Prüfung des Versicherungsnachweises

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Stimmt, Werner.
Auch aus diesen Gründen steht in der Satzung meines Vereins, dass die Mitglieder mit Eintritt in den Verein verpflichtet sind, einem bestimmten Verband (dem alle Mitglieder angehören) beizutreten.
Hat auch den Charme, dass man als Vorstand oder Flugleiter den Versicherungsstatus von Mitgliedern kennt ;)
 

BOcnc

User
Ja Dieter, und solche Mitglieder die sich schon nicht bei der Versicherung anpassen können machen dann auch meistens noch woanders ärger. Früher hatten wir vor der Aufnahme erst eine Probezeit und dann wurde abgestimmt. Das hat dann aber leider bei der Satzung ärger gegeben. Los wird man dann ja leider solche Mitglieder nicht mehr.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Ja Dieter, und solche Mitglieder die sich schon nicht bei der Versicherung anpassen können machen dann auch meistens noch woanders ärger.

Wenn man mir von Anfang an gesagt hätte - und nicht erst ab Beitrag #170 - dass die "Halter-Haftpflicht Versicherung" der Verbände die Vereinshaftpflicht beinhaltet (was ich nicht wusste und auch nicht unbedingt logisch ist), hätten wir uns hier einiges ersparen können. Die Bedeutung von Beitrag #86 wird auch erst vor diesem Hintergrund klar (sorry wenn ich den Zusammenhang übersehen habe). Und genau das macht klar warum es zumindest nachteilig ist, wenn Versicherungen kombiniert werden, die eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben. Und nur darauf habe ich hingewiesen und vorgeschlagen die Vereinshaftpflicht davon zu trennen. Dass das dann über die Beiträge mit bezahlt werden müsste ist ja klar.

Ich wollte mich nie diesem Versicherungsanteil entziehen, ich hatte immer nur die reine Halter-Haftpflicht im Blick.

Um sich in einem Verband solidarisieren zu können, ohne in einem Verein sein zu müssen, könnten die Verbände ja auch ein Paket anbieten, dass eben nur die reine Halter-Haftpflicht mit der Mitgliedschaft abdeckt. Oder es geht wie bereits festgestellt über die Fördermitgliedschaft.

Wenn man also mal berücksichtigt, dass das was für einen selber selbstverständlich ist, für den anderen eben nicht selbstverständlich ist und man es diesem kurz und freundlich erläutert, dann kann man sich auch bei der Versicherung anpassen und es gibt keinen Ärger.
 

BOcnc

User
mit der Einstellung könntest du wahrscheinlich auch bei uns Mitglied werden.

Aber das mit der Vereinsversicherung wurde schon im Beitrag #86 erklärt und öfters wiederholt.
Allerdings ist vielleicht das mit dem Beitrag nicht richtig rübergekommen. Mit Beitrag war nicht der Vereinsbeitrag vom Verein sondern der Verbandsbeitrag gemeint.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Oberlehrer an
Tja, so ist das wenn man die Termini nach dem Gießkannenprinzip verwendet. ;)

Verband/Verein = Beitrag und Mitglied
Versicherung = Prämie und Versicherungsnehmer

Oberlehrer aus

Bin aber ganz sicher auch nicht fehlerfrei. :D
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Aber das mit der Vereinsversicherung wurde schon im Beitrag #86 erklärt und öfters wiederholt.

Wiederholt wurden mir hier niedere Beweggründe unterstellt.

In dem Zusammenhang möchte ich diesen Betrag von Seite 4 nochmal zitieren:

Persönliche Vorwürfe und Unterstellungen überzeugen niemanden, im Gegenteil, sie entzweien. Vereine sollten so souverän sein, eine Regelung für sich zu finden, die auch den rechtlichen Vorgaben entspricht. Und das legt dann auch den Rahmen fest, innerhalb dessen dort geflogen werden kann.

Schöne Grüße
Andreas
 

BOcnc

User
Oberlehrer an
Tja, so ist das wenn man die Termini nach dem Gießkannenprinzip verwendet. ;)

Verband/Verein = Beitrag und Mitglied
Versicherung = Prämie und Versicherungsnehmer

Oberlehrer aus

Bin aber ganz sicher auch nicht fehlerfrei. :D

Claus, das interessiert mich jetzt.

