Bund und Länder ermöglichen Wiedereinstieg in den Luftsport

Heute haben sich Bund und Länder auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnungen geeinigt. Luftsportvereine profitieren von dieser Entscheidung. Ihnen wird nun unter Beachtung bestimmter Auflagen der Wiedereinstieg ins Vereinsleben ermöglicht.

Dem Beschluss nach wird der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel unter den Bedingungen erlaubt, die im Beschluss der Sportministerkonferenz der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb festgehalten wurden.

„Das ist ein großer Erfolg für den Luftsport. Der DAeC und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich seit Wochen auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass dieser Wiedereinstieg endlich erfolgt. Einen herzlichen Dank an alle Beteiligten, die auf diese äußerst erfreuliche Entwicklung hingewirkt haben“, lobt DaeC-Präsident Stefan Klett. Klett selbst hatte in den vergangenen Wochen zahlreiche Fernseh-Interviews gegeben, in denen er für einen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb plädierte und den Verein als in Sonntagsreden viel beschworenen„Kitt der Gesellschaft“ und Sozialtankstellen charakterisierte, den man nun entsprechend ernst nehmen müsse!

Eine diesbezügliche positive Entscheidung des Bundes und der Länder hatten sich Vereine, Verbände, Funktionäre und Sportler schon vor dem langen Wochenende um den 1. Mai gewünscht. Zumal sich das Wetter schon seit Wochen von seiner besten Seite gezeigt hatte.

Bereits in der vergangenen Woche hatte es positive Signale aus der Sportministerkonferenz gegeben, die sich auch aufgrund der aktiven Lobbyarbeit der Landessportbünde am 28. April den Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für einen Wiedereinstieg in den Sporbetrieb angeschlossen hatte. Die Sportminister gaben ihre Überzeugung an die Ministerpräsidenten der Länder weiter. Diese konferierten ihrerseits am 30. April mit der Bundeskanzlerin.

Obwohl ein positiver Entscheid für die Bundesebene für das Mai-Wochenende ausblieb, war es den Mitgliedsorganisationen des DAeC punktuell bereits gelungen, den Flugbetrieb unter strengen Auflagen wieder zu ermöglichen, wie in Rheinland-Pfalz. In den anderen Landesverbänden liefen die Vorbereitungen für ein solches Szenario auf Hochtouren. Die Mitgliedsverbände in Niedersachsen und Baden-Württemberg beispielsweise stellten ihren Vereinen Leitfäden zur Verfügung, nach denen sie sich für einen corona-konformen Wiedereinstieg in den Luftsport richten können.

Auch der DAeC-Vorstand hat in Zusammenarbeit mit den Bundeskommissionen und der Bundesgeschäftsstelle einen entsprechenden Leitfaden in Absprache mit dem Deutschen Olympischen Sportbund entwickelt, auf dessen Webseite der Leitfaden in Kürze verfügbar sein wird. Er dient als Handlungsempfehlung – natürlich ohne die Bestimmungen der einzelnen Länder aus dem Auge zu verlieren (Anhang). „Ich möchte dem erweiterten Vorstand, zum dem auch Bundeskommissionen gehören, und der Bundesgeschäftsstelle für den regen Input danken. Es ist schön zu sehen, was möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen“, freut sich Klett.


Handlungsempfehlung für den Modellflug im DAeC unter 2.4
 
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