Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Was sich nach dem Vorschlag zum §16 2 (b) ändert ist, dass der Verband die Beantragung von Aufstiegserlaubnissen für die lokalen Vereine managed

Hallo Frank, verstehe ich es richtig, der gesamte Prozess-/Arbeitsablauf für die Erlangung einer Aufstiegserlaubnis wird von den bisherigen Behörden ausgelagert, auf die Verbände?
Also auch die Koordinierung und finale Klärung oder auch Nichtklärung/-einigung mit anderen Behörden/Privatpersonen also das, was bisher die "Alt"-Behörden machten?
Kurz, der Verein stellt den Antrag beim Verband?
Gruss Dietmar
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank, verstehe ich es richtig, der gesamte Prozess-/Arbeitsablauf für die Erlangung einer Aufstiegserlaubnis wird von den bisherigen Behörden ausgelagert, auf die Verbände?
Also auch die Koordinierung und finale Klärung oder auch Nichtklärung/-einigung mit anderen Behörden/Privatpersonen also das, was bisher die "Alt"-Behörden machten?
Kurz, der Verein stellt den Antrag beim Verband?
Gruss Dietmar

Das genaue Verfahren ist noch offen. In jedem Fall ist geplant, dass der Verband die Prüfung eines Antrages und letzlich den Behördenkram übernimmt. Im Idealfall erteilt der Verband die AE mit dem Permit der zuständigen Behörde. Was da jetzt allerdings kommt, muss sich zeigen. Wenn die Erteilung bei der Behörde verbleibt, aber der Verband den Formalkram macht, ist das für den lokalen Verein eigentlich recht egal.
In anderen Bereichen der Fliegerei ist die Ausweisung von Fluggeländen durch einen Verband übliche Praxis. Wäre also im Modellflug nix Neues.
 
Danke für die Rückinfo. Ich kann nur empfehlen, dies dringend mit dem BMVI zu klären. Wenn die Behördenkoordinierung, z.B. anlässlich eines Ortstermins, und auch eine (ggfs. spätere) Beschwerdebearbeitung übergeleitet werden soll, dann kann das sehr aufwendig werden für die Verbände, auch in personeller Hinsicht. Gruss Dietmar
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Schon mal drüber nachgedacht, dass auch Verbandsmitglieder „auf der grünen Wiese“ fliegen wollen?
Der Verband erteilt keine Betriebserlaubnis. Er erhält diese von der Behörde und seine Mitglieder, also auch die lokalen Vereine, arbeiten nach den Regeln dieser Betriebserlaubnis. Und das beinhaltet sehr wohl den Betrieb ausserhalb von Vereinsplätzen.
Was sich nach dem Vorschlag zum §16 2 (b) ändert ist, dass der Verband die Beantragung von Aufstiegserlaubnissen für die lokalen Vereine managed und eine „Aufstiegserlaubnis light“ mit reduziertem Aufwand (und Möglichkeiten) eingeführt wird

Hallo DD8ED
nach deinem Komentar oben, habe ich dann aber noch nicht verstanden, wie es sich dann mit einzelnen Piloten, die dem Verband angehören verhält. Bekommen die dann vom Verband auf Antrag alle eine Einzelbetriebserlaubnis?
Ich als einzelner Modellflieger, der keinem Verein angehört müsste dann ja in den Verband eintreten, um für die grüne Wiese so eine persönliche Betriebserlaubnis erlangen können. Oder habe ich das Falsch verstanden?

LG Dieter
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Danke für die Rückinfo. Ich kann nur empfehlen, dies dringend mit dem BMVI zu klären. Wenn die Behördenkoordinierung, z.B. anlässlich eines Ortstermins, und auch eine (ggfs. spätere) Beschwerdebearbeitung übergeleitet werden soll, dann kann das sehr aufwendig werden für die Verbände, auch in personeller Hinsicht. Gruss Dietmar

Hallo Dietmar

An anderer Stelle habe ich bereits die Frage gestellt, ist das überhaupt originäre Verbandsarbeit Stichwort: Weisungsbefugnis?
Und ergänzend dazu gefragt, kontrolliert dann der Verband auch die Einhaltung der Erlaubnisse? Stichwort:Verbandspolizei?

