Prüfung des Versicherungsnachweises

BOcnc

User
Was tun diese ganzen Versicherungen für und Modellflieger , nichts.:mad::mad:

Ich kenne schon ein paar Fälle wo die Versicherung bezahlt hat. Ich selber habe ja auch immer geglaubt das ich vorsichtig genug bin und keine brauche. Dann musste ich aber nach über 15 Jahren doch einen Personenschaden melden. Bin aber von Anfang an versichert.
 
Gemäß §1 LuftVG ist ein Modellflugzeug ein Luftfahrzeug im rechtlichen Sinne.


Modellflugvereine können im Rahmen ihres Hausrechts sich den Versicherungsnachweis natürlich vorzeigen lassen, aber sie müssen das nicht tun um irgendwelche Haftungsansprüche von sich abzuwenden. ( siehe §33 LuftVG, der Halter des LFZ haftet für Schäden die aus den Betrieb des Gerätes resultieren können.)


Gruß Horst

Das kann man nur ganz dick unterstreichen.
Man muss an der Stelle noch bedenken:
Übernimmt ein Verein die Kontrolle der Versicherungsnachweise, (aus Vorsorge) dann nimmt er sich selbst in die Pflicht, dies auch sorgfältig zu erledigen. Komme ich als Gastflieger mit meiner Privathaftpflicht und diese wird vom Verein als ausreichend und gültig bewertet, dann darf ich mich darauf verlassen, das ich auf dem Gelände mit meiner Versicherung ausreichend versichert bin.
Wer aber haftet, wenn meine Versicherung dann doch nicht haftet?? Der Verein , der mich überprüfte ist dann sicherlich erste Wahl.

Vielleicht wäre es dann richtiger gewesen, die Verantwortung bei dem zu belassen, der auch Verantwortlich ist, dem Piloten.

Sigi
 

Baloo

User
Kontrolle Versicherungsnachweis

Kontrolle Versicherungsnachweis

Übernimmt ein Verein die Kontrolle der Versicherungsnachweise, (aus Vorsorge) dann nimmt er sich selbst in die Pflicht, dies auch sorgfältig zu erledigen. Komme ich als Gastflieger mit meiner Privathaftpflicht und diese wird vom Verein als ausreichend und gültig bewertet, dann darf ich mich darauf verlassen, das ich auf dem Gelände mit meiner Versicherung ausreichend versichert bin.
Wer aber haftet, wenn meine Versicherung dann doch nicht haftet?? Der Verein , der mich überprüfte ist dann sicherlich erste Wahl.

Vielleicht wäre es dann richtiger gewesen, die Verantwortung bei dem zu belassen, der auch Verantwortlich ist, dem Piloten.
Sigi

Kontrolliere ich, bin ich im Zweifel der Dumme.
Kontrolliere ich nicht, bin ich sowie so der Dumme.

Also: den Letzten beißen die Hunde - welcher Idealist opfert da noch seine Freizeit für ein ehrenamtliches Vorstandsamt im Modellflugverein?
--------------------

Herr, schmeiß Hirn ra!
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Deswegen, weil Luftfahrzeug, greift der § hier https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html der besagt das vom Luftfahrzeughalter eine Halterhaftpflicht abzuschließen ist und dass bei einer Versicherung die dafür auch zugelassen ist, also bei einem Luftfahrtversicherer abzuschließen ist.

Hallo Horst,

danke für die Hinweise. Ich bin kein Versicherungsexperte, aber ich sehe keinen Widerspruch:

Hier: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html heißt es (Absatz 3):"Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes."

In dem heißt es: https://dejure.org/gesetze/VVG/113.html in Absatz 1: "Eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht (Pflichtversicherung), ist mit einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen abzuschließen." (Hervorhebung von mir)

Wenn Du Recht hast, dürften inzwischen tausende Drohnenhalter falsch versichert sein und meine Versicherung dürfte dieses Angebot gar nicht machen.
 

micbu

User
Zu der Frage wer das überhaupt Kontrollieren darf. ( man also auf Verlangen vorzeigen muss )
Knappe Antwort die zuständige Luftaufsichtsstelle, also für Luftraum G die zuständige Landesluftfahrtbehörde.
JEDER darf kontrollieren! Man braucht lediglich nicht jedem den Nachweis zu zeigen. Auf der anderen Seite braucht es der Hausrechtsinhaber aber auch nicht jedem erlauben, auf seinem Grundstück zu fliegen.
 
Ich kenne schon ein paar Fälle wo die Versicherung bezahlt hat. Ich selber habe ja auch immer geglaubt das ich vorsichtig genug bin und keine brauche. Dann musste ich aber nach über 15 Jahren doch einen Personenschaden melden. Bin aber von Anfang an versichert.

