Prüfung des Versicherungsnachweises

FAG_1975

Vereinsmitglied
Klasse, dann sollen sich jetzt alle merken dass du keinen Verbrenner fliegen darfst...da sag ich dann auf dem Vereinsgelände der Einfachheit halber "nö".:D
Auf der grünen Wiese ist es mir egal, im Verein nicht.

Ich will gar keinen Verbrenner fliegen. Warum soll ich das Risiko teuer versichern, wenn es nicht besteht? Ich habe auch keinen Verbrenner (gelogen, denn ich baue meinen Taxi I gerade auf e-Antrieb um und der HB25 steht in der Börse ist aber noch hier).
 
Hi
Ich habe Leute die nur auf kosten Anderer die Vorteile nutzen lieb,lieb:mad::mad::mad::mad::mad::mad:
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Gegenfrage - warum soll ich/meine Kollegen sich den Aufwand machen da immer dran zu denken?;)
Wenn du sparen willst darfst du das und spielst du bei uns einfach nicht mit. Ist für den Rest (außer dir selbst) einfacher.

Ich weiß nicht, ob das der richtige Ansatz ist neue Mitglieder zu werben. Denn diese erweiterten PHV dürften sich rumsprechen. Würde
mich nicht wundern, wenn sich das bei einer rigiden "Politik" auf die Vereine auswirkt.
 
Du musst verstehen dass ein Verein eine Gemeinschaft darstellt.
Wenn z.B. ein Verein eine bestimmte Deckungshöhe vorgibt dann reicht z.B. deine günstige Versicherung nicht aus.
Dazu gibt es noch viele andere Gründe die eine Vorgabe nötig machen.

Ob ein Verein unbedingt Mitglieder braucht die bereits zu Beginn solche Ansichten haben - ehrlich, da verzichte ich dann gerne.
Wie gesagt - ein Verein ist eine Gemeinschaft.
Wenn du möglichst individuell sein willst - komm lieber als Gastflieger, das ist für dich sicher auch billiger.
Am Ende zahlst du sonst noch Mitgliedsbeitrag, auch wenn es regnet und du nicht fliegen kannst.:rolleyes:
 

aue

User
Ich habe Leute die nur auf kosten Anderer die Vorteile nutzen lieb,lieb:mad::mad::mad::mad::mad::mad:

Persönliche Vorwürfe und Unterstellungen überzeugen niemanden, im Gegenteil, sie entzweien. Vereine sollten so souverän sein, eine Regelung für sich zu finden, die auch den rechtlichen Vorgaben entspricht. Und das legt dann auch den Rahmen fest, innerhalb dessen dort geflogen werden kann.

Schöne Grüße
Andreas
 

Termnak

User
Servus,
versuche hier auch mal meinen Teil beizutragen.
Nehmen wir mal an der Verein ist im DMFV. Es gibt einen Aufnahmeantrag wo auch über die Versicherungspflicht informiert wird. Es wird auch der Vorteil erörtet warum man sich dann auch im DMFV versichern sollte. Bingo, neues Mitglied ist beim DMFV wie die meisten Mitglieder im Verein. Privatversicherte ( DMO, DAEC, DMFV) müssen jährlich ihren Versicherungsnachweis elekrtonisch vorweisen.
Es wird ein Schriftstück im Flugbuch hinterlegt, das der Nachweis der Privatversicherten erbracht wurde.
Kommt ein neues Mitglied mit privater Versicherung ( Haftpflicht), sehe ich es wie Micbu. Post #36
Die Vorstandschaft erklärt die Regelung für Gastflieger und die Aufgaben des Flugleiters.
Somit ist der Vorstand oder die Vorstandschaft schon mal aus der Haftung raus. Meine Meinung ;)

Interessant wird es am Fluggelände.
Hier ist der Flugleiter in der Verantwortung das Versicherungsschutz bei Gastfliegern besteht. Dies wird im Flugbuch dokumentiert. Wo ist der Gastflieger versichert. Name und Anschrift. Das hat den Sinn, wenn er wieder mal fliegen möchte die Versicherung für das laufende Jahr schon geprüft wurde. Der Flugleiter muss dies mit Unterschrift bestätigen.
Bei Privatversicherten (Haftpflicht) wie oben geschrieben gebe ich Micbu wieder recht. Und hier ist nach meiner Meinung der größte Knackpunkt. Der eine Flugleiter glaubt es, der andere da er sich mit der Materie Versicherung schlau gemacht hat nicht.