Leider sind die Informationen in Bezug auf die genaueren Regelungen bei Variante 2 oder b derzeit mehr als dürftig. Aber das ist im aktuellen Stadium für uns als "letztes Rad am Wagen" verständlich.
Viel wichtiger ist es, dass alle Beteilgten, also beide Verbände auf dem aktuellen Stand sind. Hoffen wir, dass es so ist...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo DD8ED
nach deinem Komentar oben, habe ich dann aber noch nicht verstanden, wie es sich dann mit einzelnen Piloten, die dem Verband angehören verhält. Bekommen die dann vom Verband auf Antrag alle eine Einzelbetriebserlaubnis?
Ich als einzelner Modellflieger, der keinem Verein angehört müsste dann ja in den Verband eintreten, um für die grüne Wiese so eine persönliche Betriebserlaubnis erlangen können. Oder habe ich das Falsch verstanden?

LG Dieter

Das hast du falsch verstanden. Du bekommst keine persönliche BE. Du fliegst auch ausserhalb von Vereinsplätzen einfach nach dem Regelwerk deines Verbandes und unter dessen BE. Da diese BE aber nur für die Mitglieder des Verbandes gelten kann, musst du schon Mitglied werden. In einem lokalen Verein brauchst du nicht Mitglied werden

Und nein, diese Regelung haben sich nicht die Verbände ausgedacht!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Dietmar

An anderer Stelle habe ich bereits die Frage gestellt, ist das überhaupt originäre Verbandsarbeit Stichwort: Weisungsbefugnis?
Und ergänzend dazu gefragt, kontrolliert dann der Verband auch die Einhaltung der Erlaubnisse? Stichwort:Verbandspolizei?

Leider sind die Informationen in Bezug auf die genaueren Regelungen bei Variante 2 oder b derzeit mehr als dürftig. Aber das ist im aktuellen Stadium für uns als "letztes Rad am Wagen" verständlich.
Viel wichtiger ist es, dass alle Beteilgten, also beide Verbände auf dem aktuellen Stand sind. Hoffen wir, dass es so ist...

Auch wenn von einer Seite vielfach beschworen, wird es keine "Verbandspolizei" geben.
Es bleibt bei der Meldepflicht von Unfällen und Störungen nach §7 LuftVO wie bisher auch und die Bindung an Satzungen und Flugordnungen auch wie bisher.

Das Horrorszenario, das in Zukunft jede noch so kleine Verfehlung an die Behörden gemeldet wird, ist inkompetenter Quatsch, der in D ungeprüft von einer Quelle ausserhalb der EU übernommen wurde.

Aus einer BE ergibt sich eine Weisungsbefugniss hinsichtlich es Betriebes genauso wie jetzt aus den Aufstiegserlaubnissen, nur eben bundeseinheitlich. Also auch nix Neues.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Danke für die Rückinfo. Ich kann nur empfehlen, dies dringend mit dem BMVI zu klären. Wenn die Behördenkoordinierung, z.B. anlässlich eines Ortstermins, und auch eine (ggfs. spätere) Beschwerdebearbeitung übergeleitet werden soll, dann kann das sehr aufwendig werden für die Verbände, auch in personeller Hinsicht. Gruss Dietmar

Das wird aufwändig und dafür muss eine Infrastruktur geschaffen werden.
 

heikop

User
Das hast du falsch verstanden. Du bekommst keine persönliche BE. Du fliegst auch ausserhalb von Vereinsplätzen einfach nach dem Regelwerk deines Verbandes und unter dessen BE. Da diese BE aber nur für die Mitglieder des Verbandes gelten kann, musst du schon Mitglied werden.

