ISDT SC-620 500 W 20 A

Es gibt nur eine Postadresse in China, was anderes habe ich nicht gefunden.

Ich habe mittlerweile dermaßen viele Stunden mit recherschen verbracht das ich etliche Ladegeräte könnte wenn ich hierfür Geld bekäme.
Ist leider so, habe nun einfach von ISDT die Schnauze voll.
 
Zuletzt bearbeitet:

micbu

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Rechtliche Lage bei der Beweislastumkehr hin oder her, Usus ist doch das im Consumer Bereich 24 Monate getauscht/repariert wird.
Nein, das ist überhaupt kein Usus. Hier im Thread wird immer noch munter Gewährleistung und Garantie miteinander verwürfelt. Es gibt einige Hersteller und auch manche Händler, die freiwillig eine Garantie geben, aber gesetzlich gibt es nun einmal nur die Gewährleistung. Ein Händler müsste vom Klammeraffen gepudert sein um freiwillig eine Garantie, für ein Produkt aus China, anzubieten.
Wenn einem eine Garantie nichts wert ist, dann kauft man halt billig von ausländischen Firmen. Wenn man eine Garantie haben möchte, dann sucht man sich Firmen, die das bieten und greift etwas tiefer in die Tasche.
Bei einem Defekt jammern, dass man die falsche Entscheidung getroffen hat, das ist höchst unseriös.
Die gesetzliche Gewährleistung ist nach 6 Monaten nichts mehr wert, denn ab dann trägt der Käufer die Beweislast, dass das Gerät bereits beim Kauf defekt war. Eine Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Man muss sich einfach nur mal bewusst werden, was der Unterschied zwischen den beiden Dingen ist.
 

Flow

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Nein, das ist überhaupt kein Usus. Hier im Thread wird immer noch munter Gewährleistung und Garantie miteinander verwürfelt. Es gibt einige Hersteller und auch manche Händler, die freiwillig eine Garantie geben, aber gesetzlich gibt es nun einmal nur die Gewährleistung. Ein Händler müsste vom Klammeraffen gepudert sein um freiwillig eine Garantie, für ein Produkt aus China, anzubieten.

Vielleicht liest Du meinen Beitrag nochmal in Ruhe durch. "verwürfelt" wird hier gar nichts! Meine Aussage ist, dass die gesetzl. geregelten Beweislastumkehr bei der Gewährleistung aus Kundenfreundlichkeit selten in Anspruch genommen wird. Das sich ein Händler/Hersteller auf die 6 Monate beruft, ist eher die Ausnahme. Das ist meine Erfahrung, Du hast ggf. eine andere gemacht.
 
Wenn ich im Forum lese: Fehlermeldung bei Ladegerät ISDT-Q6
dann muss ich feststellen das mein Lader der Firma ISDT nicht der einzige ist der Probleme hat. Man soll zwar nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ABER Jeder Baum hat Wurzeln, nun denn ich habe mir heute morgen einen Lader von MPX geholt. Mal sehen ob ich den zu laufen bekomme. Derzeit lese ich erstmal die Bedienungsanleitung.

Sofern ich von der Firma ISDT Nachricht bekomme werde ich hier berichten. Nach langer Überlegung bin ich zu der Erkenntniss gekommen das es wohl an der Software liegen könnte. Ich habe zwar das Gerät nicht aufgeschraubt es riecht aber auch nicht "elektrisch" , daher die Überlegung das es vlt. nur an der Software liegt. Nun wir werden sehen, bis demnächst
 

micbu

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Es gibt da ganz ganz viele Menschen die andere Erfahrungen machen. Warum sollte ein Händler denn Geld verschenken? Es gibt durchaus noch kulante Händler, aber mittlerweile werden die immer seltener.
 
@ Michu
da kann ich Dir nur beipflichten.

Es geht nicht darum ob was kaputt geht sondern darum das hier wieder Elektroschrott produziert wird. Das sollte anders sein aber in Zeiten wo China sich in der ganzen Welt " einnistet" ist dieser Gedanke weit, weit entfernt.

Immer mehr Wachstum, wofür eigentlich ? es nimmt niemand etas mit und es kommen ja noch viele nach uns. Vielleicht sollten wir anfangen anders zu denken aber das gehört nicht hierher. :confused:
 

Flow

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Es gibt da ganz ganz viele Menschen die andere Erfahrungen machen. Warum sollte ein Händler denn Geld verschenken? Es gibt durchaus noch kulante Händler, aber mittlerweile werden die immer seltener.

