Prüfung des Versicherungsnachweises

Ich kenne hier den Fall das eine Genehmigung erteilt wurde für einen neuen Platz. Der Kreis hatte aber den Zaun noch nicht genehmig. Weil sie aber gerne fliegen wollten wurde eine Anfrage an die Luftfahrbehörde gestellt ob sie bis 5 Kg fliegen dürfen. Das wurde von der Behörde nicht bestätigt. Ob die Behörde da einen Fehler gemacht wurde kann ich natürlich nicht sagen. Was passiert wäre wenn sie trotzdem geflogen wären und einer Kontrolliert hätte weis ich natürlich nicht.
Logisch dass das LA keine Freigabe Betrieb bis 5Kg machen kann, weil es sich um erlaubnisfreien Modellflug handelt.
Was schon erlaubt ist können auch die nicht nochmal erlauben.
Ausnahme wäre wenn z.B. Verbrenner in weniger als 1,5 Km Entfernung zu Siedlungen hätte stattfinden sollen. Gehe jetzt mal nicht davon aus dass das der Fall war.
 

HPR40

User
Aufgrund der Hinweise habe ich um eine neue Bestätigung gebeten - und bekommen:

Ah ja,
versichert ist also der Gebrauch von Flugmodellen bis 5 Kg und was ist wenn man so ein LFZ in Betrieb nimmt?
Weitere Frage wäre wo Du überall versichert bist, Luftfahrtversicherer schließen nämlich aus gutem Grund Nordamerika erst mal aus.

Seriös wird so ne Versicherung wenn keine Deckungssumme genannt wird, weil die Rechnungseinheitenbassiert sind und der Rechenfaktor ggf. im Jahr irgendwo in der Welt angepasst werden muss. ( sehr hohe Inflation in Uganda, China oder sonstwo. Dann passt der Nationalstaat den Rechenfaktor im Rahmen der ICAO Vorschriften an.
Nur mal so warum die so ein wenig anders sind als normale Haftpflichten.)

In Deinem Sinne, nächstes Jahr DMFV, MFSD oder DMO wenn Du in keinen Verein willst, die 40 oder 50 Öcken pro Jahr sind es dreimal Wert.


Gruß Horst
 

HPR40

User
Logisch dass das LA keine Freigabe Betrieb bis 5Kg machen kann, weil es sich um erlaubnisfreien Modellflug handelt.
Was schon erlaubt ist können auch die nicht nochmal erlauben.
Ausnahme wäre wenn z.B. Verbrenner in weniger als 1,5 Km Entfernung zu Siedlungen hätte stattfinden sollen. Gehe jetzt mal nicht davon aus dass das der Fall war.

Und wenn die AE da ist fängt die dann aus letztgenanntem Grund, Verbrenner unter 1,5 Km, bei 0 Kg an.



Gruß Horst
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
In Deinem Sinne, nächstes Jahr DMFV, MFSD oder DMO wenn Du in keinen Verein willst, die 40 oder 50 Öcken pro Jahr sind es dreimal Wert.

Hallo Horst,

anders rum wird ein Schuh draus: Die 40 oder 50 Öcken sollte lieber der Verein bekommen, als eine Versicherung. Für mich sind Verein und Versicherung zwei getrennte paar Schuhe und das ist der Punkt, der mich stört wenn man quasi über den Verein (und über den individuellen Bedarf hinaus) zwangsversichert wird. Und das zu Kosten, die bei geringeren Deckungsummen z.T. noch über denen der normalen PHV liegen. Komischer Weise gibt es Vereine, die die Versicherung immerhin für unter 20 EUR/Jahr anbieten und optional ausweisen.

Eine Deckungssumme nennt auch der DMFV und eine geografische Einschränkung in Bezug auf die Flugmodelle gibt es bei meiner PHV Plus nicht. Das Ausland interessiert mich dabei aber auch nicht, außer vielleicht mal Österreich oder Dänemark.

