Prüfung des Versicherungsnachweises

BOcnc

User
Wenn du auf der grünen Wiese fliegst bist du ganz alleine für dich verantwortlich.
In einem Verein mit Aufstiegsgenehmigung sieht das aber ganz anders aus. Darin stehen Bedingungen. Die Mitglieder müssen sie einhalten und der Vorstand das überwachen. Z.B auch die Versicherung. In der Regel sind bis 25 kg zugelassen. 5Kg spielt da überhaupt keine Rolle. Nur die 2Kg wenn man alleine fliegt. Deshalb muss bei uns auch jeder den Kenntnisnachweis haben.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Wenn du auf der grünen Wiese fliegst bist du ganz alleine für dich verantwortlich.
In einem Verein mit Aufstiegsgenehmigung sieht das aber ganz anders aus. Darin stehen Bedingungen. Die Mitglieder müssen sie einhalten und der Vorstand das überwachen. Z.B auch die Versicherung. In der Regel sind bis 25 kg zugelassen. 5Kg spielt da überhaupt keine Rolle. Nur die 2Kg wenn man alleine fliegt. Deshalb muss bei uns auch jeder den Kenntnisnachweis haben.

OK, mit Aufstiegsgenehmigungen habe ich mich nicht befasst, weil für mich uninteressant. Aber angenommen der Verein hat keine Aufstiegsgenehmigung und begnügt sich mit der 5kg Grenze, dann wäre es also ganz entspannt und jeder für sich verantwortlich. Richtig? Solche Vereine gibt es doch bestimmt auch, oder? Sind diese offen für andere Versicherungen und wären die trotzdem den großen Verbänden angeschlossen (wegen der Lobbyarbeit)? Das wäre ja durchaus eine Alternative ... :confused:
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Ich kenne nur einen Verein der mehrere Fluggelände betreibt und der auf einem der Gelände keine Aufstiegserlaubnis oder Betriebserlaubnis hat. Damit gelten dort die aktuellen Gewichtsgrenzen.
 
OK, mit Aufstiegsgenehmigungen habe ich mich nicht befasst, weil für mich uninteressant. Aber angenommen der Verein hat keine Aufstiegsgenehmigung und begnügt sich mit der 5kg Grenze, dann wäre es also ganz entspannt und jeder für sich verantwortlich. Richtig? Solche Vereine gibt es doch bestimmt auch, oder? Sind diese offen für andere Versicherungen und wären die trotzdem den großen Verbänden angeschlossen (wegen der Lobbyarbeit)? Das wäre ja durchaus eine Alternative ... :confused:

Solche Vereine gibt es, nennen sich meist Interessengemeinschaft (IG).
Meist haben diese eine Wiese gepachtet und jeder versichert sich selbst.
In einer solchen fliege ich mit.

Allerdings ist schon in unserem eigenen Interesse es eine normale Pflichtübung, den Versicherungsnachweis von Gastpiloten zu prüfen.
Allein schon, um ein wenig Ruhe zu haben.
Ich habe darin aber auch nie ein Problem gesehen.

Und wenn ich öfter zu Gast bei Vereinen bin, zeige ich meinen Kenntnisnachweis und Versicherungsnachweis meist gleich vor, nachdem man sich begrüßt hat.
Gehört sich einfach so.

Ich verstehe daher die ganze Diskussion hier nicht wirklich.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Solche Vereine gibt es, nennen sich meist Interessengemeinschaft (IG).
Meist haben diese eine Wiese gepachtet und jeder versichert sich selbst.
In einer solchen fliege ich mit.

Es freut mich, dass es jetzt sachlich / konstruktive Antworten gibt. So kommt man inhaltlich weiter. :)

Und wenn ich öfter zu Gast bei Vereinen bin, zeige ich meinen Kenntnisnachweis und Versicherungsnachweis meist gleich vor, nachdem man sich begrüßt hat.
Gehört sich einfach so.

Sehe ich auch so!
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Ich wende mich außerdem nicht gegen Vereine, sondern gegen "Zwangs-"Versicherungen.
...