Also beim DMFV ist ja die Vereinsversicherung kostenlos in den Beiträgen an den DMFV von den Mitgliedern enthalten wenn mindestens ich glaube 7 Mitglieder da versichert sind.
offen bleibt dann ob die Versicherung nach dem Anteil der Mitglieder im DMFV bezahlt. Aber sicher bekommt man die Antwort nur beim DMFV oder MFSD(DAeC).
Gibt es noch andere Verbände wo das so geregelt ist?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Was den DMFV betrifft, sollte alles hier zu finden sein:
https://www.dmfv.aero/files/DMFV-Broschüre-Versicherungsschutz-1_19_b.pdf

Nur so viel auf die Schnelle. Die Vereinshaftpflicht hat nichts mit der Halterhaftpflicht zu tun.

Da die Vereinshaftpflicht ja die Vorstände und Vorstandsmitglieder sowie den Verein als Organ absichert, ist es für die Prämie unerheblich, ob ein Verein 10 oder 200 Mitglieder hat.
Kann ja mal meine Kassiere fragen oder direkt meinen Namensvetter beim DMFV. Den brauche ich sowieso wegen etwas anderem.
 
Zuletzt bearbeitet:

Baloo

User
Versicherungsnachweis - Vereinsversicherung

Versicherungsnachweis - Vereinsversicherung

Die Frage nach der Vereinsversicherung wurde ansatzweise schon einmal angesprochen:

Vielleicht kommen ja die Zwangsversicherungen so zustande: Der Verband bietet bei Veranstaltungen des Vereins eine Veranstalter-HV an, die quasi im Beitrag der Mitglieder implizit enthalten ist und keinen Extrabeitrag kostet. Allerdings mit der Einschränkung, daß die Schadensquote an der Mitgliedsquote ausgerichtet ist. Sind von 50 Mitgliedern nur 40 über den Verein beim Verband versichert, gibt's auch nur eine 80%-Entschädigung. Ein Risiko, das der Verein natürlich nicht tragen will.

Servus
Hans

Bei der DMFV Vereinshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung gibt es eine quotale Regelung, die mit der Gemeinnützigkeit des DMFV zusammenhängt. Wesentlich ist jedoch nicht, wie viele Mitglieder über den Verein beim DMFV versichert sind, sondern welcher Mitgliederanteil insgesamt (als Einzelmitglieder und über den Verein) beim DMFV versichert sind. Falls Mitglieder bei DMO (GmbH & Co. KG = nicht gemeinnützig) oder bei einer anderen Versicherungsgesellschaft unmittelbar versichert sind, reduziert sich anteilig die Entschädigungsquote.

Zur Vereinsversicherung empfehle ich, die Versicherungsbedingungen (insbesondere Seite 6, 14 und 15) zu lesen:
https://www.dmfv.aero/files/DMFV-Broschüre-Versicherungsschutz-1_19_b.pdf

Eine nochmalige Anfrage beim DMFV zu diesem Thema dient sicherlich einer weiteren Versachlichung der Diskussion, da die quotale Regelung in diesen Bedingen nicht explizit genannt ist.

Ergebnis: Wenn nicht alle Vereinsmitglieder beim DMFV versichert sind, wird im Schadenfall beim Verein ein Eigenanteil aus der Kasse bezahlt werden müssen.

Gruß Bernhard
 

HPR40

User
Wenn man mir von Anfang an gesagt hätte - und nicht erst ab Beitrag #170 - dass die "Halter-Haftpflicht Versicherung" der Verbände die Vereinshaftpflicht beinhaltet (was ich nicht wusste und auch nicht unbedingt logisch ist),

Ist ja auch nicht Logisch, deswegen ist die Vereinshaftpflicht beim DAeC auch über die Mitgliedschaft in den Landesverbänden (Multiverbände) gegeben.
( etwas schwierig die Vereinshaftpflicht bei Luftfahrzeugen einzubauen die mit einer Einzelhaftpflicht wie z.B. Segel und Motorflugzeuge, da ist nämlich nach LuftVZO keine Gruppenhalterhaftpflicht zulässig, versichert werden müssen. Bei Deiner Autohaftpflicht sind ja auch nicht die Tätigkeiten beim örtlichen Motorsportclub mitversichert, oder?)