Bei privater Haftpflicht oder nicht ausreichenden Nachweis bekomme ich Bauchweh. Und Bauchweh heist bei mir zuschauen und nicht fliegen.


Gruß Jürgen
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Du musst verstehen dass ein Verein eine Gemeinschaft darstellt.
Wenn z.B. ein Verein eine bestimmte Deckungshöhe vorgibt dann reicht z.B. deine günstige Versicherung nicht aus.
Dazu gibt es noch viele andere Gründe die eine Vorgabe nötig machen.

Ob ein Verein unbedingt Mitglieder braucht die bereits zu Beginn solche Ansichten haben - ehrlich, da verzichte ich dann gerne.
Wie gesagt - ein Verein ist eine Gemeinschaft.
Wenn du möglichst individuell sein willst - komm lieber als Gastflieger, das ist für dich sicher auch billiger.
Am Ende zahlst du sonst noch Mitgliedsbeitrag, auch wenn es regnet und du nicht fliegen kannst.:rolleyes:

Ich fühle mich missverstanden!

Ich bezweifle nicht die Vorteile eines Vereins und schätze auch die Gemeinschaft (und die ist mir auch etwas wert), aber hier geht es um den gesetzlichen Versicherungsschutz - nicht mehr, nicht weniger. Und wenn Du meine Ausführungen gelesen hast, handelt es sich um die gesetzliche Haftpflicht für Modelle bis 5kg und elektrischem Antrieb mit einer Deckung bis 50 Mio. Was reicht da nicht?

Dass ich mich an die Versicherung halten muss, gilt genauso bei den Stufen der DMFV Versicherung. Warum ist das kein Problem, meine Versicherung aber doch? Wirfst Du jetzt auch alle mit weniger als die "große" DMFV Versicherung aus Deinem Verein?

Leute, entspannt euch mal und veranstaltet hier keine Hexenjagd.

Wir können jetzt gerne die Details sachlich weiter diskutieren, auf die konstruierten Vorwürfe gehe ich nicht weiter ein.
 

S_a_S

User
Hallo Martin,
Nein, muss nicht, da auf einem Gelände mit AE meist ein Flugleiter zugegen ist.

nach Verordnung 21a (4) ist auf Modellfluggeländen mit Aufsichtsperson das nicht erforderlich. Kein Thema.

Aber in den Versicherungsbedingungen steht das in diesem Abschnitt als fixer Satz ohne Ausnahme.

Ist vielleicht nicht so gemeint - aber hier hat die Versicherung das "Hausrecht", ggf. entstandenen Schaden mit Verweis auf diese "generelle" Bedingung (über die gesetzliche Vorgabe hinaus) abzulehnen.

Für Vereine ohne offizielle Aufstiegserlaubnis wird später sogar nochmal präzisiert.
Auf einem Vereins-Modellfluggelände ohne behördliche Aufstiegserlaubnis ist für den versicherten
Betrieb von Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 2000 g ebenfalls ein
Kenntnisnachweis erforderlich.

Ohne Aufsichtsperson kein "genehmigter" Betrieb und damit zur Versicherung zwingend ab 2kg Kenntnisnachweis.

Über 5kg eh nicht ohne Flugleiter - oder hat Eure Aufstiegserlaubnis hier einen Freischein für namentlich registrierte Mitglieder?

Insofern wäre eine 5kg-Versicherung auch ausreichend ;)


dass Modelle ohne eigenen Antrieb versichert wären. Da steht aber auch noch im Kleingedruckten, dass für VersicherungsPFLICHTIGE Modelle kein Versicherungsschutz besteht.
Das steht in vielen Versicherungsverträgen so drin. Damit wird allenfalls Spielzeug und ggf. ein Drachen abgedeckt. Nachfrage beim Versicherungsvertreter bringt dann klare Aussage, dass dafür eine Zusatzversicherung erforderlich ist (eventuell im eigenen Haus oder eben bei spezialisierten Versicherungen).