Hi Werner
du hast mich falsch verstanden. Selbstverständlich zahlen die Versicherungen zumindest die DMO bei den Anderen weis ich es nicht.
Was ich gemeint habe ist das sind halt reine Versicherungen ohne eine Verbandslobby und die Verbände machen unser Hobby noch möglich.
 

HPR40

User
MFSD


Und Allianz schau ich jetzt nicht nach, weil die Vereinsvorstände DMO eh nicht mögen

DAeC, also nicht der Monoverband MFSD, ist anders, in meinem Fall ist zufällig die Allianz Corporate der Versicherer.


Wenn Du Recht hast, dürften inzwischen tausende Drohnenhalter falsch versichert sein und meine Versicherung dürfte dieses Angebot gar nicht machen.

Ne Versicherung darf Dir schon das Angebot machen wenn für die Versicherungsleistung ein Luftfahrtversicherer, der dafür zugelassen sein muss diese Versicherungsleistungen erbringen zu dürfen nach Luftverkehrsgesetz, die Deckungszusage für diese Versicherungsleistung gibt. ( weiterverkaufen darf man immer )

HDI Gehrling als Versicherer des DMFV ist z.B. selbst ein Luftfahrtversicherer und bei Deiner Haftpflicht musst Du dir halt bestätigen lassen dass das eine Versicherung nach § 43 LuftVG ist. Ggf bestätigen die Dir das dann halt nicht mehr, allerdings im worst case bist Du sonst der Dumme weil Du dich zu informieren hast als Luftfahrzeugbetreiber ( ich weiss gigantisches Wort, aber ist nun mal so weil du ja nur Besitzer / Halter bist solange das LFZ nicht in Betrieb genommen wird. ) welche Versicherung geeignet ist.

Deswegen hatte ich das mal etwas genauer aufgedröselt.

So ne lustige Begebeheit hat so ne Halterhaftpflicht auch noch, die zahlt nämlich auch Drittschäden die durch abstellen / parken des Luftfahrzeuges und seiner Teile entstehen können. ( z.B. der Öltank als Motorteil bekommt unbemerkt ein Leck und Erdreich muss abgetragen werden )
Wenn Du jetzt z.B. in nem Hotel übernachtest, hast Dein Modell mit dabei weil Du irgendwo fliegen warst und Dein Lipo geht Dir im Zimmer hoch, also das Zimmer ist hin, dann wird der Schaden am Zimmer, oder Hotel je nach dem, von der Luftfhrthalterhaftpflicht bezahlt weil der Schaden von einem Teil des LFZ verursacht wurde. ( Haftungshöchstgrenze gilt natürlich und bis dahin wird auch gezahlt, Beispiel gesehen. )

Dem Braten den Du da hast traue ich nicht so ganz, frag also lieber mal nach bei dem Trupp.


Gruß Horst

P.S.
Luftfahrtversicherer sind Luftrechtlich Luftfahrtunternehmer, deswegen müssen die bestimmte Anforderungen erfüllen um tätig werden zu dürfen. Ist mir gerade noch eingefallen.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Neuer Nachweis

Neuer Nachweis

Aufgrund der Hinweise habe ich um eine neue Bestätigung gebeten - und bekommen:
HUK.JPG

Damit ist auch die Laufzeit klar ersichtlich.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Nach dem was da geschrieben steht ist alles was einen Antrieb hat nicht versichert.
Text widerspricht sich selbst - extrem geiles Schriftstück!:D

Nein, denn das Zauberwort heißt "auch"!

Also Modelle ohne Motor sind AUCH versichert, denn sonst könnte man annehmen, dass NUR Modelle mit Elektromotor versichert wären.
So interpretiere ich das.

Wichtig ist, dass die gesetzliche Haftpflicht bestätigt wird und nach den berechtigten Einwänden hier, eben auch die Dauer, bzw. der Gültigkeitszeitraum.

Diese Zusatzversicherung gibt es erst seit April 2019, insofern rechne ich damit, dass diese Bestätigungen noch standardisiert werden. Je mehr
wie ich dort nachfragen, desto eher dürfte das der Fall sein.

Ob mich nun ein Flugleiter / Verein damit als Gast fliegen lässt oder ggf. aufnimmt ohne dass ich mich doppelt versichern muss, kann der Verein
freilich selbst entscheiden. Ich betrachte meine gesetzliche Pflicht in Sachen Versicherung jedenfalls als ausreichend erfüllt. Und ein Ausdruck ist
neben dem Kenntnisnachweis immer mit dabei ... :)
 

BOcnc

User
Bei uns darfst du damit nicht fliegen weil du nicht bis 25 kg Versichert bist. Muss schon der Aufstiegsgenehmigung entsprechen.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Aber auch da ist irgendwo Widerspruch mit den Klauseln, wo ein Versicherungsschutz wieder ausgeschlossen wird.