Haftungshöchstgrenzen basieren auf dem Sonderziehungsrecht des IWF ( Weltleitwährung ) aus dem sich die Haftungshöchstgrenzen für den Währungsraum in dem das LFZ betrieben wird ergibt.
Im Euroraum ergibt sich daraus das LFZ bis 500 Kg MTOM mit ca. 925.756 Euro, in der Schweiz mit 1.017.500 Schweizer Franken und z.B. in Namibia mit 15.284.367 namibischen Dollar versichert sind.
( berücksichtigt also Wechselkurs und Inflation und schwankt (nahezu) Täglich. Deswegen wird der Unfallzeitpunkt UTC, also Zeit nullten Längengrad, auch immer, wegen der genauen Versicherungssumme, festgehalten wenns gekracht hat. )

Jetzt würde Dir in Europa a heute ja ne pauschale Deckungszusage von 1 Mio. Euro schon genügen, während in der Schweiz eine Mindestdeckung von ca. 1,12 Millionen Euro erforderlich ist um vergleichbare Schäden ersetzen zu können, deswegen kommt hier die Weltleitwährung zur Anwendung um Unterdeckungen zu vermeiden.

Also pauschale Deckungszusagen in Euro, oder sonst einer Währung, gibt es bei Luftfahrthaftpflichtversicherungen nicht und sind auch Unzulässig, weil nun mal nach Gesetz mit der Weltleitwährung zu versichern ist ( § 49b LuftVG ).
Versichert werden immer Luftfahrzeuge einer bestimmten Kategorie (Modellflugzeug mit Gruppenhalterhaftpflicht also Modelflughalterhaftpflicht, bei Segelfugzeugen, Lufsportgeräten usw. ergibt sich das aus der MTOM des einzelnen Gerätes das versichert wird.) sonst nix.

Nur mal um zu erklären warum so eine Luftfahrthalterhaftpflicht etwas anders ist als normale Versicherungen, weil Du bist der Verantwortliche dass das OK ist bevor Du das Ding in Betrieb nimmst.



Gruß Horst
 
Ich denke auch die Deckung bei der Haftpflicht nach LuftVO ist eine anderem wie die einer Privarhaftpflicht.

Nach LuftVO hat man auch Deckung, wenn der Versicherungsnehmer frei von jeder Schuld ist, d.H. hier ist eine Deckung alleine aus dem allgemeinen Betriebsrisiko des Luftfahrzeugs gegeben.

Schaden durch Flugzeug = Zahlen, nach Schuld wird nicht gefragt. Deshalb auch die Haftungshöchstgrenze.

Schaden durch meine wegfliegende Dachpfanne = Prüfung ob ich schuld bin, wenn nicht weil z.B. Sturm oder Dachdecker = ich nicht schuld, nicht Zahlen.

Sigi
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Wieso dünnes Eis?

Eine Satzung ist ja nichts was man auf einen Schmierzettel schreibt.
Notar und Amtsgericht machen ihren „Stempel“ nicht ungesehen drauf.
 
nach meine Erfahrung interessiert die das überhaupt nicht.
der Notar prüft lediglich das korrekte zustandekommen und nicht den Inhalt
das Vereinsregister beim Amtsgericht wird erst aktiv, wenn formale dinge gegen den Vereinsbetrieb gemeldet werden.
nicht wegen so einem Kleinkram

ich bin ohnehin der Meinung, das Paragraphen mit versicherungstechnischen Hintergrund nichts in einer Vereinssatzung zu suchen haben.
einerseits müsste dann jede Änderung in den Versicherungsangelegenheiten eine Satzungsänderung nach sich ziehen, soeweit betroffen
andererseits bringt das versicherungsgeschäft Prämien für neuabschlüsse und rückbeiträge für bestandskunden mit sich
dann sind wir schon dicht an der frage nach einem wirtschaftlichen verein.

der dmfv ist ja auch nur ein versicherungsvertrieb mit angeschlossener modellflugabteilung. :)
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Ich weiß ja nicht wie oft Du schon beim Notar gewesen bist wegen vereinstechnischen Dingen wie z.B. Satzungsänderungen, Vorstandsänderungen, Grundstückskauf etc. Meine Erfahrung ist eine andere. Unser Notar hat uns immer Tipps gegeben wenn eine Satzungsänderung geplant war. Wir haben uns da allerdings auch vorher informiert.
Aber vielleicht haben wir auch nur Glück. Kann durchaus sein. :)
 
