Datengrundlage | |
Gebiet mit Flugbeschränkungen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht | ED-R Ramstein RMZ/TMZ Ramstein |
im Bundesland | Rheinland-Pfalz und Saarland |
Anlass | Ukraine-Konferenz |
Aktivierungszeit (Ortszeit) ED-R Ramstein | Di, 19. Mär. 2024 von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
Aktivierungszeit (Ortszeit) RMZ/TMZ Ramstein | Di, 19. Mär. 2024 von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
Zur großräumigen Orientierung:
Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) und
Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ)
Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R Ramstein ist deckungsgleich mit der Kontrollzone (CTR, Luftraum D) von Ramstein (ETAR)!
Für denjenigen, der es genau wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.
RMZ/TMZ Ramstein | NfL 2024-1-3070 |
---|---|
Mittelpunktskoordinaten | 49° 26' 05" N 007° 35' 08" E |
Gebietsdurchmesser | 40 NM ~ 74,08 km |
Betroffene Vereinsgelände |
---|
1 - MSC-Condor e.V. 2 - MFV-Falke e.V. 3 - MFSV-Nordpfalz e.V. 4 - MFG Obere Nahe e.V. 5 - MFC-Westrichfalke e. V. 6 - MSC-Glantal e.V. 7 - MSV Aschbach 8 - LSC-Lautertal e.V. 9 - MFSV Kaiserslautern/Schallodenbach e.V. 10 - LSV Winnweiler e.V. 11 - MFSV Sippersfeld e.V. 12 - MFG-Ikarus Marpingen 13 - MFG St. Wendel e.V. 14 - MFG Grashüpfer e.V. 15 - Aero-Club Funkboys e.V. 16 - MFG Bexbach e.V. 17 - AeroClub Bexbach e.V. 18 - FSV-Cormoran/Kirkel 19 - MFG Erbach e.V. 20 - MFC Sickingerhöhe 21 - Open Area for Flying Krickenbach 22 - MFG-Holzland e.V. 23 - MFSV Hermersberg e.V. 24 - Luftsportclub Roteneck Waldleiningen 25 - MBC Bottenbach e.V. 26 - FMC Pirmasens e.V. 27 - MBC Zweibrücken e.V.* 28 - Modellflug Bliesgau e.V.* |
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!
Gemäß 1.3 Ausnahmen sind die Lufträume D (Kontrollzone) Saarbrücken (EDDR) und die Radio Mandatory Zone (RMZ) Zweibrücken (EDRZ) von der RMZ/TMZ ausgenommen.
Folglich sind auch die Modellfluggelände von MBC Zweibrücken e.V. und Modellflug Bliesgau e.V. von den Regelungen der RMZ/TMZ ausgenommen. Auf diesen Geländen sind die Regelungen der jeweiligen Lufträume (Kontrollzone Saarbrücken (EDDR) und die Radio Mandatory Zone (RMZ) Zweibrücken (EDRZ)) zu beachten.
Bitte beachten (ED-R):
2. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. |
Auszug aus NfL 2024-1-3069
Bitte beachten (RMZ/TMZ):
1.3 Ausnahmen Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) Saarbrücken (EDDR) und die Radio Mandatory Zone (RMZ) Zweibrücken (EDRZ) sowie das Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Ramstein". |
Auszug aus NfL 2024-1-3070
2. Regelungen In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht...haben Luftfahrzeuge... a) ... b) ... c) ... d) mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund...die Frequenz...zu nutzen. |
Auszug aus NfL 2024-1-3070 Hervorhebung durch RCN-Team!
Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. |
...und zur Erinnerung:
Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")! |
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!
Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!
Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.