Prüfung des Versicherungsnachweises

Termnak

User
Hallo Jürgen,

danke für den sachlichen Beitrag. Mir ging's allerdings nicht unbedingt nur um Gastfliegerei, sondern als Vereinsmitglied mit dieser statt den üblichen Versicherungen. Und da sind wir ganz nah am eigentlichen Thema. Und daher noch einmal meine Frage: Beim DMFV gibt es verschiedene Varianten, dies muss doch ggf. auch vom Flugleiter mit den Modellen abgeglichen werden, die das Vereinsmitglied mitbringt.

Die anderen Belange (AE, Flugplatzordnung, Einweisung in den Flugraum, ...) haben nichts mit der Prüfung einer ordnungsgemäßen Versicherung zu tun und treffen jeden Gast.

Ich verstehe wirklich nicht, was an meiner Versicherung faul sein soll. Aber irgendwie scheint es einen Nerv zu treffen :confused::confused::confused:

Servus,
die Varianten beim DMFV ist die Versicherungssumme. Das je nach Form 2,3 oder 4 auch auserhalb von Modellfluggeländen geflogen werden darf. Natürlich mit Genehmigung des Eigentümers. EU und weltweit versichert usw.
Hier steht allles,
https://www.dmfv.aero/files/DMFV-Broschüre-Versicherungsschutz_x4_web.pdf

Zu deiner Versicherung. Geh mal davon aus, das der Großteil der Modellflieger keine Versicherungsvertreter oder Rechtsanwälte sind. Es sollte schon ganz klar zu erkennen sein das Versicherungsschutz besteht. Nicht nur du sondern auch der Flugleiter haben im Schadensfall Probleme, wenn nicht genau ersichtlich ist in welchen Umfang du versichert bist. Oder würdest du für einen fremden Modellflugkollegen Haus und Hof aufs Spiel setzen? ;)

Gruß Jürgen
 
Hallo Jürgen,

Beim DMFV gibt es verschiedene Varianten, dies muss doch ggf. auch vom Flugleiter mit den Modellen abgeglichen werden, die das Vereinsmitglied mitbringt.

Da sieht man doch das du von der Materie wenig Ahnung hast.
Lese dir doch mal die Versicherungsbedingungen der DMFV Versicherung in Ruhe durch.
Da ist ganz einfach zu ersehen welche Modelle geflogen werden dürfen. (für den Flugleiter )
Es gibt vereinfacht nur 2 Kategorien unter 25 Kg oder über 25 Kg je nach AE
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Zu deiner Versicherung. Geh mal davon aus, das der Großteil der Modellflieger keine Versicherungsvertreter oder Rechtsanwälte sind. Es sollte schon ganz klar zu erkennen sein das Versicherungsschutz besteht. Nicht nur du sondern auch der Flugleiter haben im Schadensfall Probleme, wenn nicht genau ersichtlich ist in welchen Umfang du versichert bist. Oder würdest du für einen fremden Modellflugkollegen Haus und Hof aufs Spiel setzen?

Hallo Jürgen,

es ist doch ersichtlich. Es steht nur auf einem anderen als dem "gewohnten" Zettel.

Die Bedingungen beim DMFV sind m.E. viel komplizierter (viele Bedingungen im Text)

Die Versicherungssumme ist deutlich niedriger als bei mir. Was ist, wenn der Schaden (z.B. bei einer Person) höher ist?

Meine Versicherung unterscheidet auch nicht wo ich fliege und gilt generell bis 5kg.

Also ich verstehe, dass es ungewohnt ist sich mit neuen Versicherungsvarianten zu befassen, aber ist es so schlimm,
wenn zur 25kg Grenze auf dem Platz noch eine 5kg Grenze dazu kommt? Dafür gibt es keine 1kg Grenze außerhalb
vom Platz.

Aber ok, es ist natürlich kein Verein gezwungen und kann frei festlegen was er fordert. Am Markt findet sich, was zusammen passt.
 
Stimmt. Asche auf mein Haupt.

Dennoch gibt es einiges für den Flugleiter zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Du findest immer wieder was Unsinniges.
Es ist eigentlich Sinnlos dir zu antworten.:cry::cry::cry:
 

BOcnc

User
Stimmt. Asche auf mein Haupt.

Dennoch gibt es einiges für den Flugleiter zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Ich sage dir mal wie das bei uns läuft. Die Mitglieder sind über den Verein beim DMFV versichert. Der Kassenwart meldet die an und bekommt auch die Versicherungsnachweise. Also braucht sich kein Flugleiter sich damit beschäftigen. Wer Einzelmitglied ist muss die Versicherung jedes Jahr neu nachweisen. Also hat der Kassenwart mehr Arbeit. Das möchte er aber nicht alles kontrollieren müssen.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Die Mitglieder sind über den Verein beim DMFV versichert. Der Kassenwart meldet die an und bekommt auch die Versicherungsnachweise. Also braucht sich kein Flugleiter sich damit beschäftigen. Wer Einzelmitglied ist muss die Versicherung jedes Jahr neu nachweisen. Also hat der Kassenwart mehr Arbeit. Das möchte er aber nicht alles kontrollieren müssen.

