FAG_1975
Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
Auf der FAQ-Seite des LBA gibt es Neuigkeiten zum Thema Modellflug.
Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist diese Aussage des LBA:
"Die Verbandsregeln der Luftsportverbände gelten bis zu einer Startmasse von 150 kg. In den folgenden Fällen sind die (lokalen) Bedingungen der Genehmigung einer Landesluftfahrtbehörde (nach § 21f Abs. 3 LuftVO) zusätzlich zu den Verbandsregeln zu berücksichtigen:
Auf der FAQ-Seite des LBA gibt es Neuigkeiten zum Thema Modellflug.
Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist diese Aussage des LBA:
"Die Verbandsregeln der Luftsportverbände gelten bis zu einer Startmasse von 150 kg. In den folgenden Fällen sind die (lokalen) Bedingungen der Genehmigung einer Landesluftfahrtbehörde (nach § 21f Abs. 3 LuftVO) zusätzlich zu den Verbandsregeln zu berücksichtigen:
- beim Betrieb mit einer Startmasse > 12 kg,
- beim Betrieb eines UAS mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
- beim Betrieb mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
- bei Betrieb bei Nacht.