Dieses Flugbeschränkungsgebiet ist erst heute bekannt gemacht worden. Es erfordert allerdings keine nähere Erläuterung, da es mit dem Luftraum D (Kontrollzone) von Ramstein (ETAR) deckungsgleich ist. Dort ist bekanntlich nur mit einer individuellen Freigabe Modellflug erlaubt, die während der zeitlichen Wirksamkeit des Flugbeschränkungsgebiets nicht erteilt wird.