Ich denke der Widerspruch ergibt sich aus den Klausel für die Basis PHV und denen der Zusatzversicherung. In der Basis PHV sind Ausschlüsse, die durch den Zusatz aufgehoben werden. In der Basis PHV bekommt man bis 250g Modelle mit Elektromotor und bis 5kg welche ohne E-Motor (Ballone, Drachen) versichert. Will man auch Modelle mit E-Motor bis 5kg versichern benötigt man die Zusatzversicherung. Die Obliegenheiten sind, dass man das Modell nur gebrauchen darf, soweit das gesetzlich zulässig ist (DFS Drohnen-App nutzen: Abstände, Flugverbotszonen beachten, etc. und der Kenntnisnachweis ab 2kg).

Ich glaube nicht, dass ich "das Kleingedruckte" mitführen muss, sonst bräuchte ich die Bescheinigung nicht und könnte gleich meine Police und die Versicherungsbedingungen mitführen. Umgekehrt reicht dann nämlich der Mitgliedsausweis des DMFV auch nicht (oder gibt es noch einen weiteren Versicherungsnachweis?).

BOcnc schrieb:
Bei uns darfst du damit nicht fliegen weil du nicht bis 25 kg Versichert bist. Muss schon der Aufstiegsgenehmigung entsprechen.

OK, das muss man natürlich akzeptieren, mich würde aber interessieren, wie/wo genau in einer AE geregelt ist, dass man mit einem <5kg Modell bis 25kg versichert sein muss. Das klingt unlogisch. Dass ich nicht mit einem 6kg Modell fliegen darf liegt auf der Hand, auch wenn eine AE bis 25kg vorhanden ist.
 
Bei uns darfst du damit nicht fliegen weil du nicht bis 25 kg Versichert bist. Muss schon der Aufstiegsgenehmigung entsprechen.
Die unterste Kategorie der gesetzlichen Haftpflicht geht aber bis 500kg, nicht bis 25kg.
Seid ihr nur bis 25kg versichert? Dann wird es aber mit Deinen Argumenten schwierig.
Die gesetzlichen Anforderungen sollten schon erfüllt sein... - die orientieren sich halt nicht an eurer AE.

Scheint hier viel wirres Halbwissen rumzugeistreichern...

Wenn ein Verein keine Gastflieger will, soll er es einfach sagen und nicht so rumeiern.
Mit klaren Aussagen kann wohl jeder leben.

Wenn ich irgendwo gastfliegern möchte, informiere ich mich und zeige unaufgefordert alles Notwendige vor.
Das gehört für mich schlicht dazu.

Ich habe aber auch schon mit "Vorständen" zu tun gehabt, die der Meinung waren, dass dem Verein
die Lufthoheit im Umkreis von 2km gehört... - da war ich zwar nicht der "Wild"flieger, aber sowas
gehört für mich schlicht nicht dazu. Kritik wird und wenn sie noch so berechtigt ist, selten konstruktiv gesehen.
Kompetenz durch Status? Wissen macht gelassener... :)

CU Eddy
 

BOcnc

User
@Karsten die 5Kg scheint man nirgends mehr in den Verordnungen zu finden. Nur noch 2Kg und 25Kg. In unserer Genehmigung steht 25 Kg. Deshalb auch bis 25Kg versichert.
Und wenn einer als Gast kommt will man den doch auch nicht noch ständig überprüfen wollen ob er nicht doch noch ein Flugzeug mit 5,1Kg holt.
Ich habe eine Genehmigung bis 5Kg beantragt. Habe auch eine bis 25Kg bekommen.
Bei der Luftfahrbehörde musste ich auch die Versicherung bis 25 Kg nachweisen. Nicht für noch mehr Kg

Und für die 150Kg gelten ganz andere Gesetze. Aber so weit Denken schein schwierig zu sein. 500Kg gibt es nur Manntragend.
Von 25Kg bis 150Kg braucht man eine Pilotenlizenz und das Flugzeug muss abgenommen werden.
Dafür haben aber die meisten Modellflugplätze auch keine Zulassung.
500Kg hat übrigens auch die DMO nicht für Modellflug

Noch ein Nachtrag. In meiner Genehmigung ist das Flugmodell (<5Kg) eingetragen mit dem ich fliegen darf. Versicherung bis 25 Kg
 
Die unterste Kategorie der gesetzlichen Haftpflicht geht aber bis 500kg, nicht bis 25kg.
Seid ihr nur bis 25kg versichert? Dann wird es aber mit Deinen Argumenten schwierig.
Die gesetzlichen Anforderungen sollten schon erfüllt sein... - die orientieren sich halt nicht an eurer AE.

