Martin Greiner
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Logisch dass das LA keine Freigabe Betrieb bis 5Kg machen kann, weil es sich um erlaubnisfreien Modellflug handelt.Ich kenne hier den Fall das eine Genehmigung erteilt wurde für einen neuen Platz. Der Kreis hatte aber den Zaun noch nicht genehmig. Weil sie aber gerne fliegen wollten wurde eine Anfrage an die Luftfahrbehörde gestellt ob sie bis 5 Kg fliegen dürfen. Das wurde von der Behörde nicht bestätigt. Ob die Behörde da einen Fehler gemacht wurde kann ich natürlich nicht sagen. Was passiert wäre wenn sie trotzdem geflogen wären und einer Kontrolliert hätte weis ich natürlich nicht.
Was schon erlaubt ist können auch die nicht nochmal erlauben.
Ausnahme wäre wenn z.B. Verbrenner in weniger als 1,5 Km Entfernung zu Siedlungen hätte stattfinden sollen. Gehe jetzt mal nicht davon aus dass das der Fall war.