Wenn man mir von Anfang an gesagt hätte - und nicht erst ab Beitrag #170 - dass die "Halter-Haftpflicht Versicherung" der Verbände die Vereinshaftpflicht beinhaltet (was ich nicht wusste und auch nicht unbedingt logisch ist),
Ist ja auch nicht Logisch, deswegen ist die Vereinshaftpflicht beim DAeC auch über die Mitgliedschaft in den Landesverbänden (Multiverbände) gegeben.
( etwas schwierig die Vereinshaftpflicht bei Luftfahrzeugen einzubauen die mit einer Einzelhaftpflicht wie z.B. Segel und Motorflugzeuge, da ist nämlich nach LuftVZO keine Gruppenhalterhaftpflicht zulässig, versichert werden müssen. Bei Deiner Autohaftpflicht sind ja auch nicht die Tätigkeiten beim örtlichen Motorsportclub mitversichert, oder?)
Haftungshöchstgrenzen basieren auf dem Sonderziehungsrecht des IWF ( Weltleitwährung ) aus dem sich die Haftungshöchstgrenzen für den Währungsraum in dem das LFZ betrieben wird ergibt.
Im Euroraum ergibt sich daraus das LFZ bis 500 Kg MTOM mit ca. 925.756 Euro, in der Schweiz mit 1.017.500 Schweizer Franken und z.B. in Namibia mit 15.284.367 namibischen Dollar versichert sind.
( berücksichtigt also Wechselkurs und Inflation und schwankt (nahezu) Täglich. Deswegen wird der Unfallzeitpunkt UTC, also Zeit nullten Längengrad, auch immer, wegen der genauen Versicherungssumme, festgehalten wenns gekracht hat. )
Jetzt würde Dir in Europa a heute ja ne pauschale Deckungszusage von 1 Mio. Euro schon genügen, während in der Schweiz eine Mindestdeckung von ca. 1,12 Millionen Euro erforderlich ist um vergleichbare Schäden ersetzen zu können, deswegen kommt hier die Weltleitwährung zur Anwendung um Unterdeckungen zu vermeiden.
Also pauschale Deckungszusagen in Euro, oder sonst einer Währung, gibt es bei Luftfahrthaftpflichtversicherungen nicht und sind auch Unzulässig, weil nun mal nach Gesetz mit der Weltleitwährung zu versichern ist ( § 49b LuftVG ).
Versichert werden immer Luftfahrzeuge einer bestimmten Kategorie (Modellflugzeug mit Gruppenhalterhaftpflicht also Modelflughalterhaftpflicht, bei Segelfugzeugen, Lufsportgeräten usw. ergibt sich das aus der MTOM des einzelnen Gerätes das versichert wird.) sonst nix.
Nur mal um zu erklären warum so eine Luftfahrthalterhaftpflicht etwas anders ist als normale Versicherungen, weil Du bist der Verantwortliche dass das OK ist bevor Du das Ding in Betrieb nimmst.
Gruß Horst