Lärmschutzbeauftragter/Lärmpass

HCPM

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Hallo RC-Modellflugfreunde,

habe mir lange überlegt, wo ich meine Frage poste, oder ob ich ggf. auf den DMFV zugehe. Aber bei Suche auf der DMFV Seite werde ich auch nicht fündig. Denke dass mein Thema recht gut zum Thema "Rechtsfragen" passt.

Wir fliegen bei uns seither (warum auch immer, das ist eine andere Frage) ohne Lärmpässe, das Wort "Lärmschutzbeauftragter" finden wir eher im Duden als sonst wo. Nachdem ich mit meinem Sohn immer häufiger auf Flugtagen unterwegs bin und auch oft nach einem Modell-Lärmpass gefragt werde möchte ich das Thema intern vorantreiben.

Kann mir jemand sagen, wo ich Infos dazu bekomme? Wie bestellt man einen Lärmschutzbeauftragten im Verein? Benötigt dieser eine spezielle Ausbildung? Wo wird diese Qualifikation dann erworben? Das Messgerät selbst ist ja kein Problem, auch die Bedingungen der Lärmmessung sind klar, aber wie wird der vom Verein Beauftragte dann seiner Funktion gerecht, so dass der Pass dann auch bei anderen Vereinen Gültigkeit hat?

Danke für eure Antworten....

Grüße
Heiko
 

Malmedy

User
Hallo Heiko,

beim DMFV würdest du, die Frage entspr. gestellt, durchaus z.B. von RA Sonnenschein eine Antwort bekommen. Es wäre auch möglich, deinen Gebietsbeauftragten anzusprechen, dem ist sind die einschlägigen Vorschriften und das Prozedere auch geläufig. Es gibt (gab?) beim DMFV auch mal einen "Leitfaden Lärmmessung bei Modellflugzeugen", der aber schon 2015 fehlerhaft bzw. veraltet war und von dem ich nicht weiß, ob er aktualisiert wurde. Ohne jetzt lange die LuftVO und die LVL (Lärmvorschrift f. Luftfahrzeuge) zu zitieren, lässt sich aber sagen:
Ein "Lärmschutzbeauftragter" ist weder vorgeschrieben noch nötig.
Die Lärmmessung zur Erstellung des Lärmpasses kann prinzipiell jedes Vereinsmitglied vornehmen. Es sollte sich aber um eine umsichtige, verantwortungsbewusste Person handeln, weil sonst das Verfahren nicht ordentlich angewendet werden kann. Dass diese Person (bei uns macht das jedes Vorstandsmitglied) in das Verfahren und das Messgerät ordentlich eingewiesen wurde, versteht sich von selber.
In einer Liste sollten die ausgestellten Lärmpässe mit den geforderten und ermittelten Messwerten fortlaufend dokumentiert (Protokoll) werden.
Wir haben bei uns einen kleinen Koffer eingerichtet, der das Messgerät, das Messprotokoll, die Blanko Lärmpässe, eine 25m-Schnur und 3 Steckfähnchen für die 3 Messpunkte, ein Klemmbrett und eine Kurzanweisung mit Skizze für die Messprozedur enthält.
Ursprünglich hatten wir auch ein Gestell für die Messung kleinerer Modelle in 1m Höhe. Nach einigen Ünfällen damit und nach Rücksprache mit dem DMFV (damals Hr. Engler) verwenden wir das nicht mehr, sondern messen alle Modelle am Boden. Wir hatten seinerzeit Vergleichsmessungen in 1m Höhe und am Boden gemacht und festgestellt, dass der Unterschied geringer ist als die geräteimmanente Toleranz.

Gruß
Michael
 

HCPM

User
Hallo Michael,

danke für die detaillierte und umfangreiche Antwort, ich freue mich immer via RCN gut aufgeklärt zu werden.

Bedeutet (wenn ich es richtig verstehe): wir suchen uns im Verein einen zuverlässigen und vertrauensvollen Kollegen, der das Prozedere der Lärmmessung genau kennt, alle Tools zur Messung bereitgestellt bekommt. Dieser kann dann ohne jegliche Ausbildung bzw. Nachweis seitens DMFV (oder sonst einer Organisation) die Messungen ausführen und Lärmpässe erstellen.

Das ist dann ja ein rein formeller Akt innerhalb unseres Vereins.

PS: welches Schallpegelmessgerät ist denn zu empfehlen? Was verwendet ihr?

Viele Grüße
Heiko
 
Es wäre auch möglich, deinen Gebietsbeauftragten anzusprechen, dem ist sind die einschlägigen Vorschriften und das Prozedere auch geläufig.

