Ich habe gerade über das seit 1.1.2014 geltende geänderte Luftfahrtgesetz gegrübelt. Offensichtlich hat über die Freiflieger da niemand nachgedacht ???!!!
Die Grunddefinition eines Flugmodells beschränkt den Aktionsradius auf 500m (§24c Abs1 Z1). Hoffentlich halten sich alle Wettbewerbsmodelle künftig daran ... denn sonst sind es keine Flugmodelle, sondern "Luftfahrzeuge Klasse 1", die nur mit Genehmigung betrieben werden dürfen (§24f).
Vielleicht hat man auch geglaubt, unsere Modelle seien garnicht betroffen, da alles mit einer Bewegungsenergie bis 79 Joule nicht unter das Gesetz fällt.
Sorry, jetzt kommt Theorie:
Bewegungsenergie - Masse mal Quadrat der Geschwindigkeit. Also teile 79 durch Modellgewicht und ziehe aus dem Ergebnis die Wurzel.
F1A: 410g erreicht diese Grenze bei knapp 14m/s - lasst Euch nicht bei einem Bunt-Start erwischen, im Gleitflug kein Problem
F1B: 230g ... 18m/s werden wohl kaum erreicht, selbst bei Alex Andriukov
F1C: 750g 10m/s wird schon knapp im Gleitflug, im Steigflug auf jeden Fall überschritten
F1D: ... hält die Grenzgeschwindigkeit bestimmt nicht aus!
F1E: 500g (angenommen) ergibt 12,5m/s, bei Wind mit Zuladung schon kritisch.
(die anderen Rechnungen überlasse ich den Interessierten, bei den kleinen Klassen eher kein Problem, F1J und F1P wahrscheinlich schon, F1Q auch).
Stehen wir also mit einem Bein im Knast, wenn der Kahn in der Thermik mal so richtig steigt (>500 ft GND), und 600m abtreibt?
PS: wie sehen die entsprechenden Bestimmungen in D aus?
Die Grunddefinition eines Flugmodells beschränkt den Aktionsradius auf 500m (§24c Abs1 Z1). Hoffentlich halten sich alle Wettbewerbsmodelle künftig daran ... denn sonst sind es keine Flugmodelle, sondern "Luftfahrzeuge Klasse 1", die nur mit Genehmigung betrieben werden dürfen (§24f).
Vielleicht hat man auch geglaubt, unsere Modelle seien garnicht betroffen, da alles mit einer Bewegungsenergie bis 79 Joule nicht unter das Gesetz fällt.
Sorry, jetzt kommt Theorie:
Bewegungsenergie - Masse mal Quadrat der Geschwindigkeit. Also teile 79 durch Modellgewicht und ziehe aus dem Ergebnis die Wurzel.
F1A: 410g erreicht diese Grenze bei knapp 14m/s - lasst Euch nicht bei einem Bunt-Start erwischen, im Gleitflug kein Problem
F1B: 230g ... 18m/s werden wohl kaum erreicht, selbst bei Alex Andriukov
F1C: 750g 10m/s wird schon knapp im Gleitflug, im Steigflug auf jeden Fall überschritten
F1D: ... hält die Grenzgeschwindigkeit bestimmt nicht aus!
F1E: 500g (angenommen) ergibt 12,5m/s, bei Wind mit Zuladung schon kritisch.
(die anderen Rechnungen überlasse ich den Interessierten, bei den kleinen Klassen eher kein Problem, F1J und F1P wahrscheinlich schon, F1Q auch).
Stehen wir also mit einem Bein im Knast, wenn der Kahn in der Thermik mal so richtig steigt (>500 ft GND), und 600m abtreibt?
PS: wie sehen die entsprechenden Bestimmungen in D aus?