Genehmigungsfreier Modellflug im Naturschutzgebiet

Hallo,

wie sieht es eigentlich rechtlich aus mit genehmigungsfreiem Modellflug (max 5Kg Abfluggewicht und reiner Segel- bzw. Elektroflug) in Naturschutzgebieten. Kann mir das Regierungspräsidium das Fliegen verbieten obwohl ich die Genehmigung des Grundstückeigentümers habe?
 
Ja kann es, wenn in der zum Nat Geb. gehörigen Verordnung ein Modellflugverbot enthalten ist.
Oder bestimmte Gebiete zB nicht betreten wrden dürfen.
Such in deinem Bundesland im Net Naturschutzgebiete und die zugehörige Verordnung und lies nach was drin steht.
Ansonsten Verlange bei einem Verbot den Rechtsbezug mit was die das Begründen.

Frage, liegt was schriftlich vor, Schild, oder wie kommst du zur Frage
Sonst gillt, was nicht verboten ist ist erlaubt sofern es nicht noch gegen andere Verbote verstößt...:D

Versagensgrund kann also nur ein existierendes Verbot sein. Weitere Abwägungen dürfen nicht vorgenommen werden. (BverwGH Urteil von 1985)

Gruß
Eberhard
 
Hallo Eberhard,

Hintergrund ist der, dass wir eine Aufstiegsgenehmigung für Segelflugmodelle für ein Gelände beantragt haben welches in einem Naturschutzgebiet liegt. Der Hang wird seit es Modellflug gibt als Segelflugplatz genutzt. Als der Bereich als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde hat man darauf geachtet in die zugehörige Verordnung das Modellfliegen bis 5Kg als erlaubt aufzunehmen.

Wir haben nun versucht die 5 Kg Grenze über eine Aufstiegserlaubnis nach oben zu verschieben. Auf der gestrigen Sitzung beim Regierungspräsidium hat uns der für den Naturschutz zuständige Ressortleiter erklärt er hätte keine juristische Möglichkeit uns eine Befreiung zu der betreffenden Verordnung zu erteilen und unseren Antrag damit faktisch abgelehnt.

Die Frage die sich uns nun stellt ist, falls wir jetzt juristisch robuster einsteigen würden, wir damit evtl. unsere Möglichkeit auf diesem Platz zu fliegen gefährden würden.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten