Datengrundlage | |
Gebiet mit Flugbeschränkungen | ED-R Brunsbüttel |
im Bundesland | |
Anlass | Schutzmaßnahme |
Aktivierungszeit (Ortszeit) | Fr, 23. Dez. 2022 bis So, 25. Dez. 2022, täglich von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Zur großräumigen Orientierung:
Das Gebiet mit Flugbeschränkungen:
Betroffene Vereinsgelände |
---|
Keine bekannt! |
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.
Genauere Informationen über das Gebiet mit Flugbeschränkungen ist hier zu finden, bei Interesse auch als Satellitenansicht oder gegebenenfalls als 3D-Ansicht in Google Earth darstellbar!
Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. |
Textauszug aus NfL 2022-1-2679
...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. |
Hinweis:
Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")! |
Es wird keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Informationen übernommen.
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
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