Vielleicht kommen ja die Zwangsversicherungen so zustande: Der Verband bietet bei Veranstaltungen des Vereins eine Veranstalter-HV an, die quasi im Beitrag der Mitglieder implizit enthalten ist und keinen Extrabeitrag kostet. Allerdings mit der Einschränkung, daß die Schadensquote an der Mitgliedsquote ausgerichtet ist. Sind von 50 Mitgliedern nur 40 über den Verein beim Verband versichert, gibt's auch nur eine 80%-Entschädigung. Ein Risiko, das der Verein natürlich nicht tragen will.

Servus
Hans
 
Wir wollen ja keine Bürokratiemonster auf unseren Plätzen züchten, sondern Spaß am Fliegen haben.
das sind ja durchaus hehre Gedanken
bei der Lektüre dieses Freds kommen mir da allerdings gewisse zweifel

les ma:
http://mfgl.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/03/MFGL_Modellflug_Typen.pdf
unter "wichtige"
hat ein guter bekannter von mir mal geschrieben, ich meine vor etlichen jahren. man kann ihm eine gewisse Hellsichtigkeit nachsagen
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Versicherungsnachweis PHV

Versicherungsnachweis PHV

Hallo zusammen,

heute habe ich nun meinen Versicherungsnachweis bekommen. Warum sollte ein Verein / Flugleiter diesen nun nicht anerkennen, wenn ich ihm diesen Schrieb, meinen Kenntnisnachweis und meine Schaumwaffel zeige, bzw. dem Verein anzeige? Man beachte die Deckungssummen im Vergleich zur DMFV-Versicherung und das für keine 10 Taler im Jahr. Darüber hinaus sind weitere Risiken in diesem Zusatz zur PHV abgedeckt. Eine Limitierung auf Modellflugplätze / grüne Wiese gibt es nicht und wie bei der DMFV muss man sich an Recht&Gesetz halten (z.B. Kenntnisnachweis >2kg).
 

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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Reicht vollkommen.
 

BOcnc

User
Wenn du nur über 250g versichert bist würde das wahrscheinlich bei uns nicht reichen. Von 250g steht nichts in der Aufstiegsgenehmigung wenn ich mich nicht täusche. Müssen da jedenfalls auch Namensschilder haben. Allerdings nicht feuerfest wenn ich mich nicht täusche.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Wenn du nur über 250g versichert bist würde das wahrscheinlich bei uns nicht reichen. Von 250g steht nichts in der Aufstiegsgenehmigung wenn ich mich nicht täusche. Müssen da jedenfalls auch Namensschilder haben. Allerdings nicht feuerfest wenn ich mich nicht täusche.

250g ist die Anfangsgrenze für die Zusatzversicherung, weil unter 250g in der normalen PHV inclusive ist. Also unter 250g ist mit drin, aber zugegeben etwas blöd formuliert.

Nachtrag: Mit Namensschild sind's dann ja 251g - Bingo! ;)
 

BOcnc

User
Karsten, wenn du damit in einem halben Jahr zu uns kommst. Woran erkenne ich das die Versicherung noch besteht? Bei z.B. DMFV steht immer das gültige Jahr drauf. Kann man nur zum Jahresende kündigen. Das gleiche auch bei anderen bevor ich wieder angemacht werde.
 

micbu

User
Hi Carsten,

Für den Rest 2019 würde mir das reichen. In 2020 bräuchtest du dann aber wieder erneut solch eine Bescheinigung, denn woher soll der jeweilige Flugleiter wissen, ob du nicht zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt oder den Umfang deiner Versicherung geändert hast.
Nochmal: Eine Versicherung, die Luftfahrzeuge gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz versichert ist verpflichtet diese Bescheinigung immer für den jeweiligen Versicherungszeitraum ausstellen.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Karsten, wenn du damit in einem halben Jahr zu uns kommst. Woran erkenne ich das die Versicherung noch besteht?

OK, da der Vertrag gem. Versicherungsbedingungen für ein Jahr abgeschlossen wird (und sich um ein Jahr verlängert, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird), müsste ich nur darum bitten auch das Ablaufdatum auf dieser Bescheinigung zu nennen und diese Bestätigung automatisch mit jeder Verlängerung zu versenden. Das sollte machbar sein.

