Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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koenig

User
Mal eine Frage hier im Forum. Zur Zeit ist ja die Erfassung der Mitglieder für die neue EU Registrierung deri Vereine an die Verbände im Gange. Wie ist das bei einer Einzelmitgliedschaft beim DAEC/MFSD oder beim DMFV. Erfolgt dort die Registrierung mit den hinterlegten Einzelmitglieder Daten automatisch durch die Verbände oder muss das Einzelmitglied selber dort eine Registrierung beantragen.
Danke für eine Rückinformation.

Habe jetzt mal beim Verband angefragt und sofort die Rückantwort erhalten als Einzelmitglied.
Wenn die vollständigen Daten im Mitgliedsportal sind , also auch die Mail Adresse und die TEL. Nummer erfolgt automatisch die Registrierung durch den Verband. Ich erhalte dann nach der Registrierung eine Mail mit der Registriernummer . Dies wird allerdings erst im Januar 2021 erfolgen.
 

Vultra

User
Hallo Guenter,
Bei welchem Verband hast Du nachgefragt (DMFV oder DAeC).
 
Hallo!
Ich bin über die Vereinsmitgliedschaft im DMFV. Habe jetzt erstmal meinem Vorstand mitgeteilt, dass ich der Verwendung meiner Daten insbesondere zum Zwecke der Registrierung durch den DMFV widerspreche. Ich erhoffe mir dadurch alle Optionen offen zu halten und entscheide dann über welchen Verband ich mich registrieren lasse, wenn ersichtlich geworden ist welche Option sich als reell und vorteilhaft herausstellt. Fliege in der Mehrheit Segler außerhalb von Plätzen und momentan kann ich beim besten Willen keine Einschätzung treffen für wen welches Szenario besser passen wird. Aber grundsätzlich stört mich die zur Schau gestellte Egozentrik des DMFV extrem, sowie die stümperhafte rechtliche und Interessenvertretung der letzten Jahre. Ich war da ja z. B. in der heißen Phase der Drohnenverordnung involviert als es darum ging Munition für die Ländervertretungen im Bundesrat zu liefern damit der Entwurf revidiert wird um den Höhendeckel zu vermeiden. Meiner Beobachtung nach hatte der DMFV zu jenem Zeitpunkt längst resigniert bzw. die Freiflieger und seglerpiloten waren nachrangig von Interesse. Dies und die Unfähigkeit / Unwillen zu jedweder Kooperation nehme ich sehr, sehr übel und ich denke damit hat sich der DMFV nicht nur bei mir den dicksten Imageschaden zugefügt
 
Update - bitte neutral lesen/zur Kenntnis nehmen

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Hallo, anbei zur Info
Zitat & Quelle:
https://www.dmfv.aero/der-verband/spezialthemen/internationales/eu-recht/

"Mit der Durchführungsverordnung der EU-Kommission über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist ein neues EU-Recht in Kraft, das hierzulande erst zum 01. Januar 2021 so richtig zum Tragen kommt. Die Durchführungsverordnung hätte in ihrer Ursprungsversion einen massiven Einschnitt für Modellflieger bedeutet, zum Beispiel einen generellen 120-Meter-Deckel. Dank der Intervention u.a. des DMFV ist es gelungen, eine Freistellung des „Modellflugbetriebs im Rahmen von Vereinen und Verbänden“ (Artikel 16) zu erreichen. Auf der Grundlage dieser Bestimmung können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie der angeschlossenen Nicht-EU-Länder auf Antrag eines Modellflugclubs oder -verbandes eine Genehmigung erteilen. Für die Verbände gibt es zwei mögliche Optionen, nach denen sie ihren Antrag stellen können. Entweder nach relevanten, nationalen Vorschriften (Option 2a -> alles bleibt so, wie es bislang geregelt wurde), oder nach bewährten Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsystemen (Option 2b -> hierfür müsste in Deutschland ein neues, umfassenderes Regelwerk erstellt werden). Der DMFV hat sich für Version 2a entschieden und auf dieser Basis eine Betriebserlaubnis beim Verkehrsministerium beantragt. Mit dieser gewählten Option bleibt soweit alles beim Alten und für Modellflugsportler ändert sich nichts. Eigentlich also das beste Szenario. Es grassieren aber dennoch zahlreiche Interpretationen, welche Option (2a oder 2b) die bessere wäre."