OK, zunächst tut es mir Leid, dass ich nicht noch einmal nachgelesen habe und annahm, dass die Gewichtsgrenzen beim DMFV auch auf Modellflugplätzen gelten. Ein kurzer, netter Hinweis darauf hätte diesem Irrtum schnell abgeholfen. Danke an Jürgen, "Termnak", für den sachlichen Hinweis.

Ich verstehe, dass zu den gewohnten Bedingungen ggf. weitere / andere Bedingungen (Versicherungssummen, 5kg Grenze, Verbrenner, ...) von anderen Versicherungen hinzu kommen können, und dass das zu kontrollieren mit mehr Aufwand verbunden ist. Ich meine, dass das z.B. durch einen mitzuführenden Versicherungsnachweis organisierbar wäre, aber das entscheidet natürlich die Vereinsführung.
 

BOcnc

User
Noch eine Anmerkung.
Bei uns fliegen oft zumindest in der Woche Mitglieder alleine. Soll dann immer der Vorstand kommen und kontrollieren. Flugleiter brauchen wir erst an 3 Piloten.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Wie immer gilt auch hier, frage zwei Juristen und Du bekommst drei Meinungen.

Carl Sonnenschein schreibt zwar es würde die Pflicht bestehen den Versicherungsnachweis zu prüfen. Wie denn diese "Prüfung" in der Praxis aussehen soll, dass wäre dann wohl ein Frage an Juristen.
Eines ist klar, wir werden in den Vereinen keine Hausjuristen halten um irgendwelche exotischen Versicherungsverträge zu prüfen.

Letztendlich wird es sich also an der Praxis orientieren müssen. Und die Praxis beschreibt er ja in seinem letzten Absatz des Artikels.
Aus meiner Sicht genügt es vollkommen, wenn der Steuerer mit Unterschrift bestätigt, dass er über ein gültige Versicherung verfügt und ggf. eine die Versicherungssumme übersteigende Haftung selbst übernimmt. Das kann man im Flugbuch trefflich integrieren.

Wir wollen ja keine Bürokratiemonster auf unseren Plätzen züchten, sondern Spaß am Fliegen haben.

Ich habe gerade noch mal unsere ganz frische Betriebserlaubnis und genehmigte Flugordnung durchgesehen. Dort steht nichts von einer Kontrolle eines Versicherungsnachweises durch die Aufsichtsperson. Als Vorstand werde ich das sowieso nicht an irgendeine mehr oder weniger freiwillige Aufsichtsperson delegieren wollen.

Mein Fazit: Mir genügt es, wenn unsere Nicht-DMFV versicherten Piloten ihre gültige Versicherung gegen Unterschrift im Flugbuch bestätigen.
 

BOcnc

User
Hallo Claus,

so kenne ich das bei Modellflugveranstallungen. Versicherung Versicherungsnummer und Unterschrift. Nachweis wird aber auch immer kontrolliert.
Wir werden wahrscheinlich ein eigenes Blatt im Flugbuch für Gäste einführen.
 

micbu

User
Sorry, ich kapiere es wirklich nicht. Hat aber nichts mit wollen zu tun. Irgendwie habe ich nichts Überzeugendes gelesen, warum nun meine Versicherung nicht gut genug sein soll. Antworten auf meine Fragen gab's auch nicht.
O.k., ich versuche es mal:
Es hat niemand bestritten, dass deine Versicherung nicht ausreichend sei. Im Gegenteil, ich denke alle, die hier im Thread mitschreiben, wissen ganz genau, dass deine vorhandene Versicherung für deinen Anwendungsfall ausreichend ist.
Das Problem ist einfach nur, dass du nachweisen musst, dass
1) die Versicherung überhaupt noch besteht
2) die Versicherung alle geforderten Risiken abdeckt

Bei Punkt 1 fängt es schon an. Deine Versicherung ist VERPFLICHTET dir solch einen Nachweis auszustellen. Darauf solltest du bestehen, die Versicherung darf sich nicht weigern.
Die Police und zusammen mit den Versicherungsbedingungen erfüllen diesen Anspruch nicht, denn eine aktuelle Mitgliedschaft ist damit nicht nachgewiesen.
Bei Punkt 2 ist z.B. einer der Knackpunkte, dass bei dir z.B. Verbrennermodelle nicht eingeschlossen sind. Verlangst du jetzt echt von einem Flugleiter an einem dir fremden Platz, dass er sich deine ganzen Versicherungsbedingungen durchliest, ob das von dir mitgebrachte Modell von deiner Police abgedeckt ist? Stell dir dieses Spektakel mal an einem Platz vor, an dem häufig fremde Piloten zu Gast sind. Das geht einfach so nicht. Man kann ja mal ne Ausnahme machen und sich so etwas durchlesen, aber spaßig ist das sicherlich nicht und es gibt auch sicherlich einige Menschen, welche die Versicherungsbedingungen gar nicht verstehen.

