VORSICHT!
Bei dipul wird, aus welchen Gründen auch immer, ein wesentlicher Teil des NOTAM-Inhalts unterschlagen.
Dort wird lediglich angegeben:
“...ist der Drohnenbetrieb […] verboten.“
Tatsächlich heißt es in der NOTAM jedoch:
E) OVERFLIGHT PROHIBITED FOR UAS AND MODEL ACFT…
also “verboten für UAS und Modellflugzeuge…”
Weshalb wird das von den dipul-Verantwortlichen als vernachlässigbar angesehen?
Datengrundlage | |
Gebiet mit Flugbeschränkungen | in Bamberg |
im Bundesland | |
Anlass | Polizeilicher Einsatz |
Aktivierungszeit (Ortszeit) | Do, 25. Apr. 2024, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Fr, 26. Apr. 2024, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mo, 29. Apr. 2024, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Di, 30. Apr. 2024, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Gebiet mit Flugbeschränkungen
Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet!
Betroffene Vereinsgelände |
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Keine Vereinsgelände bekannt. |
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!
Bitte beachten: E) OVERFLIGHT PROHIBITED FOR UAS AND MODEL ACFT 1NM RADIUS CENTERED ON… |
Auszug aus NOTAM D0909-24
NOTAM D0909-24 | Daten |
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Mittelpunktskoordinaten | 49° 54' 21" N 010° 55' 31" E |
Gebietsdurchmesser | 2 NM ~ 3,704 km |
Hinweis:(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. |
...und zur Erinnerung: Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")! |
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!
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