Hallo Michael,
volle Zustimmung zu deiner Ausführung, mit Ausnahme des zitierten Teils.
Meine Erfahrung war dazu eine gänzlich andere, da war kein Wissen - nur sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.
Fragen wurden zwar beantwortet, jedoch allesamt falsch.
Seit dem wenn ich etwas sicher wissen will frage ich keinen Gebietsbeauftragen mehr.

In unserem Verein bin ich ein solcher "Lärmmessbeauftrager" und es ist nicht weiter dramatisch.
Dazu solltest du dich mit der Thematik auskennen (kann man sich an einem Abend gemütlich einlesen), den Messablauf/Aufbau sauber und reproduzierbar durchführen und das entsprechend protokollieren. Vom Verein "bestellt" stellst du dann auch die Lärmpässe aus.
Selbstverständlich sind diese Pässe aber kein Freibrief und im Zweifel können (manche machen das auch generell) wenn du als Gast fliegst und es unstimmig erscheint auch eine eigene Messung fordern.

Ist alles kein riesiger Akt, muss man nur machen.

@Heiko - habt ihr keine Aufstiegserlaubnis und fliegt nur bis 5 Kg? Normal haben alle mir bekannten Plätze mit AE schon lang die Lärmmessung zur Auflage...
 

airshow

User
Hallo Tobias

Das Strafgesetzbuch sieht das so:


§ 267. Urkundenfälschung. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Lärmpass ist meines Erachtens zweifelsfrei eine Urkunde.
 
Der Betrag von Tobias haut echt dem Fass den Boden raus.
Dass das wohl schon der eine oder andere Bauernschlaue gemacht hat glaube ich gleich.
Allerdings das als "Tipp" anzupreisen ist nochmals eine andere Qualität.

Ja, so jemand wie dich braucht die Welt echt...:mad:
 
Der Lärmpass ist meines Erachtens zweifelsfrei eine Urkunde.
nur was für eine? ;)
eine öffentliche Urkunde müsste von einer Behörde oder einem behördlich anerkannten qualifizierten beurkundenden (wie: Gutachter) erstellt werden. trifft beides nicht zu.
eine privaturkunde (wie: Testament) hat aber über den direkten einflussbereich hinaus keine formale Bedeutung.
Wird eine privaturkunde Beglaubigt durch die öffentliche Hand (wie: Notar), wird daraus eine öffentliche.

vergleiche Vereinsrecht:
das Protokoll über die Satzungsänderung ist eine privaturkunde. erst mit der notariellen Beglaubigung wird daraus eine öffentliche Urkunde mit eintrag ins Vereinsregister..
 

airshow

User
Hallo Tobias

Woher du den Begriff. öffentliche Urkunde nimmst, ist mir schleierhaft. Ich nehme an, das hättest du gerne so, aber das Strafrecht weiß. nichts davon.

Wie mein Vorredner schon geschrieben hat, sind solche Tipps gelinde gesagt doof und dienen unserem Hobby in keiner Weise !
Solche Sprüche kann man am Biertisch klopfen aber keinesfalls in der Öffentlichkeit verbreiten.
 
Woher du den Begriff. öffentliche Urkunde nimmst, ist mir schleierhaft.
steht im wiki. kann jeder lesen, den das interessiert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde
zitat daraus:
"Die von einer Behörde ausgestellten, eine amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung enthaltenden öffentlichen Urkunden begründen vollen Beweis ihres Inhalts (§ 417 ZPO)"

Dieser Lärmpass ist nicht das Papier wert.
aber solange sich dritte damit begnügen, ist doch alles ok ;)
 

Malmedy

User
hallo Heiko,

weil der Erzeuger/Aussteller für sein Produkt "Lärmpass" inder derzeitigen Form weder verantwortlich ist noch in irgendeiner Form belangt werden kann, verfahre wie folgt:
[...]

Das klingt jetzt zwar ganz super schlau, ist aber ziemlich gefährlich.
Fakt ist: Die Lärmmessung ist vogeschrieben (LuftVO, LVL, Aufstiegserlaubnis), das Ergebnis ist zu dokumentieren und aus der Dokumentation muss hervorgehen, dass die von LVL und Aufstiegserlaubnis gesetzten Grenzwerte eingehalten werden. Für die Dokumentation sind ein "Lärmpass" und ein fortlaufendes Protokoll vorgeschrieben. Wie Lärmpass und Protokoll formal auszusehen haben, ist indes nicht vorgeschrieben. Entscheidend sind inhaltliche Dokumentation und Richtigkeit.
Wer das ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann, u.U. auch mit dem Entzug der Aufstiegserlaubnis, wenn der Verein diesbezügliche Verstöße duldet oder gar durch die oben zitierten Empfehlungen fördert. Man kommt sicher nicht ins Gefängnis oder wird seines Vermögens beraubt, aber man ist gut beraten, das Thema einigermaßen ernst zu nehmen, wen einem an gedeilichen Modellflug gelegen ist. Der DMFV-Lärmpass ist eine geeignete Vorlage und enthebt einen der Aufgabe, das Rad neu erfinden zu müssen.