Mit den Ausweisen der gängigen Modellflugversicherer kann man als Flugleiter sicher sein, dass alle Risiken, die der Gesetzgeber fordert abzusichern, auch abgesichert sind.
Das ist kein Aufwand, man muss nichts durchlesen und nichts verstehen.
Ich denke, das sollte doch einleuchtend sein.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
...denn eine aktuelle Mitgliedschaft ist damit nicht nachgewiesen.

Niemand ist Mitglied in einer Versicherung, man ist Versicherungsnehmer. ;)

Die Police und der Versicherungsschein genügen als Nachweis Versicherungsnehmer zu sein. Wenn das jemand kontrollieren wollte.

Nehmen wir als Beispiel die Haftpflichtversicherung für ein Kfz. Da gibt es auch keine Versicherungs-Card o.ä. die man am Auto befestigen müsste, um nachzuweisen Versicherungsnehmer zu sein. Jedenfalls nicht in D.
Man versichert versichert zu sein und nimmt am Strassenverkehr teil. Ist man das nicht (mehr), drohen entsprechende Strafen.

Letztendlich ist das bei uns auch nicht anders. Das ist ein Verstoß gegen LVG und/oder LVO und wird entsprechend geahndet.

Einziger Unterschied, es gibt keine Zulassungsbehörde die im Zweifel eine Stilllegung des Flugzeuges durch die Exekutive vornehmen würde. ;)
 

micbu

User
Niemand ist Mitglied in einer Versicherung, man ist Versicherungsnehmer.
Da hast du natürlich recht, sorry, war völlig falsch ausgedrückt.

Nehmen wir als Beispiel die Haftpflichtversicherung für ein Kfz. Da gibt es auch keine Versicherungs-Card o.ä. die man am Auto befestigen müsste, um nachzuweisen Versicherungsnehmer zu sein. Jedenfalls nicht in D.
Doch natürlich! Dieser Nachweis ist an jedem Fahrzeug angebracht! Sieh mal auf dein Nummernschild, mit den Siegeln wird das sogar amtlich bestätigt.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Die Stempel der Zulassungsstelle sagen aber nichts darüber aus, ob die Versicherung noch gültig ist. Zum Zeitpunkt der Zulassung war der Versicherungsschutz gegeben. Damit wurden alle erforderlichen Unterlagen für das Zulassungsverfahren vorgelegt. Der Versicherungsvertrag ist dann ein eigenes Thema.
Aber wir verabschieden uns vom Threadtitel. ;)
 
Die Stempel der Zulassungsstelle sagen aber nichts darüber aus, ob die Versicherung noch gültig ist.
Probier es mal aus und zahle deine Versicherung nicht. Nach einer Zeit steht das Ordnungsamt bei deinem Auto und kratzt die Plakette ab.
Die Versicherungen sind verpflichtet so etwas an die Zulassungsstellen zu melden. Nennt sich Zwangsabmeldung.
 
Scheint alles irgendwie schwierig zu sein...
Auf meinem Versicherungsnachweis steht drauf, was ich gewählt habe, bei wem ich versichert bin,
was abgedeckt ist, wo die Abdeckung gilt und wie lange sie gültig ist.
Und ein bisschen Werbung und der Hinweis auf den Kenntnisnachweis. Etwas ähnliches würde ich auf jedem anderen
Versicherungsnachweis erwarten, den ich auf Verlangen den erkennbar berechtigten Personen oder im erkennbar
berechtigten Zusammenhang nachweisen können muss.

Mir ist vollkommen unklar, warum ich den Nachweis der Pflichtversicherung auf verlangen nicht vorzeigen sollte
und warum man die berechtigte Prüfung nicht von unberechtigter Prüfung unterscheiden können sollte.
Ein bisschen Grips und Eier vorausgesetzt sollte das jedenfalls kein Problem sein.