Scheint hier viel wirres Halbwissen rumzugeistreichern...

Wenn ein Verein keine Gastflieger will, soll er es einfach sagen und nicht so rumeiern.
Mit klaren Aussagen kann wohl jeder leben.

Wenn ich irgendwo gastfliegern möchte, informiere ich mich und zeige unaufgefordert alles Notwendige vor.
Das gehört für mich schlicht dazu.

Ich habe aber auch schon mit "Vorständen" zu tun gehabt, die der Meinung waren, dass dem Verein
die Lufthoheit im Umkreis von 2km gehört... - da war ich zwar nicht der "Wild"flieger, aber sowas
gehört für mich schlicht nicht dazu. Kritik wird und wenn sie noch so berechtigt ist, selten konstruktiv gesehen.
Kompetenz durch Status? Wissen macht gelassener... :)

CU Eddy

Also so ganz kannst du dich jetzt aber nicht dem Vorwurf erwehren dass du recht voreingenommen Pauschal urteilst?;)

Man sollte auch differenzieren ob du "mal als Gast" oder dauernd bei einem Verein als Mitglied fliegen willst.
Für "mal eben" kann man ja den Status prüfen, keine Frage.
Aber unter Mitgliedern ist es von Vorteil wenn alle eine Versicherung haben die den vor Ort zulässigen Flugbetrieb umfänglich abdeckt.
Somit ersparen es sich alle anderen Mitglieder permanent nachzusehen ob jeder Kollege ausreichend für das was er fliegt versichert ist.
So haben beispielsweise alle unserer Mitglieder eine Versicherung die nicht nur alles was auf dem Vereinsgelände geflogen werden kann abdeckt, sondern auch das fliegen auf der grünen Wiese beinhaltet.
Damit braucht keiner nachdenken ob nun einer darf oder nicht, auch wenn man mal kurz mit ein paar Jugendlichen an den Hang fährt.

Und bevor es wieder heißt wir würden nur eine Versicherung zulassen - DMFV/BWLV/MFSD/DMO und ein "Exote" sind bei uns als Versicherungen am Platz vorhanden.
Der Exote ist gerade noch in Klärung, leider wurde es von meinen Vorgängern versäumt das bei Aufnahme richtig abzuklären.
Im Moment weiß ich nur von wann bis wann er versichert ist, natürlich ist der Wechsel unterjährig, nicht wie bei allen Anderen "saisonal" - und ja, das ist richtig doof weil es mir mehr Arbeit bereitet und Arbeit hab ich so auch schon genug. Umfang der Versicherung - nicht bekannt.
Vorlage eines Versicherungsnachweises mit ausreichender Deckung wird im Gastfliegerformular abgefragt, das Teil der Flugordnung ist, die wiederum Teil unserer AE ist. Soviel mal dazu es muss nicht kontrolliert werden - was auch weiter oben behauptet wurde.

Auf der grünen Wiese, besonders alleine, kann man fast immer machen was man will.
Ein Verein dagegen ist eine Gemeinschaft und da ist es eben nicht mehr so.
Das können/wollen viele, ich sag mal "freiheitsliebende" (böse könnte man sie manchmal auch Freiheits-Phobiker nennen) nicht akzeptieren.
Manchmal wäre es einfach auch besser wenn sie nicht eine Mitgliedschaft in einem Verein anstreben würden.

Aber das sind Themen die wir noch in hundert Jahren diskutieren könnten.:D
 

BOcnc

User
Hallo Werner,
also es gilt immer noch (grüne Wiese) 2Kg, bzw. 5Kg mit Kenntnisnachweis (oder AE-Gelände) mit Flugleiter je nach AE Beschränkung.
Warum die 5Kg nicht mehr zu finden sein sollten versteh ich jetzt nicht:confused:

Bei uns sind ja schon die ersten auf die Idee gekommen das sie jetzt bis 25Kg auf der grünen Wiese fliegen dürfen.

Übrigens dürfen bei uns in Niedersachen nur Mitglieder auf dem zugelassenen Platz fliegen.(Kann durchaus auch andere Genehmigungen geben) Wenn ein Gast kommt braucht der eine Tagesmitgliedschaft. Steht auch so in der Genehmigung.

Und wenn man regelmäßig auf der gleichen grünen Wiese fliegt ist das auch genehmigungspflichtig.
 
Naja, das mit der Tagesmitgliedschaft ist meist relativ einfach gelöst (Stichwort Gastfliegererklärung und Gastfliegergebühr).

Warum man, wenn man regelmäßig auf der gleichen >grünen Wiese< fliegt eine Genehmigung (von wem?) haben muss versteh ich jetzt erstmal nicht.
Oder ist das spezifisch niedersächsisch?
 
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