Warum Händler? Ein Händler wird i.d.R. das weitergeben, was er von seinem Zulieferer zugestanden bekommt. Es ging um die Frage wie Hersteller/Marken mit der Gewährleistung und der Beweislastumkehr umgehen. Verschanzt man sich nach 6 Monaten hinter der Beweislastumkehr oder regelt man das im Kundeninteresse.
 

micbu

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Warum Händler? Ein Händler wird i.d.R. das weitergeben, was er von seinem Zulieferer zugestanden bekommt
Nein. Der Händler ist der Gewährleistungsgeber, nicht der Hersteller. Das Innenverhältnis Händler<->Hersteller spielt für den Kunden überhaupt keine Rolle. Der Kunde fordert etwas (ab 6 Monate nach dem Kauf), dann ist es auch am Kunden nachzuweisen, dass seine Forderung berechtigt ist. Das hat nichts mit "Verschanzen" zu tun, das ist einfach die normale Regelung. Es gibt nur immer wieder Menschen, die haben bis heute nicht verstanden, dass ihnen nach 6 Monaten nach kauf einer Ware, eine Behandlung wie es bei einer Garantie der Fall wäre, nicht zusteht.
Sind bereits 6 Monate nach Kauf vergangen, dann belästige ich persönlich den Händler gar nicht mehr mit irgendwelchen (unberechtigten) Kulanzanfragen.
 

Flow

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Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei. Natürlich ist der Vertragspartner der Händler und hat für die Gewährleistung einzustehen. Der Händler wirft die reklamierten Ware ja dann aber nicht in den Müll, sondern leitet i.d.R. diese wiederum an seinen Vertragspartner, den Hersteller oder Zulieferer weiter. Und genau hier ist dann die Frage relevant, wie der Hersteller damit umgeht. Geht der Hersteller kulant damit um, kann es in Folge auch der Händler tun.

Weiterhin ist die Beweislastumkehr eine Regelung die besagt wer im Streitfall die Beweise erbringen muss. Und hinter dieser Regelung kann man sich sehr wohl verschanzen, indem man erstmal alles nach den Motto "beweis mir das erstmal" ablehnt, anstatt den Fall zu prüfen.
 
Leute hört auf Euch zu streiten, Klartext ist jedenfalls da ich kein Mensch bin der "irgendwelchen (unberechtigten) Kulanzanfragen." stellt. Ich bin nur entäuscht wir heutzutage mit den Kunden, egal ob Hersteller oder Händler, umgegangen wird.
In Zeiten wo man versuchen sollte von der Wegwerfgesellschaft wegzukommen ist dies offensichtlich noch nicht bei jedem angekommen.
Das Ladegerät welches ich reklamiert habe ist nach meiner Einschätzung nicht mechanisch kaputt sondern nur Softwaremäßig. Leider habe ich nicht die Möglichkeit an eine Zurücksetzung des Betriebssystems zu kommen, also wegwerfen :cry::cry::cry:
Und zum Thema per Mail bekommt man schnell ne Antwort: ich habe leider bisher keine Antwort bekommen und ich denke das ich auch keine bekommen werde. Somit bestätigt sich meine Ahnung das an einer Rücksetzung des Laders weder der Händler (hat keine Möglichkeit) und schon gar nicht der Hersteller interressiert ist.

Ein Hoch auf die Wegwerfgesellschaft............ich könnte Kot...
 

BNoXTC1

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Letztens hab ich in <5min ne Antwort bekommen.. aber das ist sicher nicht immer so :)

Aber was soll man an einem €50 lader schon großartig herumschicken oder reparieren..
 

micbu

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Und genau hier ist dann die Frage relevant, wie der Hersteller damit umgeht. Geht der Hersteller kulant damit um, kann es in Folge auch der Händler tun.
Nein, das ist irrelevant. Entweder der Verkäufer ist nachbesserungspflichtig, dann spielt es überhaupt keine Rolle was der Hersteller meint. Kulanz ist eine ganz andere Sache, das ist ein freiwilliges Entgegenkommen und völlig frei nach Nasenfaktor entscheidbar. Darauf hat man keinerlei Anrecht


Weiterhin ist die Beweislastumkehr eine Regelung die besagt wer im Streitfall die Beweise erbringen muss. Und hinter dieser Regelung kann man sich sehr wohl verschanzen, indem man erstmal alles nach den Motto "beweis mir das erstmal" ablehnt, anstatt den Fall zu prüfen.
Es ist IMMER ein Streitfall wenn ein Kunde etwas reklamiert. Der Kunde ist, nach 6 Monaten, IMMER in der Beweislast. Warum sollte der Händler nach dieser zeit irgendetwas prüfen??? Der Käufer möchte doch etwas. Warum also sollte der Händler seine Zeit verschwenden, die er besser nutzen kann?
 
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