Ja kann es, wenn in der zum Nat Geb. gehörigen Verordnung ein Modellflugverbot enthalten ist.
Oder bestimmte Gebiete zB nicht betreten wrden dürfen.
Such in deinem Bundesland im Net Naturschutzgebiete und die zugehörige Verordnung und lies nach was drin steht.
Ansonsten Verlange bei einem Verbot den Rechtsbezug mit was die das Begründen.
Frage, liegt was schriftlich vor, Schild, oder wie kommst du zur Frage
Sonst gillt, was nicht verboten ist ist erlaubt sofern es nicht noch gegen andere Verbote verstößt...
Versagensgrund kann also nur ein existierendes Verbot sein. Weitere Abwägungen dürfen nicht vorgenommen werden. (BverwGH Urteil von 1985)
Gruß
Eberhard