Hallo,
ich hätte da eine, zugegeben etwas theoretische Frage, die aber durchaus in der Praxis Anwendung finden könnte.
Unser Platz hat eine AE bis 25kg. Das Gelände dazu ist genau definiert im Anhang der AE.
Nun haben wir vor einiger Zeit noch ein Nachbargrundstück erworben, das unmittelbar an den Platz angrenzt. Dieses ist in der AE verständlicherweise nicht gekennzeichnet weil es zum Zeitpunkt der Erteilung der AE nicht in unserem Besitz war.
Dürfte man dort im Verbandsrahmen (also bis 12kg etc.) fliegen mit den dazu gehörigen Regeln, oder gibt es um Plätze mit AE eine Art "Sperrzone"?
Ich denke das Thema dürfte auch für andere interessant sein, wenn "Gastflieger" in der Nähe aktiv sind.
War früher wegen 35MHz Kanalbelegung sicher viel kritischer als heute.
Gruß
Onki
ich hätte da eine, zugegeben etwas theoretische Frage, die aber durchaus in der Praxis Anwendung finden könnte.
Unser Platz hat eine AE bis 25kg. Das Gelände dazu ist genau definiert im Anhang der AE.
Nun haben wir vor einiger Zeit noch ein Nachbargrundstück erworben, das unmittelbar an den Platz angrenzt. Dieses ist in der AE verständlicherweise nicht gekennzeichnet weil es zum Zeitpunkt der Erteilung der AE nicht in unserem Besitz war.
Dürfte man dort im Verbandsrahmen (also bis 12kg etc.) fliegen mit den dazu gehörigen Regeln, oder gibt es um Plätze mit AE eine Art "Sperrzone"?
Ich denke das Thema dürfte auch für andere interessant sein, wenn "Gastflieger" in der Nähe aktiv sind.
War früher wegen 35MHz Kanalbelegung sicher viel kritischer als heute.
Gruß
Onki