Hallo Tobi
ich finde es schade das du die Verbände als Versichrungsvermitter mit angeschlossener Modellbauabteilung bezeichnest.
Ich weis zwar nicht was so im Modellfliederverband läuft, den mein Verein ist beim NRW Landesverband des DAEC organisiert und hat den Status ebenfalls in der Satzung verankert.
Ich war au lange der Meinung mann solle diesen Passus aus der Satzung streichen und jedes Mitglied macht versicherungstechnisch was es will. Das alles bis ich zu einem Versicherungseminar des Verbandes gegangen bin, das hat mir die Augen geöffnet was der Versicherungsschuts des Verbandes bedeutet und es kaum zu schaffen ist diesen Schutz komplett durch eigene Versicherungsverträge zu organisieren.
Zum anderen wird regional und überregional eine ganze menge organisiert.
Z.B Schulungen für Vostände und Flugleiter
Durchführung von Wettbewerben und Jugendtreffen
Erstellung von Platzgutachten
Beratung bei Änderung oder Neubeantragung von Aufstiegserlaubnissen
So wie die Vertretung unserer Interessen bei Gesetzesvorhaben.
Unserem Verein wurde bei der Änderung einer Betriebsabsprache mit der DFS zum Modellfugbetrieb inerhalb der Kontrollzone Dortmund geholfen. Es wurden binnen drei Tage dinge möglich gemacht die ich als Vorsitzender in Drei Monaten nicht geschaft habe.
Das Sollte jetzt keine Lobeshymne auf den DAEC sein.
Ich weis aber das es im Modellfiegerverband auch menschen giebt die etwas anschieben, nur die Organisation ist anders.
 
ich finde es schade das du die Verbände als Versichrungsvermitter mit angeschlossener Modellbauabteilung bezeichnest.
wo habe ich "die Verbände" geschrieben?? bitte zitieren

parabel
du willst ein Auto kaufen
du brauchst es nicht für den Job, nur als Hobby
in dem von dir sinnvoll erreichbaren Umfeld gibt es nur einen Händler
der verkauft dir gerne das gewünschte Auto, aber nur, wenn du gleichzeitig bei ihm eine völlig überteuerte Haftpflichtversicherung abschließt.
kaufen oder nicht? :)

da wird durch die hintetür aus der Versicherungspflicht eine Pflichtversicherung gemacht, ähnlich wie in der BG, und das wird z.zt. auch umfänglich diskutiert.
 
In unserer Vereinssatzung haben wir festgelegt, dass alle Mitglieder über den Verein im DMFV versichert werden. Damit gibt es keine Unklarheiten, ob für das laufende Jahr Versicherungsschutz besteht, denn die Beiträge laufen ja auch über das Vereinskonto. Wenn damit jemand nicht einverstanden ist, muss er bei uns kein Mitglied werden. Darüber wird bei uns auch nicht diskutiert, denn im E-Fall wollen wir sicher sein, dass es eine Versicherung nicht nur auf dem Papier gibt.
Ich verstehe nicht, warum daraus ein Problem werden sollte. Letztlich kann ein Verein in seiner Satzung festlegen was er will. Damit müssen die Mitglieder leben, niemand sonst.

Als Gastflieger musste ich meine Versicherungskarte noch nie vorlegen, obwohl ich sie immer bei mir trage. Mehr als die Frage nach der Versicherung habe ich noch nicht erlebt... Persönlich finde ich das leichtsinnig.

Gruß Mirko
 

BOcnc

User
Scha, und wenn du das Auto dann benutzen willst wird du auch noch gezwungen einen Führerschein zu machen oder zu haben. Also zwang zur Fahrschule.
Wenn der Verband eine Versicherung wäre könntest du recht haben. Sind sie aber nicht. Und wenn der Verein Mitglied im Verband ist sollten das die Mitglieder doch auch sein oder?
 

BOcnc

User
Mirko, das mit zeigen der Versicherungskarte hat sich aber geändert. Wo man dich nicht kennt muss man jetzt meistens die Karte zeigen. Jedenfalls meine Erfahrung.
 
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