Eine Information für Modellflieger, Naturschutz- und Luftfahrtbehörden
von Frank Tofahrn.
von Frank Tofahrn.
Nach der verbindlichen Übernahme des EU-Rechtsrahmens für den Modellflug in Form der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 war erneut eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung (Luftverkehrsgesetz – LuftVG und der damit zusammenhängenden Vollzugsverordnungen z. B. Luftverkehrsordnung - LuftVO) erforderlich.
Bereits im Vorfeld wurde im UAS-Aktionsplan der Bundesregierung in Kap. 5.6 „Umwelt, personenbezogene Daten und Privatsphäre“ dem Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS - Unmanned Aircraft System) und damit auch dem Modellflugbetrieb pauschal eine Scheuch- und Störwirkung auf Tiere unterstellt. Bedauerlicherweise wird dabei außerdem nicht zwischen dem regelmäßigen Betrieb von Modellflugzeugen auf speziellen Plätzen und Flächen und dem Flug von Multicoptern (Drohnen) auf der „freien Fläche“ unterschieden.
Außerdem ist in letzter Zeit von Seiten der Naturschutzbehörden eine zunehmende, pauschale Ablehnung des Modellflugs auch auf speziell dafür zugelassenen Flächen (Modellfluggeländen) festzustellen. was sich nur durch weitgehende Unkenntnis über die heutigen Betriebsformen des Modellflugs erklären lässt, wenn man nicht ideologische Beweggründe unterstellen möchte.
Diese Unkenntnis über den heutigen Modellflug erstreckt sich nicht nur auf die technische Entwicklung des Modellflugs in den letzten 20 Jahren, sondern auch auf die zunehmende Bedeutung der Modellfluggelände als wichtige Rückzugsgebiete für Fauna und Flora.
Diese Unkenntnis kann zu fatalen Ergebnissen zum Nachteil eines effektiven Artenschutzes führen, wenn z. B. ein Modellfluggelände aus „Naturschutzgründen“ geschlossen und die Fläche wieder der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung übergeben wird.
Die Bundeskommission Modellflug im DAeC hat daher eine Broschüre zusammengestellt und will darin mit Beweisen für dieses Problem bei den entsprechenden Behörden sensibilisieren. Die Broschüre soll daneben auch den Modellfliegern die ökologische Bedeutung ihrer Modellfluggelände bewusstmachen und auf die Verantwortung hinweisen, welche die Modellflieger für die bedrohte Natur in den letzten Jahrzehnten übernommen haben.
Natürlich sollen Modellflugvereine oder Halter und Nutzer von Modellfluggeländen diese Broschüre auch in der direkten Kommunikation mit Behörden oder Umwelt- und Naturschutzverbänden nutzen können.
Die Broschüre steht zur Ansicht und zum Download hier zur Verfügung.
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