Gruß
Michael
 
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BulDo

User
Hallo zusammen,

wenn es im Verein kein Messgerät gibt und keinen der Messungen durchführt, kann man auch einfach selbst ein Gerät besorgen/ kaufen und die Messungen durchführen.
Es steht nirgendwo, dass man nicht selbst die Werte seines Modells dokumentieren darf.

Die Würfelmethode ist da schon etwas unpraktisch, falls die Werte bezweifelt werden, muss man im schlimmsten Fall bei einem Flugtag am Boden bleiben und das wäre ja schade.

Wenn man schon ein paar Messungen gemacht hat kann man die Plausibilität der Werte auch sehr gut einschätzen. (ich spreche jetzt nicht von +- 1dB )

Ein 100er, oder 150er wird eben nie einen gewissen Wert unterschreiten können, oder er dreht nur im Standgas.

Grüße
Thomas
 

Malmedy

User
Hallo Thomas,

einen Verein, der kein Messgerät hat bzw. keine Messungen durchführt, kann es, wenn dort Verbrenner geflogen werden und eine AE vorliegt, eigentlich nicht geben. Natürlich ist der Verein nicht gezwungen, bei einem Gastflieger zu messen. Wenn der keinen Lärmpass hat, darf er eben dort nicht fliegen. Das Selbermessen verbietet sich in soweit, als in den AE's normalerweise formuliert ist, dass der "Erlaubnisinhaber" (Anm.: das ist der Verein) vermessen muss. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass der Lärmpas nur bei dem Verein gilt, der gemessen hat.

Gruß
Michael
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Tobi F3A, deinen Beitrag zur "kreativen" Herstellung des Lärmpasses habe ich gelöscht. Ein verfälschter Bierdeckel wurde von einem Strafgericht schon mal als Urkunde erkannt, so weit geht das manchmal.
Ohne weitere Diskussion: Wir möchten so etwas hier nicht lesen.
 

BulDo

User
Hallo Micheal,

bei uns im Verein dürften wir alle messen (praktisch machen es aber nur eine Handvoll für alle), daher werde ich das auch nicht im Garten machen, sondern auf dem Gelände.

Wenn in der AE steht das der Aussteller der Verein sein muss, wo er gültig ist, müssten theoretisch alle Gäste gemessen werden.
Bei unserer ist das glaube ich anders formuliert, es muss nur einer vorhanden sein.

Grüße
Thomas
 
In unserem Verein machen das 2 Leute, die mit dem Messgerät umgehen können und die das Meßverfahren kennen und die stellen auch im Auftrag des Vorstands einen Beleg aus.
Im letzten Jahr gab es 1-2 Termine zum Beginn der Flugsaison und wenn Jemand zwischendurch ein Modell fertig hat, kann er jederzeit die betreffenden Leute ansprechen und um eine Messung bitten.

Zwang zur periodischen Nachmessung gibt es keinen. Wer im Nachhinein, sein Modell ändert und sich dadurch eine anderer Schallpegel ergibt, der muss sich selber um eine erneute Messung kümmern.
Dem Flugleiter steht es natürlich jederzeit frei, plötzlich lauter erscheinende Modelle zur einer Messung "einzuladen" ;)

An so ein Lärmpegel Messgerät heran zu kommen, ist auch kein Hexenwerk. Ich meine noch in Erinnerung zu haben, dass der DMFV die Dinger sogar an Vereine verschenkt.

Ist eigentlich ganz einfach.
 

HCPM

User
Als Verfasser des Themas möchte ich mich hier erst mal für die Beiträge und rege Diskussion bedanken. Im Prinzip ist das eigentliche Thema soweit behandelt und meine weitere Vorgehenseise klar, dafür Dank an Martin Greiner, der mich hier sehr gut und detailliert unterstützt hat.

Grüße
Heiko
 

Malmedy

User
Hallo Micheal,

Wenn in der AE steht das der Aussteller der Verein sein muss, wo er gültig ist, müssten theoretisch alle Gäste gemessen werden.
Bei unserer ist das glaube ich anders formuliert, es muss nur einer vorhanden sein.

Grüße
Thomas

Bitte nochmal meinen Beitrag genau lesen. Das habe ich nicht geschrieben, wäre auch falsch.

Gruß
Michael
 
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