Hinweis: Bitte den Link oben anklicken und alles lesen !

VG, Stefan

P.S.: @Frank T. DD8ED-> Danke, dass Du hier so informativ unterwegs bist :-)
 

heikop

User
Liest sich für mich so als ob der DMFV schlicht keine Lust zu Veränderungen hat,
zeigt sich auch darin daß mehr oder weniger einfach nur Franks Infos hier infrage
gestellt werden.
 
Habe hier alles interessiert mitgelesen und denke, dass ich die Grundbotschaften verstanden habe. Noch ist nichts wirklich festgezurrt und man muss abwarten, bis die beiden Verbände ihre jeweiligen und evtl. unterschiedlichen Betriebserlaubnisse bekommen.
Klar scheint, dass jeder Modellflieger ab dem 1.1.2021 registriert sein muss, ansonsten ist bei 250g MTOM Schluss.
Wir im Verein, haben Mitglieder aus beiden Verbänden und vermutlich (bin ich gerade am checken) auch Mitglieder, die nur eine Versicherung haben, ohne Mitglied in einem Verband zu sein.
Klar scheint, dass nach Erteilung der evtl. verschiedenen Betriebserlaubnisse an die Verbände, diese nur für ihre Mitglieder gelten, solange die Verbände diese nicht evtl. gegenseitig anerkennen.
So nun die Fragen:
Was passiert / gilt für die verbandslosen Mitglieder im Verein während der Übergangszeit ab dem 1.1.2021 solange noch keine Betriebserlaubnisse erteilt sind?
Kann ein Verein "gefahrlos" verbandslose Mitglieder und ggfs. auch Mitglieder eines Verbands, über die der Verein nicht organisiert ist fliegen lassen?
Oder ist es ratsam, alle Mitglieder in einen Verband zu "zwingen"?
Was bedeutet diese Übergangszeit? Sind die alten und die neuen Regeln absolut parallel bis 1.1.2023 gültig und man kann sich ggf. das "Beste" aussuchen?
Reales Beispiel: Kann ich ab dem 1.1.2021 mit einem 10kg Modell auf einem Gelände nach den Open Category Regeln fliegen (vorausgesetzt ich bin registriert) ?

Gruß
Rainer Stransky
 

DD8ED

Vereinsmitglied
So nun die Fragen:
Was passiert / gilt für die verbandslosen Mitglieder im Verein während der Übergangszeit ab dem 1.1.2021 solange noch keine Betriebserlaubnisse erteilt sind?
Kann ein Verein "gefahrlos" verbandslose Mitglieder und ggfs. auch Mitglieder eines Verbands, über die der Verein nicht organisiert ist fliegen lassen?
Oder ist es ratsam, alle Mitglieder in einen Verband zu "zwingen"?
Das ist ein Thema, zu dem es in der Tat im Moment keine befriedigende Lösung und auch (noch) keine Antwort gibt.
Die EU-Regeln gehen nicht so tief, in den „alten“ Regeln stellt sich das Problem so nicht und im Operations Manual zu den neuen Regeln (Standardisierte Regeln) muss das noch eingebaut werden. Und das ist nicht ganz einfach. Es ist aber in Arbeit. Diese Standardisierten Regeln sind ja nicht in Stein gemeisselt, sondern immer noch ein Arbeitspapier, an dem konstant gearbeitet wird und das sich ständig weiterentwickelt. Es ist ein Entwurf, in den wohl noch viele andere Gesichtspunkte eingehen werden, die bisher noch nicht betrachtet wurden. Aber Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut.
Das Problem stellt sich nebenbei unabhängig von der präferierten Option des §16

Was bedeutet diese Übergangszeit? Sind die alten und die neuen Regeln absolut parallel bis 1.1.2023 gültig und man kann sich ggf. das "Beste" aussuchen?
Reales Beispiel: Kann ich ab dem 1.1.2021 mit einem 10kg Modell auf einem Gelände nach den Open Category Regeln fliegen (vorausgesetzt ich bin registriert) ?