Ansonsten, wenn der Verein seine Obliegenheiten systematisch erfüllt, sollte er aus dem Schneider sein wenn er betrogen wird. Denn mit einem ungültigen Versicherungsnachweis um die Ecke zu kommen ist vorsätzlicher Betrug. Genauso könnte ich einen gefälschten DMFV Ausweis vorzeigen.

Also ganz sicher kann man sich nie sein.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Eine Versicherung, die Luftfahrzeuge gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz versichert ist verpflichtet diese Bescheinigung immer für den jeweiligen Versicherungszeitraum ausstellen.

Sieht so aus, als müsste die Versicherung dann noch dazu lernen. Aber ich gebe diesen Hinweis gerne weiter!
Daran wird es aber sicherlich nicht scheitern.

Freut mich, dass wir jetzt konstruktiv weiter kommen. :)
 
Hallo

ja die DMO gibt es , ich habe gerade die Versicherung abgeschlossen.
Es wäre einfacher gewesen das über den verein zu buchen.Aber ich fahre auch Powerboote und somit 2 Fliegen mit einer Klappe.


Und der Verein der DMO Versicherte ausschliesst somit Gesetzestreue Flieger diskriminiert weil es für diese einfacher ist hat mich als Mitglied nicht verdient
Das wäre so als würde der Tüv bzw die Zulassungsbehörde Allianzversicherte ausschliessen
 

BOcnc

User
Hallo

ja die DMO gibt es , ich habe gerade die Versicherung abgeschlossen.
Es wäre einfacher gewesen das über den verein zu buchen.Aber ich fahre auch Powerboote und somit 2 Fliegen mit einer Klappe.


Und der Verein der DMO Versicherte ausschliesst somit Gesetzestreue Flieger diskriminiert weil es für diese einfacher ist hat mich als Mitglied nicht verdient
Das wäre so als würde der Tüv bzw die Zulassungsbehörde Allianzversicherte ausschliessen

Beitrag #86 lesen und versuchen zu verstehen
 

HPR40

User
Naja, es würde sich schon lohnen sich mal mit den aktuellen Versicherungsangeboten zu befassen.

Es handelt sich in diesem Fall um eine Ergänzung "PLUS" zur PHV und die Versicherungsbedingungen sind ganz eindeutig. Dort heißt es: "Inbegriffen ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Halter versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge im Rahmen von A1.5.19 PHV (bis 250g) und 1.8.3 PHV 2019 (bis 5kg) 2019. Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der Versicherungssummen (50 Mio bzw. max. 15 Mio je geschädigte Person). Diese Ergänzungsstufe in dieser Form gibt es meines Wissens erst seit Februar diesen Jahres.

Unter 1.8.3 heißt es (verkürzt wiedergegeben):
Bedingungen: privat für Sport & Freizeit, elektrischer Antrieb, der Gebrauch des Modells muss gesetzlich zulässig sein, wenn erforderlich Befähigungsnachweis? Dann muß der Nachweis bestehen (>2kg bis 5kg Kenntnisnachweis), keine mißbräuchliche Nutzung (Flugzonen, etc. beachten).

Gemäß §1 LuftVG ist ein Modellflugzeug ein Luftfahrzeug im rechtlichen Sinne.

Deswegen, weil Luftfahrzeug, greift der § hier https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html der besagt das vom Luftfahrzeughalter eine Halterhaftpflicht abzuschließen ist und dass bei einer Versicherung die dafür auch zugelassen ist, also bei einem Luftfahrtversicherer abzuschließen ist.

Beim DMFV als auch beim DAeC sind das Luftfahrtversicherer, beim DMO weiss ich es nicht könnte es mir aber vorstellen, bei Deinem Versicherer würde ich das aber offengesagt anzweifeln.

Nach LuftVZO ist u.A. für Modellflugzeuge eine Gruppenhalterhaftpflicht zulässig, d.h. du brauchst nur eine Police für alle Luftfahrzeuge die Du als Halter betreibst.

