Hallo Patrick,
nach
dem Lesen der relevanten Informationen wäre der Irrtum hoffentlich nicht passiert!
Die leben vom Verkauf von Bildrechten, da wäre ich vorsichtig mit dem Zitieren.
Und selbst wenn Du die entsprechenden Rechte erworben hättest, würde immer noch gelten (Zitat aus obigem Link):
- 5.2. Für die Vervielfältigung von Bild-/Videomaterial zu redaktionellen oder Nachrichtenzwecken hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, der folgende vorgegebene Bildnachweis zu erfolgen: „(Name des Fotografen oder der Agentur)/Alamy“ bzw. ein anderer von Alamy vorgegebener Bildnachweis.
- 5.3. Das von Ihnen gespeicherte, geteilte oder anderweitig zur Verfügung gestellte Bild-/Videomaterial muss zu jeder Zeit eine Alamy-Quellenangabe, gegebenenfalls den Namen eines Künstlers, die Referenznummer für die Identifikation des Bild-/Videomaterials, einen Bildnachweis oder einen Hinweis Dritter sowie sonstige Informationen oder Metadaten („Inhaltshinweise“) aufweisen, die in die elektronische Datei eingebettet sind oder mit der elektronischen Datei mit Bild-/Videomaterial bereitgestellt werden. Wenn Sie die Vollständigkeit der Quellenangaben, auf die in Abschnitt 5.3 dieser Vereinbarung hingewiesen wird, nicht wahren, stellt dies eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung dar.
Verstöße gegen das Urheberrecht sind so schwerwiegend, daß bereits beim ersten Mal eine temporäre Sperre durch das Verwarnsystem erfolgen kann.
Servus
Hans