Das bedeutet das sich z.B. für mich als Einzelmitglied des MFSD im DAeC im Prinzip nichts ändert?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Frank

In Bezug auf eine zu schaffende die Infrastruktur stellen sich natürlich neue Fragen. Wer soll das leisten?
Nehmen wir als Beispiel den Luftsportverband Hamburg. Dort gibt es eine nette Dame die das Büro alleine leitet. In anderen Bereichen des DAEC oder auch des DMFV sieht es genau so aus. Es gibt schlicht zu wenige Hauptamtliche. Also bleibt nur das Ehrenamt in eine Infrastruktur zu integrieren.

Das funktioniert bei den Gutachtern seit Jahren ganz hervorragend. Nur da stellt sich dann die Frage, warum dann nicht gleich auf diese Struktur wie bisher zu setzen, alles so zu lassen wie es ist? Und damit letztendlich Option 1 bzw. a zu bevorzugen.
Schmelzen die Vorteile von Option 2 bzw. b, bei genauer Betrachtung der uns vorliegenden Informationen, nicht langsam von alleine?
 
open Kategorie Hangflug?

open Kategorie Hangflug?

Hallo Frank
die Möglichkeiten open Kategorie stellt auch noch einige Fragen an mich oder eher an dich.
Gesetz des Falles es setzt sich doch ein Verband durch der weiter nach den Nationalen Regel fliegen möchte.
Die open Kategorie eröffnet die Möglichkeit des Segelfluges mit E-Antrieb am Hang für Flugmodelle bis zu 10Kg und bis zu einer Höhe von 120m über den Piloten.
Was muss ich dafür machen? Um diese Option zu nutzen und ab wann kann ich diese Option ziehen.
Ich gehe davon aus das ich durch einen Verband registriert werde und einen neuen Kenntnisnachweis erwerben muss.
Neben meinen Aktivitäten in den beiden Vereinen in denen ich Mitglied bin und auf einem flachen Gelände fliege gehe ich auch zum Hangfliegen. Ich nutze dort auch Flugmodelle schwerer 5Kg.
Dafür habe ich eine persönliche Aufstiegserlaubnis. Diese läuft im Dez. 2021 ab.
Ich gehe davon aus das ich für diese AE keine Verlängerung bekommen werde.

120m Höhe über den Piloten ist zwar kein Traum aber eine Möglichkeit meine Flugzeuge im Maßstab 1:4 am Hang weiter zu fliegen.
Wenn ich an das Hangfliegen an der Wasserkuppe denke, bin ich auch in der Flughöhe erheblich eingeschränkt und dort kommen Hundertschaften zum Fliegen.
Gruß
Martin
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank
die Möglichkeiten open Kategorie stellt auch noch einige Fragen an mich oder eher an dich.
Gesetz des Falles es setzt sich doch ein Verband durch der weiter nach den Nationalen Regel fliegen möchte.
Die open Kategorie eröffnet die Möglichkeit des Segelfluges mit E-Antrieb am Hang für Flugmodelle bis zu 10Kg und bis zu einer Höhe von 120m über den Piloten.
Was muss ich dafür machen? Um diese Option zu nutzen und ab wann kann ich diese Option ziehen.
Ich gehe davon aus das ich durch einen Verband registriert werde und einen neuen Kenntnisnachweis erwerben muss.
Neben meinen Aktivitäten in den beiden Vereinen in denen ich Mitglied bin und auf einem flachen Gelände fliege gehe ich auch zum Hangfliegen. Ich nutze dort auch Flugmodelle schwerer 5Kg.
Dafür habe ich eine persönliche Aufstiegserlaubnis. Diese läuft im Dez. 2021 ab.
Ich gehe davon aus das ich für diese AE keine Verlängerung bekommen werde.

120m Höhe über den Piloten ist zwar kein Traum aber eine Möglichkeit meine Flugzeuge im Maßstab 1:4 am Hang weiter zu fliegen.
Wenn ich an das Hangfliegen an der Wasserkuppe denke, bin ich auch in der Flughöhe erheblich eingeschränkt und dort kommen Hundertschaften zum Fliegen.
Gruß
Martin
Du musst registriert sein (wie auch immer), versichert sein und einen Kompetenznachweis haben. Diese Möglichkeit in der Open Category ist unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
Und von deiner persönlichen AE kannst du dich verabschieden oder du machst einen Modellflugplatz auf.
 