Grüße Stefan
 
Lass doch bitte mal die markigen Sprüche weg, ich bin ganz entspannt - bei dir bin ich mir da nicht sooo sicher.;)

Du möchtest also eine Versicherung verwenden, die nur elektrische Modelle abdeckt.
Nun soll sich jeder Flugleiter damit auseinandersetzen welcher Sonderling sich wie weit versichert hat?
Ich meine du hast ein merkwürdiges Verständnis eines Vereins...
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Nun soll sich jeder Flugleiter damit auseinandersetzen welcher Sonderling sich wie weit versichert hat?

Das muss er bei den DMFV Versicherungs-Varianten ja auch. Wo ist das Problem?

Ich wäre doch mit dem Klammerbeutel gepudert, würde ich die Versicherungsbedingungen überschreiten - denn damit wäre ICH illegal. Welches Interesse sollte ich daran haben?
Wenn ich >5kg oder Verbrenner fliegen wollte, würde ich ja auch zum DAeC oder DMFV gehen. Das habe ich aber nicht vor.

Wenn ich also den Schrieb von der Versicherung dabei habe, reicht ein Blick auf den Zettel, ein zweiter auf mein Modell und der Starterlaubnis steht nichts im Weg. 5 Sekunden Aufwand.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Macht keinen Sinn mehr, mit dir um Kaisers Bart zu diskutieren wenn du es nicht kapieren willst.

Sorry, ich kapiere es wirklich nicht. Hat aber nichts mit wollen zu tun. Irgendwie habe ich nichts Überzeugendes gelesen, warum nun meine Versicherung nicht gut genug sein soll. Antworten auf meine Fragen gab's auch nicht.
 

Termnak

User
Wenn ich also den Schrieb von der Versicherung dabei habe, reicht ein Blick auf den Zettel, ein zweiter auf mein Modell und der Starterlaubnis steht nichts im Weg. 5 Sekunden Aufwand.

Nicht so ganz mit AE. Tagesmitgliedschaft abschliesen. Diese umfasst unter anderen die Anerkennung der AE und Flugordnung, diese man sicher lesen wird bevor man unterschreibt. Einweisung Flugraum. Also 5 Sekunden wären da sportlich ;)
Aber alles momentan weit weg vom eigentlichen Thema.

Gruß Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

FAG_1975

Vereinsmitglied
Nicht so ganz mit AE. Tagesmitgliedschaft abschliesen. Diese umfasst unter anderen die Anerkennung der AE und Flugordnung, diese man sicher lesen wird bevor man unterschreibt. Einweisung Flugraum. Also 5 Sekunden wären da sportlich ;)
Aber alles momentan weit weg vom eigentlichen Thema.

Hallo Jürgen,

danke für den sachlichen Beitrag. Mir ging's allerdings nicht unbedingt nur um Gastfliegerei, sondern als Vereinsmitglied mit dieser statt den üblichen Versicherungen. Und da sind wir ganz nah am eigentlichen Thema. Und daher noch einmal meine Frage: Beim DMFV gibt es verschiedene Varianten, dies muss doch ggf. auch vom Flugleiter mit den Modellen abgeglichen werden, die das Vereinsmitglied mitbringt.

Die anderen Belange (AE, Flugplatzordnung, Einweisung in den Flugraum, ...) haben nichts mit der Prüfung einer ordnungsgemäßen Versicherung zu tun und treffen jeden Gast.

Ich verstehe wirklich nicht, was an meiner Versicherung faul sein soll. Aber irgendwie scheint es einen Nerv zu treffen :confused::confused::confused:
 
Welche Vorteile nutze ich auf Deine Kosten genau?

Alle Möglichkeiten die die Verbände für Modellflieger erkämpfen.
Das ist wie bei den Gewerkschaften , kein Mitglied aber die Lohnerhöhungen einstecken.

Aber das betrifft dich ja nicht , meinst du, da du ja auf der grünen Wiese fliegst.
 
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