Hinsichtlich der Mindestdeckungssumme regelt dann dieser § https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__37.html wie hoch die sein muss. Da Modellflugzeug immer unter 500 Kg höchstzulässige Abflugmasse, sind das also 750 tds Rechnungseinheiten was allerdings auch die Haftungshöchstgrenze darstellt. Es ist also nicht möglich irgendwas besser oder schlechter zu versichern, dass hier gilt also für Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgeber gleichermaßen.

Darfst Du jemanden ohne eigene Versicherung mit Deinem Modell fliegen lassen?

Das regelt der § hier https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html unter Nr.2.
Wenn Du einen Dein Modell fliegen lässt benutzt er das Gerät ja nicht ohne Dein Wissen oder gegen Deinen Willen, also muss er auch nicht haften.
Der Betrieb im Rahmen eines Lehrer - Schüler Systmes ist ebenso nicht erforderlich. ( was bei einem Freiflugmodell auch etwas Schwierig wäre )

Zu der Frage wer das überhaupt Kontrollieren darf. ( man also auf Verlangen vorzeigen muss )
Knappe Antwort die zuständige Luftaufsichtsstelle, also für Luftraum G die zuständige Landesluftfahrtbehörde.

Im Fall dessen das der Flugbetrieb auf einem Flugplatz ( ne Wiese mit AE ist kein Flugplatz im Luftrechtlichen Sinne ) stattfinden soll kann hier der Flugleiter, der allerdings auch von Amtswegen benannt ist und weiterhin nen Luftfahrerschein wie auch ein BZF haben muss um die Aufgaben wahrnehmen zu dürfen, als Vertretung der Luftaufsichtsstelle den Versicherungsnachweis vorlegen lassen. ( Euer KN ist kein Luftfahrerschein und ebenso braucht ihr kein BZF, also können Modellflieger auf Modellfluggeländen nicht als Vertretung der Luftaufsichtsstelle tätig sein oder werden. Die Aufsichtperson die bei Erteilung einer AE bestellt wird ist erst mal bei einem Verein der Vorstand, der dafür zu sorgen hat das die verfügten Regeln in der AE, wie auch immer die aussehen, eingehalten werden.)

Modellflugvereine können im Rahmen ihres Hausrechts sich den Versicherungsnachweis natürlich vorzeigen lassen, aber sie müssen das nicht tun um irgendwelche Haftungsansprüche von sich abzuwenden. ( siehe §33 LuftVG, der Halter des LFZ haftet für Schäden die aus den Betrieb des Gerätes resultieren können.)


Gruß Horst
 

S_a_S

User
Beim DMFV als auch beim DAeC sind das Luftfahrtversicherer, beim DMO weiss ich es nicht könnte es mir aber vorstellen, bei Deinem Versicherer würde ich das aber offengesagt anzweifeln.

MFSD
e) Versicherer für die nachstehend aufgeführten Versicherungen ist die AXA Versicherung AG in Köln.

DMFV
Versicherungsgeber für alle nachfolgend aufgeführten luftahrtspezischen Versicherungsleistungen ist die
HDI Global SE

DMO
4. Modell-Halter-Haftpflichtversicherung
Versicherer: Allianz Global Corporate & Specialty SE

Wer letztlich dahintersteht, ist genauso egal, wie bei der KFZ Versicherung. Solange das Risiko ausreichend (≥gesetzlich) abgesichert ist.

Grüße Stefan

PS:
in der Privathaftpflicht der HDI ist Flugmodell ohne Motor bis 5kg drin...
https://vertriebsservice.hdi-gerling.de/media/easynet/7002011311.pdf

AXA bis 5kg versicherbar im Paket L
https://image.action.axa.de/lib/fe3311707564047a7c1073/m/1/0ebdb34c-2b89-4075-9ac8-01dfe0649621.pdf

Und Allianz schau ich jetzt nicht nach, weil die Vereinsvorstände DMO eh nicht mögen
 
S_a_S weil die Vereinsvorstände DMO eh nicht mögen[/QUOTE schrieb:
Hi
ist doch verständlich.
Die kassieren ihre Provisionen und das war's.
Was tun diese ganzen Versicherungen für und Modellflieger , nichts.:mad::mad:
 
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