samt Software wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
2. Der ÖAeC hat keinerlei Zugriff auf die konkreten Daten und erbringt keinerlei weitere Leistungen, insbesondere hinsichtlich Datensicherheit und Datenverfügbarkeit.
3. Der ÖAeC übernimmt keinerlei Garantie/Gewährleistung/Haftung dafür, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten unterbrechungsfrei 24H/7D erfolgen kann.
4. Eine Datensicherung wird nicht vorgenommen.
5. Für einen allfälligen Datenverlust ist der Verein selbst verantwortlich.
6. Für die Einhaltung der DSGVO ist der Verein ebenso selbst verantwortlich.
Es geht um die Punkte 4, 5 und 6.
Wie bereits oben geschrieben, sind wir als Verein verpflichtet, die Betriebsaufzeichnungen 3 Jahre lang aufzubewahren.
Wir können dies seitens des Vereines nicht sicherstellen, da ja der ÖAeC keine Daten sichert.
Auch dass wir als Verein für einen allfälligen Datenverlust selbst verantwortlich sind, obwohl wir als Verein mit den Daten nicht hantieren, erscheint uns fragwürdig.
Wir sind jedoch in der Lage, über einen Punkt des Programmes die Datenbank zu sichern. Die gesicherte Kopie der Datenbank liegt jedoch weiterhin auf dem Rechner des ÖAeC.
Doch haben wir haben keinen Zugriff auf diese gesicherten Daten und der ÖAeC schreibt, dass auch er sie nicht sichert ...
Des weiteren sollen wir als Verein auch für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich sein.
Und das, obwohl sich jeder Benutzer mit seinen personenbezogenen Daten im Programm eigenhändig registrieren muss und sich die Daten in der Umgebung des ÖAeC befinden. So nebenbei verwaltet der ÖAeC natürlich auch die Daten seiner Mitglieder, also auch unsere personenbezogenen Daten.
Die Daten, welche die Personen bei der Registrierung eingeben, sind nur ein kleiner Teil jener Daten, welche der Aero-Club sowieso verwaltet.
Der ÖAeC wurde diesbezüglich von uns auf die o.a. fragwürdigen Punkte angesprochen.
Die knappe Antwort war, dass der Verein das Flugbuch analog führen soll, wenn er die Haftungsfreizeichnungserklärung nicht unterschreiben will.
Wie ist eure Meinung in Bezug auf die o.a. 3 Punkte bzw. wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten?
Für entsprechendes Feedback wäre ich dankbar.
Danke und schöne Grüße
Fritz
Wir als Verein haben gemäß der EU-Verordnung 2019/947 von der Austro Control einen sog. Artikel 16-Bescheid erhalten.
In diesem Bescheid ist festgehalten, dass wir Betriebsaufzeichnungen zu führen haben, welche zumindest Datum, Uhrzeit, Dauer des Einsatzes,
den Namen des Fernpiloten und des Beobachters/Flugleiters (falls vorhanden), den Ort des Fluges, die Anzahl der Starts und Landungen,
die maximale Flughöhe, sowie ggf. Besonderheiten, Vorkommnisse und Betriebsstörungen enthalten.
Diese Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre lang aufzubewahren, und auf Verlangen der ausstellenden Behörde (=Austro Control) für Aufsichts- und Monitoringzwecke vorzulegen.
Der Österreichische Aero-Club Österreich (ÖAeC) hat ein Programm (das sog. Online-Flugbuch) entwickelt, welches den Mitgliedsvereinen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für Vereine, welche über keinen eigenen oder geeigneten Web-Server verfügen, betreibt der ÖAeC das Programm auf einem seiner Rechner.
Der Verein erhält in diesem Fall vom ÖAeC einen vereinsbezogenen Link und ist somit in der Lage, das Programm zu benutzen.
Dieses Programm besteht im Wesentlichen aus einer Datenbank (pro Verein eine eigene Datenbank), in welcher die Informationen gehalten werden.
Ein paar Mitglieder unseres Vereines testen diese Applikation seit Mai 2023.
Um vom Testbetrieb in einen Echtbetrieb umzusteigen, sind wir seitens des Vereines vom ÖAeC aufgefordert worden, eine vom Rechtsanwalt des ÖAeC entwickelte sog. Haftungsfreizeichnungserklärung zu unterzeichnen.
In dieser Haftungsfreizeichnungserklärung sind Punkte enthalten, welche uns fragwürdig und unlogisch erscheinen.
Die Nutzungsbedingungen für unseren Verein wären:
1. Der konkrete Webspace samt Software wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
2. Der ÖAeC hat keinerlei Zugriff auf die konkreten Daten und erbringt keinerlei weitere Leistungen, insbesondere hinsichtlich Datensicherheit und Datenverfügbarkeit.
3. Der ÖAeC übernimmt keinerlei Garantie/Gewährleistung/Haftung dafür, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten unterbrechungsfrei 24H/7D erfolgen kann.
4. Eine Datensicherung wird nicht vorgenommen.
5. Für einen allfälligen Datenverlust ist der Verein selbst verantwortlich.
6. Für die Einhaltung der DSGVO ist der Verein ebenso selbst verantwortlich.
Es geht um die Punkte 4, 5 und 6.
Wie bereits oben geschrieben, sind wir als Verein verpflichtet, die Betriebsaufzeichnungen 3 Jahre lang aufzubewahren.
Wir können dies seitens des Vereines nicht sicherstellen, da ja der ÖAeC keine Daten sichert.
Auch dass wir als Verein für einen allfälligen Datenverlust selbst verantwortlich sind, obwohl wir als Verein mit den Daten nicht hantieren, erscheint uns fragwürdig.
Wir sind jedoch in der Lage, über einen Punkt des Programmes die Datenbank zu sichern. Die gesicherte Kopie der Datenbank liegt jedoch weiterhin auf dem Rechner des ÖAeC.
Doch haben wir haben keinen Zugriff auf diese gesicherten Daten und der ÖAeC schreibt, dass auch er sie nicht sichert ...
Des weiteren sollen wir als Verein auch für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich sein.
Und das, obwohl sich jeder Benutzer mit seinen personenbezogenen Daten im Programm eigenhändig registrieren muss und sich die Daten in der Umgebung des ÖAeC befinden. So nebenbei verwaltet der ÖAeC natürlich auch die Daten seiner Mitglieder, also auch unsere personenbezogenen Daten.
Die Daten, welche die Personen bei der Registrierung eingeben, sind nur ein kleiner Teil jener Daten, welche der Aero-Club sowieso verwaltet.
Der ÖAeC wurde diesbezüglich von uns auf die o.a. fragwürdigen Punkte angesprochen.
Die knappe Antwort war, dass der Verein das Flugbuch analog führen soll, wenn er die Haftungsfreizeichnungserklärung nicht unterschreiben will.
Wie ist eure Meinung in Bezug auf die o.a. 3 Punkte bzw. wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten?
Für entsprechendes Feedback wäre ich dankbar.
Danke und schöne Grüße
Fritz