Datengrundlage | |
Gebiet mit Flugbeschränkungen | Kiel |
im Bundesland | |
Anlass | keine Angaben verfügbar |
Aktivierungszeit (Ortszeit) | Sa, 13. April 2024, 02:00 Uhr bis So, 13. April 2025, 01:59 Uhr |
Zur großräumigen Orientierung:
Gebiet mit Flugbeschränkungen: ED-R Kiel
ED-R Kiel | |
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Mittelpunktskoordinaten | 54° 21' 27" N - 010° 08' 48" E |
Gebietsdurchmesser | 1 NM ~ 1,85 km |
Betroffene Vereinsgelände |
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Es sind keine Gelände bekannt! |
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei Arno Bertz registriert haben!
Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. |
aus NfL 2024-1-3091
Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. |
...und zur Erinnerung:
Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher § 62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")! |
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
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