Du musst registriert sein (wie auch immer), versichert sein und einen Kompetenznachweis haben. Diese Möglichkeit in der Open Category ist unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
Und von deiner persönlichen AE kannst du dich verabschieden oder du machst einen Modellflugplatz auf.

Hallo Frank
wie die meisten hier werde ich ja auch noch in einem Verband sein.
Ich gehe da von aus das ich auch im Verband einen neuen Kompetenznachweis machen muss, wenn ich auf Geländen fliegen möchte die über keine AE verfügen.
Reicht dieser Kompetenznachweis aus um die möglichkeiten der Open Category zu Nutzen oder muss ich noch einen Kompetenznachweis bei der zuständigen Behörde machen.
Gruß
Martin
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank
wie die meisten hier werde ich ja auch noch in einem Verband sein.
Ich gehe da von aus das ich auch im Verband einen neuen Kompetenznachweis machen muss, wenn ich auf Geländen fliegen möchte die über keine AE verfügen.
Reicht dieser Kompetenznachweis aus um die möglichkeiten der Open Category zu Nutzen oder muss ich noch einen Kompetenznachweis bei der zuständigen Behörde machen.
Gruß
Martin

Gute Frage, die nächste bitte :D

Es wird einen Kompetenznachweis nach EASA für die Open Category und einen nach Verband in der Specifc Category geben. Ob die austauschbar sein werden, weiss noch keiner. Der alte Nachweis wird aber inhaltlich sicherlich Historie sein. Das ist alles Neuland und da muss noch sehr viel geregelt werden. Und wir stehen erst am Anfang.
Wenn allerdings die Standardisierten Regeln umgesetzt werden, brauchst du keine Open Category mehr.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank

In Bezug auf eine zu schaffende die Infrastruktur stellen sich natürlich neue Fragen. Wer soll das leisten?
Nehmen wir als Beispiel den Luftsportverband Hamburg. Dort gibt es eine nette Dame die das Büro alleine leitet. In anderen Bereichen des DAEC oder auch des DMFV sieht es genau so aus. Es gibt schlicht zu wenige Hauptamtliche. Also bleibt nur das Ehrenamt in eine Infrastruktur zu integrieren.

Das funktioniert bei den Gutachtern seit Jahren ganz hervorragend. Nur da stellt sich dann die Frage, warum dann nicht gleich auf diese Struktur wie bisher zu setzen, alles so zu lassen wie es ist? Und damit letztendlich Option 1 bzw. a zu bevorzugen.
Schmelzen die Vorteile von Option 2 bzw. b, bei genauer Betrachtung der uns vorliegenden Informationen, nicht langsam von alleine?

Hier wäre eine bundesweit zentrale Stelle zur Bearbeitung sinnvoll, die aber erst noch geschaffen werden muss. Noch besser wäre, wenn diese verbandsübergreifend wäre um Doppelstrukturen zu vermeiden. Das setzt aber gleichlautende Betriebserlaubnisse voraus. Eine solche Stelle kann auch gegenüber den Behörden ganz anders agieren, als ein einzelner Vereinsvorsitzender, der mit der Erlangung einer AE wahrscheinlich nicht beliebig viel Übung und Erfahrung hat.

Der Vorteil iegt in der Entlastung der lokalen Vereine und einer zentralen Registrierung von Plätzen, die genutzt werden kann, um dort No-Fly-Zones für andere UAV auszuweisen. Im bisherigen Verfahren gibt es das alles nicht. In der bisherigen Struktur darf sich der Modellflug mit X verschiedenen Landesluftfahrtbehörden rumschlagen, die es nicht mal schaffen, auf Landesebene einheitlich zu agieren. Geschweige denn bundesweit

Natürlich ist das alles Aufwand, aber in anderen Bereichen der Fliegerei funktioniert das auch.
 
