Versicherung im Verein bei Veranstaltung

Hallo,

durch diesen Beitrag habe ich mir Gedanken zum Versicherungsschutz in unserem Verein bei Veranstaltungen gemacht.

Es geht dabei nicht um große Flugtage, sondern um mehr oder weniger interne Veranstaltungen wie z.B. Freundschaftsfliegen, bei dem Piloten aus den benachbarten Vereinen bei uns zu Gast sind und fliegen.

Frequenzkontrolle findet in sofern statt, dass sich alle Piloten in ne Liste eintragen und dann die Klammer für ihren Kanal bei Benutzung wegnehmen.

Reicht in dieser Konstellation die "normale" DMFV Versicherung in der der Verein ist aus, oder ist da ne spezielle Versicherung nötig ??

Wie schaut es in dem genannten Beispiel aus ??
Braucht es da ne Zusatzversicherung zum DMFV (vorausgesetzt der Verein ist dort auch Mitglied), und wenn ja warum ??

Wo liegt die Grenze ??
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Tobi,

die Mitgliedschaft des Vereins beim DMFV reicht für die "einfachen" Veranstaltungen aus, ohne daß eine Benachrichtigung beim DMFV erfolgen muß. Bei größeren Veranstaltungen sollte jedoch der Verband informiert werden (alles Auskunft Dr. Eckert).

Rufe ihn einfach an. ;)
 

fb0816

User
Hallo,
wenn man als Verein beim DMFV gemeldet ist, kann -muss- man für Veranstaltungen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Diese ist kostenfrei, die Voraussetzung ist, dass die zu versichernden Veranstaltungstermine vor der Veranstaltung beim DMFV beantragt werden.

Das ist ne Sache von 5 Minuten!
 
Moin Kuku,

danke für die rasche Antwort.

Jetzt interessierts mich doch aber genauer,
wo die Grenze liegt zwischen einfacher Veranstaltung und dem Rest ;)

Was ist da maßgeblich ??
Wer hat das zu entscheiden ??
Woran wir gemessen ?? An der Anzahl der Piloten ?? m Gewicht oder der Geschwindigkeit der Modelle ??
 

fb0816

User
Hallo Tobi,

warum unterscheiden????
Für jede Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht beantragen!

Selbst z.B. für einen Vereinswettbewerb mit 3 Slowflyern!
 
Na das ist doch ne klare Ansage. Danke Dieter.

Unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten ;)

War mir dessen nicht so bewusst und dürfte auch im verein relativ unbekannt sein (Vermutung).
 
Hallo Zusammen,
wir haben für alle unser Veranstaltungen immer die Versicherung des DMFV.
Auch für das Freundschaftfliegen am 29.07.07 hier in Sinsheim.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, das diese Versicherung eine Kanal-Doppelbelegung abdeckt. Dafür ist meiner Meinung die Halter-HP zuständig.
Bei Dopplebelegung sind 150 € Selbstbehalt dabei.

Gruß Uli
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Uli, ich denke, bei der Veranstalterhaftpflicht geht es um solche Schäden wie Verletzungen, weil z.B. jemand über einen locker verlegten Wasserschlauch stolpert. Wohl eher nicht um den Flugbetrieb an sich.
Die Frage, wann eine Veranstaltung als solche einzuordnen ist, halte ich auch für interessant. Die Versicherung kostet ja zumindest beim DMFV nichts extra.
Insofern verstehe ich die Position von Dieter Heinlin.
@Tobi: Sprichst du noch mit Dr. Eckert vom DMFV? Mein Verein hat nämlich im August auch so ein Freundschaftsfliegen. Genau so was Grenzwertiges. Eigentlich nur lockeres Fliegen der Vereinsmitglieder; ein benachbarter Verein ist auch eingeladen.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Die Anfrage beim DMFV hat sich erledigt.
Ein Vorstandsmitglied ist schon tätig geworden, habe ich eben erst per Mail erfahren. Es gilt also auch für das von mir o.a. "Freundschaftsfliegen" (=Veranstaltung)
Folgender Ablauf (für den Bereich DMFV):

... genau mit dem (Anm.: Dr. Eckert) habe ich am Montag telefoniert. Man muss den Termin spätestens 14 Tage vorher melden, eine einfache Mail mit Terminangabe genügt. Darauf erhält man vom DMFV eine Bestätigung per Mail zurück und hat damit ist das Thema Veranstalterhaftpflicht geregelt - sogar kostenfrei.
 
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