Bis 1.1.2023 kannst du nach den „alten“ Regeln fliegen. Hinsichtlich eines Mischbetriebes zwischen §16 und Open Category sind mittlerweile auch Fragen aufgekommen, die noch der Klärung bedürfen. Das sind alles so Details, die im Nachhinein ans Tageslicht gekrochen kommen und die jetzt der Klärung bedürfen.
Es tut mir leid, dass ich dir keine finale Antwort geben kann, aber es gibt im Moment noch keine abschliessenden Regeln. Deshalb ist das alles ein Blick in die Kristallkugel, der natürlich immer etwas riskant ist, auch wenn diese gut poliert ist.
 
Bei uns in Verein gibt es ein paar "richtige" Piloten. Gibt es für Inhaber ein Privat- oder Berufspilotenlizenz bei der Registrierung was zu beachten ? Aktuell hat so eine Lizenz nach meinem Wissen den Kentnisnachweis ersetzt. Ich habe mir die oben verlinkten Verordnung mal angetan, dazu aber nichts gefunden.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Bei uns in Verein gibt es ein paar "richtige" Piloten. Gibt es für Inhaber ein Privat- oder Berufspilotenlizenz bei der Registrierung was zu beachten ? Aktuell hat so eine Lizenz nach meinem Wissen den Kentnisnachweis ersetzt. Ich habe mir die oben verlinkten Verordnung mal angetan, dazu aber nichts gefunden.

Das hat mit der Registrierung als UAV-Pilot nichts zu tun.Das ist unabhängig voneinander. Wie das dann mit dem Kompetenznachweis aussieht, ist noch unklar.
 

HPR40

User
Das hat mit der Registrierung als UAV-Pilot nichts zu tun.

Hallo Frank,

UAV Pilot unterstellt ja nun dass das UAV irgendwie steuerbar sein muss, also ein Fernsteuerungssytem im unbemannten Luftfahrzeug vorhanden sein muss. Wenn das UAV über kein Fernsteuerungssystem verfügt und man nicht in den Flug eingreifen kann, also ohne Pilotenkontrolle, nennt man dass m.M.n. Freiflug sofern das UAV nicht gefesselt ist.
( was nach dem Magazinbeitrag zukünftig wohl nicht mehr möglich sein, bzw. auf Basis der bisheringen nationalen Vorschriften schon verboten sein soll. )


Gruß Horst
 
Update - bitte neutral lesen/zur Kenntnis nehmen

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Hallo, anbei zur Info
Zitat & Quelle:
https://www.dmfv.aero/der-verband/sp...ales/eu-recht/

"Mit der Durchführungsverordnung der EU-Kommission über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist ein neues EU-Recht in Kraft, das hierzulande erst zum 01. Januar 2021 so richtig zum Tragen kommt. Die Durchführungsverordnung hätte in ihrer Ursprungsversion einen massiven Einschnitt für Modellflieger bedeutet, zum Beispiel einen generellen 120-Meter-Deckel. Dank der Intervention u.a. des DMFV ist es gelungen, eine Freistellung des „Modellflugbetriebs im Rahmen von Vereinen und Verbänden“ (Artikel 16) zu erreichen. Auf der Grundlage dieser Bestimmung können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie der angeschlossenen Nicht-EU-Länder auf Antrag eines Modellflugclubs oder -verbandes eine Genehmigung erteilen. Für die Verbände gibt es zwei mögliche Optionen, nach denen sie ihren Antrag stellen können. Entweder nach relevanten, nationalen Vorschriften (Option 2a -> alles bleibt so, wie es bislang geregelt wurde), oder nach bewährten Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsystemen (Option 2b -> hierfür müsste in Deutschland ein neues, umfassenderes Regelwerk erstellt werden). Der DMFV hat sich für Version 2a entschieden und auf dieser Basis eine Betriebserlaubnis beim Verkehrsministerium beantragt. Mit dieser gewählten Option bleibt soweit alles beim Alten und für Modellflugsportler ändert sich nichts. Eigentlich also das beste Szenario. Es grassieren aber dennoch zahlreiche Interpretationen, welche Option (2a oder 2b) die bessere wäre."

