aber in der LuftVO §21f (2) steht es drinwir haben letztes Jahr eine neue Aufstiegserlaubnis vom Luftamt bekommen. Da steht nix von Kenntnisnachweis drin. Also bei uns nicht erforderlich.
Das stimmt, aber es beantwortet nicht die Frage, ob der VEREIN das kontrollieren muss.Es galt noch die Übergangsregel, dass das alte Luftrecht weiterhin Bestand hat, bis die Betriebserlaubnis an die Verbände nach neuem Recht erteilt ist. Das ist jetzt geschehen, damit ist die aktualisierte LuftVO (2021) anzuwenden - und da gilt generell, also auch auf Geländen, dass über 2kg ein Nachweis verpflichtend ist.
Grüße Stefan
Sorry, aber das ist wieder Bashing!Wer ist denn eigentlich so scharf auf diesen Kenntnisnachweis?
Der Gesetzgeber offenbar nicht, ansonsten das Luftamt es letztes Jahr in unsere AE geschrieben.
Die einfachen Modellflieger sicher nicht.
Bleiben für mich nur die Verbände. Warum? Doch wohl nicht wegen der 100.000 x 26,50 €? Aber nein doch, die sind ja immer völlig uneigennützig nur im Interesse der Mitglieder tätig ...
Ich empfehle ein Flugleiter- Schulung. Danach weis man sicher was man darf und was nicht.Ich bin mal so frech und drehe die Frage um: Darf man das überhaupt kontrollieren? Bzw. wer ermächtigt denn einen Verein oder Flugleiter dazu, persönliche Dokumente zu überprüfen?
Zum Vergleich: kontrolliert denn z.b. ein Parkplatzbetreiber, ob alle Autofahrer die dort parken einen Führerschein besitzen? Theoretisch dürften die ohne Führerschein ja nicht mal einfahren. Und was ist, wenn da einer ohne Versicherung und ohne Führerschein fährt und vielleicht sogar Mist baut? Aber ist das Aufgabe vom Parkplatzbetreiber, das zu Kontrollieren? Ich denke nicht. Die Kontrollfunktion ist ganz klar in der Gewaltenteilung festgelegt und Aufgabe der Executive. Also Alleinig ein Beamter der 3en Gewalt hat die Kompetenz der Kontrolle inne. Alles Andere sind Hilfsscheriffs, Kontrollfreaks und Moralapostel die eigenmächtig und ohne Befugnis handeln.
Und was kontrollieren wir dann als nächstes? Wird bei jedem Fluggelände ein Alkomat aufgestellt um ja sicher zu gehen, dass ein Pilot nicht vorher schon "getankt" hat? Oder machen wir diese Kontrolle auch während des Flugtages? So alle zwei, drei Stunden alle mal pusten.. und Wie überprüfen wir die anderen Faktoren? Sehkraft z.b. Der Kennnisnachweis ist ja nicht an ein medizinisches Attest gebunden. Wer versichert mir denn, dass der (Gast)pilot überhaupt genug sieht?
Wir können das Spielchen ganz beliebig weitertreiben und unser schönes Hobby mit Bürokratie, Kontrollwahn und was sonst noch Alles den Bach runter jagen. Ein paar leben sich da grad so richtig schön aus und heulen dann in ein paar Jahren, wenn der letzte Verein dicht macht.
Nee, danke. Mir reicht es so schon schön langsam mit den Erklärungen, was ich darf und was nicht. Habe noch zwei Flugschüler die ich fertig begleite, danach werde ich auch diese Aufgabe Ad Acta legen. Der Mitgliederschwund im Verein ist eh schon historisch, da kommt es darauf auch nicht mehr an. Die nächsten paar Jahre werden wir irgendwie schon noch unsere Flugwiese und ein bisschen fröhliche Vereinstätigkeit erhalten. In diesem Zeitraum verbrennen wir die Rücklagen und das "Tafelsilber", damit es keine "Erbschaftsstreits" gibt. Zwischendrin immer mal wieder einen Nachruf in der Lokalzeitung für einen verstorbenen Kollegen liegt auch noch im Budget. Und in so ein paar Jährchen, wenn unser Nutzungsvertrag ausläuft, macht der Letzte dann das Licht aus.Ich empfehle ein Flugleiter- Schulung. Danach weis man sicher was man darf und was nicht.
Also Alleinig ein Beamter der 3en Gewalt hat die Kompetenz der Kontrolle inne. Alles Andere sind Hilfsscheriffs, Kontrollfreaks und Moralapostel die eigenmächtig und ohne Befugnis handeln.
Ich kenne aus dem Stehgreif mindestens 5 Firmen, die händeringend nach Servicetechnikern suchen. Die würden dich noch nicht mal nach dem Führerschein fragen, Hauptsache sie finden jemanden der im Stande ist, die Arbeit zu machen.Hi WunderM,
nun Ja, hier dazu mal ein Beispiel aus meinem "täglichen Leben":
ich z.B. bin Servicetechniker im Aussendienst und fahre ein Firmfahrzeug.
Mein Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig meine Fahrerlaubniss zu überprüfen und tut dies auch.
Und die sind ganz sicher keine 3. Gewalt, keine Kontrollfreaks, Hilfssheriffs oder Moralapostel..
Klar, ich kann das verweigern, aber dann werden/müssen die mir den Firmenwagen entziehen und ich setze ggf. meinen Job auf´s Spiel.
Soviel zum Thema: wer darf/muss/kann wen und was kontrollieren.
Du musst auch deinen Kentnissnachweis nicht belegen, u.U musst du dann aber auch nicht auf dem entsprechenden Platz fliegen.
So
Ja, da ist ein bischen was dran....Aber Scherz beiseite: ohne unsere Verbände wären wir in D nicht da, wo wir jetzt sind. Frag mal in Rumänien nach Oder der verpflichtende Transponder in Frankreich...