Offener Brief an die Landesluftfahrtbehörden

DMFV wirbt für die Fortsetzung bewährter Zusammenarbeit

Bereits im September dieses Jahres hat der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) seinen Antrag auf Betriebserlaubnis nach Art. 16 der EU-Durchführungsverordnung beim BMVI eingereicht. Damit hat der Verband die Weichen dafür gestellt, dass Modellflug auch mit dem Inkrafttreten eines neuen EU-Rechts wie bisher und ohne nennenswerte Einschränkungen für die Modellflugsportler in Deutschland durchgeführt werden kann.

Der DMFV stellt seinen Antrag auf Basis des bisherigen nationalen Rechts. Insbesondere bei der bewährten und etablierten Zusammenarbeit mit den Luftfahrtbehörden der Länder würden somit keine Änderungen notwendig. Aber genau bei diesen Behörden taucht nun zunehmend Unsicherheit auf, was die Umsetzung des EU-Rechts in nationale Vorschriften im Einzelnen bedeuten wird und wie in diesem Zusammenhang Modellflug gesetzeskonform betrieben werden kann. Dies nimmt der DMFV zum Anlass, die Landesluftfahrtbehörden in einem offenen Brief über die Pläne des Verbandes zu informieren und den Wunsch nach einer Fortsetzung der partnerschaftlichen Kooperation zu bekräftigen. Der DMFV beweist hierdurch größtmögliche Transparenz und den Willen, den Modellflug auch in Zukunft aktiv im Sinne aller Modellflugsportler zu gestalten.

Den offenen Brief im Wortlaut findet man unter folgendem Link: https://www.dmfv.aero/allgemein/offener-brief-an-die-landesluftfahrtbehoerden/
 
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