Hinweis: Bitte den Link oben anklicken und alles lesen !

VG, Stefan

P.S.: Frank T. (DD8ED)-> Danke, dass Du hier so informativ unterwegs bist :-)


Hier noch zur Vervollständigung:

Zitat & Quelle:
https://www.rc-network.de/forum/news...der#post814317

"Am 01.01.2021 tritt die neue DVO (EU) 2019/947 in Kraft. In dieser EU-Verordnung ist das zukünftige Luftrecht für den europäischen Raum geregelt. Für Modellflieger und Steuerer von Drohnen zu Sport- und Freizeitzwecken werden die bewährten Regeln und Verfahren durch die Anwendung von Artikel 16 2(b) weiterhin Gültigkeit haben, sofern sie in Verbänden organisiert sind. Insofern hat der MFSD alle Weichen gestellt, damit der Modellflug von seinen Mitgliedern auch weiterhin in bewährter Weise durchgeführt werden kann. Für die Erteilung der Betriebserlaubnis, die dem Verband erteilt wird und unter der all seine Mitglieder Modellflug betreiben, gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren.

Mit der Einführung der neuen Verordnung wird eine Registrierung für alle am Flugbetrieb teilnehmenden Modellflieger und Steuerer von Drohnen Pflicht (vgl. Artikel 14 der oben genannten DVO). Diese Registrierung muss in Deutschland beim Luftfahrtbundesamt (LBA) stattfinden. Die Behörde hat den Verbänden DAeC/MFSD und DMFV die Möglichkeit eingeräumt, die Registrierung für alle Mitglieder in einer En-Bloc-Registrierung einzureichen. Für MFSD-Mitglieder entfällt also der bürokratische Aufwand der Registrierung. Die Kosten für die Registrierung werden übernommen. Der Verband wird in den nächsten Tagen mit seinen Mitgliedern in Kontakt treten und die zur Verwaltung hinterlegten Daten auf Aktualität prüfen lassen. Jedem Mitglied wird ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Die Registrierung ist mit dem Tag der Einführung der DVO verpflichtend.

Neben der Datenweitergabe durch den Verband kann sich jeder Modellflieger auch selbstständig beim LBA registrieren. Die Kosten dafür sind noch nicht festgelegt. Die Infrastruktur wird gerade durch das LBA erarbeitet. Ob die Teilnahme am Flugbetrieb unter der Betriebserlaubnis des Verbandes mit einer Einzelregistrierung dann möglich sein wird oder ob dann lediglich die Open Category mit ihren restriktiveren Regeln genutzt werden darf, ist noch nicht abschließend geklärt
."

VG, Stefan

P.S.: Frank T. (DD8ED)-> Danke, dass Du hier so informativ unterwegs bist :-)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

UAV Pilot unterstellt ja nun dass das UAV irgendwie steuerbar sein muss, also ein Fernsteuerungssytem im unbemannten Luftfahrzeug vorhanden sein muss. Wenn das UAV über kein Fernsteuerungssystem verfügt und man nicht in den Flug eingreifen kann, also ohne Pilotenkontrolle, nennt man dass m.M.n. Freiflug sofern das UAV nicht gefesselt ist.
( was nach dem Magazinbeitrag zukünftig wohl nicht mehr möglich sein, bzw. auf Basis der bisheringen nationalen Vorschriften schon verboten sein soll. )


Gruß Horst

Bevor hier das nächste Schauermärchen entsteht:
Selbstverständlich bleibt der Freiflug möglich. Das angesprochene Thema ist in der europäischen DVO im Annex Part A unter GM2 UAS.OPEN.060(2)(d) geregelt.