Hier wäre eine bundesweit zentrale Stelle zur Bearbeitung sinnvoll, die aber erst noch geschaffen werden muss. Noch besser wäre, wenn diese verbandsübergreifend wäre um Doppelstrukturen zu vermeiden. Das setzt aber gleichlautende Betriebserlaubnisse voraus.

Hallo Frank, hallo Claus, wir alle können nur hoffen, dass die weisen Worte von Frank wirken. Ansonsten müssten wohl wir, die Mitglieder der bisherigen Verbände, darauf dringen, für eine engere Zusammenarbeit der Verbände und zumindest für eine gemeinsame "Flug-Betriebs-Verwaltungs-" Spitze zu sorgen.
Das ist, so sehe ich es, beinahe unmöglich mit unseren vielen Individualisten als Verbandsmitglieder, es sei denn, wir laufen nochmal zu einer Hochform auf, wie zuletzt... aber hier fehlt der Druck.... alles läuft für viele weiter wie bisher.

Ansonsten hab ich ein komisches Bauchgefühl nach dem aktuellen Stand des Threads, etwa so, es liegt für uns auf der unteren Ebene hoffentlich alles sichtbar auf dem Tisch? Das sollte es zum jetzigen Zeitpunkt.
Und, wie Du es derzeit "unternimmst", z.B. hier zu informieren, das kann einfach nicht länger nebenberuflich gemacht werden.

Das ist meine private Meinung verbunden mit einem persönlichen Danke, ebenso an Claus.

Meine Frage an die Verbände... wieder rausgelöscht.. wegen ungeeignetem Weg.
Dietmar
 
Gute Frage, die nächste bitte :D

Es wird einen Kompetenznachweis nach EASA für die Open Category und einen nach Verband in der Specifc Category geben. Ob die austauschbar sein werden, weiss noch keiner. Der alte Nachweis wird aber inhaltlich sicherlich Historie sein. Das ist alles Neuland und da muss noch sehr viel geregelt werden. Und wir stehen erst am Anfang.
Wenn allerdings die Standardisierten Regeln umgesetzt werden, brauchst du keine Open Category mehr.

Hallo Frank
Die Standardisierten Regeln werden bestimmt nur in Deutschland gültig sein.
Ich verreise gerne in das umliegende europäische Ausland. Besonders dort wo gute Hangflugbedingungen vorherschen.
Östreich; Italien; Schweiz und Frankreich.
In der vergangenheit bin ich gerne nach Frankreich gefahren, zum einen an die Düne von Pilat oder in die Französichen Alpen. In den letzten Jahren traue ich mich dort nicht mehr hin, die Franzosen scheinen ja gerade zu eine unbegründete panik vor Modellfliegern zu haben. Wenn ich mir im hier im Forum etwas zu den französichen Regelungen durchlese, vergeht mir die lust, dort hin zufahren. Wird es durch die neuen Europäischen Regeln in Frankreich zu Erleichterungen für den Modellflug geben.
Was wird in den anderen Europäischen Ländern zu den neuen Regeln überlegt.
Gruß
Martin
 
Einen schönen Tag an alle!

Damit nähern wir uns gedanklich der für alle europäischen Modellflieger besten Lösung:

So, wie es die EU zustande gebracht hat, eine einheitliche Lösung für den Drohnenbetrieb in ganz Europa zu schaffen, mit der fast alle leben können, müsste eine einheitliche Lösung, zumindest als Empfehlung für die Nationalstaaten oder noch besser als Verordnung, die in allen Staaten Gültigkeit hat, verfasst werden.
Praktisch eine Artikel 16 Lösung, die in allen Staaten Gültigkeit hat.