Mir ist zwar auch unklar, warum man bestimmte Versicherungsgeber nicht anerkennen will, aber im Rahmen des
Hausrechtes kann ich eben Dinge festschreiben und fordern, die außerhalb keinerlei Relevanz haben.
Aber da gebe ich meine Zustimmung oder Ablehnung eben auch über die entsprechenden Kanäle bekannt.
Und nicht hier oder auf Fratzenbock oder sonst wo.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Mir ist zwar auch unklar, warum man bestimmte Versicherungsgeber nicht anerkennen will, aber im Rahmen des
Hausrechtes kann ich eben Dinge festschreiben und fordern, die außerhalb keinerlei Relevanz haben.
Aber da gebe ich meine Zustimmung oder Ablehnung eben auch über die entsprechenden Kanäle bekannt.
Und nicht hier oder auf Fratzenbock oder sonst wo.

Zustimmung!

Dass es evt. einen etwas höheren Aufwand bedeutet andere Versicherungen zu Händeln, kann ich nachvollziehen. Aber das wäre sicherlich lösbar. Einige konstruktive Vorschläge und Ansätze gab es ja bereits.

Warum man aber deshalb hier von einigen Forenusern derart angegangen wird, muss ich nicht verstehen. Ich zwinge niemanden meine Versicherung anzuerkennen und umgekehrt lasse ich mich nicht in eine Versicherung nötigen, die ich nicht brauche. Auch verstehe ich nicht den abwegigen und unpassenden Vorwurf der Trittbrettfahrer-ei. Ich kann mich schließlich nicht gegen die Lobby-erfolge der Verbände wehren und ich wette jeder hier profitiert von Lobby-erfolgen irgendwelcher Verbände, deren Mitglied er nicht ist.

Ich wende mich außerdem nicht gegen Vereine, sondern gegen "Zwangs-"Versicherungen. Für mich sind Verein und Versicherung zwei Dinge. Die Vereine die das anders sehen, kommen für mich dann eben nicht in Frage. Und DMFV-Vereine sind mir seit diesem Thread leider besonders suspekt. Zum Glück ist mein ehemaliger Verein, dem ich evt. wieder beizutreten gedenke, mit dem DAeC verbunden. Vielleicht / Hoffentlich ist man dort aufgeschlossener.
 

BOcnc

User
Karsten ich verstehe dich schon ganz gut.
Wir haben schon Probleme das sich die Mitglieder ins Flugbuch eintragen. Muss man immer wieder drauf hinweisen. Glaubst die haben noch Lust auf Versicherungsnachweise?
Und unsere Mitgliederzahlen steigen. Fahren auch zum Teil an andere Vereine vorbei. Einen haben wir der auch über seine Haftflicht versichert ist. Ist aber trotzdem zusätzlich im DMFV weil er auf den Nachweis keine Lust hat. Wir wollen eigentlich nur fliegen und sonst nur das aller nötigste machen. Ok grillen und Kaffee trinken auch.
Man muss aber auch mal überlegen welche Bedingungen wir jetzt hätten ohne die vielen Mitglieder im DMFV.
Könnte aber auch sein das es sich mit den Versicherungen bald erledigt hat wenn man sich registrieren muss und vielleicht in einem der beiden Vereine sein muss. Schauen wir mal.

Und Flugleiter will doch jetzt schon keiner machen. Und wenn der noch mehr Aufgaben bekommt und für alles Verantwortlich ist könnten auch die Mitglieder wieder weniger werden.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Wir haben schon Probleme das sich die Mitglieder ins Flugbuch eintragen. Muss man immer wieder drauf hinweisen. Glaubst die haben noch Lust auf Versicherungsnachweise? ... .

Hallo Werner,

es ist schon ziemlich seltsam, dass Vereine - die ja "Profis" auf diesem Gebiet sind - solchen Aufwand treiben müssen, um nicht in die Mit-Haftung zu kommen, während jeder dahergelaufene Drohnenpilot seine Drohne auf der grünen Wiese fliegen lassen kann - ganz unbürokratisch. Daher verstehe ich eure Seite vollkommen! Eigentlich würde es doch reichen, wenn dieser Aufwand erst ab 5kg zu treiben wäre - oder übersehe ich da gerade (wieder) etwas? Eigentlich ist es doch egal, ob mir ein Landwirt oder ein Verein erlaubt meine Schaumwaffel fliegen zu lassen. Der Landwirt prüft meine Versicherung doch auch nicht ... Aber da bin ich wohl zu naiv. Sorry.

Wenn eine Zwangsmitgliedschaft kommt (höre ich zum ersten Mal, dass das im Busch sein könnte), dann wäre das so. Auf der anderen Seite scheinen die Versicherungsgesellschaften gerade die vielen Drohnenpiloten als neues Kundenklientel zu entdecken. Ob die das Geschäft anderen überlassen und keine entsprechende Lobbyarbeit betreiben? Es bleibt spannend. :)
 
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