Dort steht:

Autonomous operations are not allowed in the ‘open’ category, and the remote pilot must be able to
take control of the UA at any time, except in the event of a lost-link condition or a free-flight UA.


RTH bleibt also auch möglich
Damit sollte das geklärt sein.

Gruss
Frank
 

DD8ED

Vereinsmitglied
vielleicht ist das ja schon gefragt worden, wenn ja, bitte ich um nachsicht:
ist "freifllug" auch der flug eines selbststeuerenden modells, was via gps eine vorprogrammierte Wegstrecke abfliegt?
danke für input

Nein, das ist kein Freiflug.
Waypoint ist aber möglich in Sichtweite und wenn der Pilot jederzeit die Kontrolle übernehmen kann. Genauso wie bisher.
BVLOS ist in der Open Category und unter der StRfF nicht möglich.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo,
warum schreibt man hier von Pflicht, wenn nichts geklärt ist. Das ist doch gaga!
Gebühren nicht geklärt.
Kenntnisnachweis nicht geklärt.

Damit ist nichts geklärt und es besteht de jure auch keine Pflicht!

LG Dieter


Registrierungspflicht - MFSD übernimmt für seine Mitglieder

30.07.2020, 22:00
Am 01.01.2021 tritt die neue DVO (EU) 2019/947 in Kraft. In dieser EU-Verordnung ist das zukünftige Luftrecht für den europäischen Raum geregelt. Für Modellflieger und Steuerer von Drohnen zu Sport- und Freizeitzwecken werden die bewährten Regeln und Verfahren durch die Anwendung von Artikel 16 2(b) weiterhin Gültigkeit haben, sofern sie in Verbänden organisiert sind. Insofern hat der MFSD alle Weichen gestellt, damit der Modellflug von seinen Mitgliedern auch weiterhin in bewährter Weise durchgeführt werden kann. Für die Erteilung der Betriebserlaubnis, die dem Verband erteilt wird und unter der all seine Mitglieder Modellflug betreiben, gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren.

Mit der Einführung der neuen Verordnung wird eine Registrierung für alle am Flugbetrieb teilnehmenden Modellflieger und Steuerer von Drohnen Pflicht (vgl. Artikel 14 der oben genannten DVO). Diese Registrierung muss in Deutschland beim Luftfahrtbundesamt (LBA) stattfinden. Die Behörde hat den Verbänden DAeC/MFSD und DMFV die Möglichkeit eingeräumt, die Registrierung für alle Mitglieder in einer En-Bloc-Registrierung einzureichen. Für MFSD-Mitglieder entfällt also der bürokratische Aufwand der Registrierung. Die Kosten für die Registrierung werden übernommen. Der Verband wird in den nächsten Tagen mit seinen Mitgliedern in Kontakt treten und die zur Verwaltung hinterlegten Daten auf Aktualität prüfen lassen. Jedem Mitglied wird ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Die Registrierung ist mit dem Tag der Einführung der DVO verpflichtend.

Neben der Datenweitergabe durch den Verband kann sich jeder Modellflieger auch selbstständig beim LBA registrieren. Die Kosten dafür sind noch nicht festgelegt. Die Infrastruktur wird gerade durch das LBA erarbeitet. Ob die Teilnahme am Flugbetrieb unter der Betriebserlaubnis des Verbandes mit einer Einzelregistrierung dann möglich sein wird oder ob dann lediglich die Open Category mit ihren restriktiveren Regeln genutzt werden darf, ist noch nicht abschließend geklärt.
 
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