Dagegen spricht:

  1. Die unterschiedlichen Ansätze und Auffassungen der nationalen Verbände
  2. Die verschiedenen rechtlichen Ausgangsszenarien in den europäschen Ländern
  3. Die nationalen rechtlichen Auffassungen der Gesetzgeber, was das Modellflugrecht betrifft, und die Unwilligkeit Veränderungen zuzulassen
  4. Der Konkurrenzkampf der nationalen Verbände untereinander
  5. Die große Zahl der Modellflieger, welche überhaupt keinem Verband angehören

Das wäre eine Gelegenheit, wo die EU oder die EASA zeigen könnte, dass eine überstaatliche Regulierung Sinn macht.
Leider glaube ich halt, dass derartiges genau so wahrscheinlich ist, wie ein gemeinsames Vorgehen in der Flüchtlingsproblematik und vielen anderen Baustellen in der EU!

Just my two cents

Josef
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Einen schönen Tag an alle!

Damit nähern wir uns gedanklich der für alle europäischen Modellflieger besten Lösung:

So, wie es die EU zustande gebracht hat, eine einheitliche Lösung für den Drohnenbetrieb in ganz Europa zu schaffen, mit der fast alle leben können, müsste eine einheitliche Lösung, zumindest als Empfehlung für die Nationalstaaten oder noch besser als Verordnung, die in allen Staaten Gültigkeit hat, verfasst werden.
Praktisch eine Artikel 16 Lösung, die in allen Staaten Gültigkeit hat.

Dagegen spricht:

  1. Die unterschiedlichen Ansätze und Auffassungen der nationalen Verbände
  2. Die verschiedenen rechtlichen Ausgangsszenarien in den europäschen Ländern
  3. Die nationalen rechtlichen Auffassungen der Gesetzgeber, was das Modellflugrecht betrifft, und die Unwilligkeit Veränderungen zuzulassen
  4. Der Konkurrenzkampf der nationalen Verbände untereinander
  5. Die große Zahl der Modellflieger, welche überhaupt keinem Verband angehören

Das wäre eine Gelegenheit, wo die EU oder die EASA zeigen könnte, dass eine überstaatliche Regulierung Sinn macht.
Leider glaube ich halt, dass derartiges genau so wahrscheinlich ist, wie ein gemeinsames Vorgehen in der Flüchtlingsproblematik und vielen anderen Baustellen in der EU!

Just my two cents

Josef
Es wäre natürlich die Ideallösung, wenn es eine europaweit einheitliche Regelung des Modellflugs geben würde. Es gibt innerhalb der neuen Europäischen Regulierung sogar ein Werkzeug dazu. Das wäre ein sog. „Standard Scenario“ für den Modellflug, das dann überall gültig wäre.

Allerdings würde das darauf hinauslaufen. Das der kleinste gemeinsame Nenner definiert wird, was in einigen Ländern zu Einschränkungen der bisherigen Möglichkeiten führen würde.
Eine andere Möglichkeit wäre, ein allgemeines Template für einen Antrag nach §16 2(b) (EU) 2019/947 zu schaffen, das von jedem Land an die nationale Situation angepasst wird. Das führt nicht zu identischen Regeln in allen Ländern, würde aber eine zumindest begrenzte Einheitlichkeit fördern. Ein solches Template zu generieren, wird jetzt Aufgabe der EMFU sein, damit zumindest bei den Mitgliedsverbänden der EMFU vergleichbare Regeln geschaffen werden.

Es gibt einige Verbände in der EMFU (GB, OE, NOR, D) die mit einem Entwurf der Regeln schon sehr weit fortgeschritten sind und die interessanterweise inhaltlich sehr ähnlich sind, obwohl sie unabhängig voneinander entwickelt wurden. Diese Regeln können die Basis für einen europaweiten Entwurf eines Antrags auf Betriebserlaubnis werden.
Die europäische Durchführungsverordnung lässt im §16 2(b) viel Gestaltungsspielraum, da es kaum explizite Anforderungen gibt. Und die, die jetzt da sind, sind nicht unbedingt neu. Es ist jetzt alles eine Frage der Verhandlungen mit den nationalen Behörden.

Naja, schaun wir mal sprach der Maulwurf.
 
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