Hallo Claus,
da muß ich Dir ausnahmsweise wiedersprechen. Ich sehe die Situation die am Moosberg zu Tage tritt nicht nur allein am Moosberg gegeben.
Auch andere Hänge und Modellflugplätze sind bereits betroffen durch Verbote von Naturschutzbehörden. Für derzeit bereits und zukünftig Betroffene in Deutschland ist das Urteil und damit mein Anhang sehr hilfreich!
Außerdem hat Dr. Jur Walter Felling in seiner Stellungnahme sich auf das als Anhang beigefügte Urteil des Verwaltunggericht Leipzig vom 26,01.2023 - Az. 7 CN 1.22 bezogen. Er hat auch auf die Übertragbarkeit mit diesen Worten hingewiesen. " Diese Leitsätze sind auf das österreichische Recht in vollem Umfang zu übertragen. Damit ist festzuhalten, dass die Bezikhauptmannschaft Reutte keinerlei Befugniss hat, den Modellflugverkehr zu untersagen."
Entschuldige bitte das ich diese weitren Ausführungen nicht schon in meinem kritisierten Beitrag geschreiben habe. Ich wollte in dem vorherigem Beitrag nicht zu langatmig werden und nur über das wesentliche zum Sachstand berichten. Mein beitrag ist eh schon zu lang geworden.
Aber wenn RC Network das so haben will kann zu jeder Naturschutzverordnung in der Modellflug verboten ist, für jeden gesperrten Hang und Modellflugplatz ein eigenes Thema angefangen werden.
Mfg
Georg