Mir reicht es, dem Gesetz genüge getan zu haben und legal zu fliegen. Im Schadenfall findet jede Versicherung gerne ein Schlupfloch um aus der Haftung zu kommen. Und gerade in diesem Zusammenhang bin ich mit meiner Versicherung bisher recht zufrieden. Insofern mache ich mir über Wortklaubereien wie Gebrauch oder Betrieb weniger Sorgen, denn was der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Drohne / eines Flugmodells ist, dürfte spätestens vor Gericht in 5 Minuten geklärt sein.
 

BOcnc

User
Logisch dass das LA keine Freigabe Betrieb bis 5Kg machen kann, weil es sich um erlaubnisfreien Modellflug handelt.
Was schon erlaubt ist können auch die nicht nochmal erlauben.
Ausnahme wäre wenn z.B. Verbrenner in weniger als 1,5 Km Entfernung zu Siedlungen hätte stattfinden sollen. Gehe jetzt mal nicht davon aus dass das der Fall war.

Die haben keine Genehmigung beantragt sondern gefragt ob sie das dürfen. Weshalb können sie das denn nicht so einfach schreiben. Im Telefongespräch haben sie gesagt das die Länder das unterschiedlich sehen. Daraufhin wurde dafür eine Sitzung in Berlin bewirkt. Es gab auch dafür Termine die immer verschoben wurden. Warum wenn das eindeutig geregelt ist?

Die Länder haben durchaus verschiedene Regeln. Z.B. gab es in Niedersachsen und Brandenburg schon vor 2017 ein Nachtflugverbot.
 
Also so recht verstehe ich dich jetzt nicht.
Was für Termine? Wofür? Für die Frage ob ihr erlaubnisfreien Modellflug betreiben dürft? Berlin???

Sorry, das hört sich jetzt aber sehr nach "ich habe gehört, die hätten mal gesagt" an.
Aus wievielter Hand sind denn diese Infos?
 

BOcnc

User
Also so recht verstehe ich dich jetzt nicht.
Was für Termine? Wofür? Für die Frage ob ihr erlaubnisfreien Modellflug betreiben dürft? Berlin???

Sorry, das hört sich jetzt aber sehr nach "ich habe gehört, die hätten mal gesagt" an.
Aus wievielter Hand sind denn diese Infos?

Mein Bruder ist betroffen. Es sollte geklärt werden ob es erlaubt ist oder nicht. Wenn es eine Genehmigung gibt kann dadurch ja der Erlaubnisfreie Flug nur mit den Regeln der Erlaubnis durch geführt werden dürfen. Wo steht das die Erlaubnis erst ab 5 Kg ist. In unserer nicht. Mein Bruder hat übrigens eine Anzeige bekommen weil er geflogen ist < 5Kg. Das wurde verfolgt.

Zu meinem Beitrag #14 kann ich sagen das ich inzwischen eine umfangreiche Antwort bekommen habe. Da war richtig was schiefgelaufen. Kann ja mal passieren.
Man sollte auch beachten das es zumindest beim DMFV auch eine Rechtschutzversicherung eingeschlossen ist. Ich kenne einen Fall wo der DMFV gegen die Luftfahrbehörde erfolgreich geklagt hat. (nicht wegen den 5Kg) Auch ein Grund für den Verein so eine Versicherung zu fordern.
 

BOcnc

User
Hallo Werner.
Schreib doch bitte Mal einen Sachverhalt konkret und zusammenhängend.
So kann man dir nicht vernünftig antworten.
Oder sollen wir uns jetzt aus den Fingern saugen warum dein Bruder eine Anzeige bekommen hat?

Ich wollte nicht unbedingt das hier mit meinem Bruder schreiben.
Genehmigung bis 25 Kg erteilt aber der geforderte Zaun noch nicht genehmigt und aufgestellt. Also hätte man den Zaun für <5Kg nicht gebraucht wenn du recht hast. Alleine geflogen mit Kenntnisnachweis und Versicherung (DMFV). Luftfahrtbehörde ist ratlos. Nicht eindeutig geregelt ob er darf oder nicht.

Das er <5kg geflogen ist habe ich doch geschrieben
 

BOcnc

User
Ich war nicht dabei als die Luftfahrtbehörde bei uns war wegen neuen Platz. So viel ich weis soll für den alten Platz der dann immer noch auf den Bereich vom Verein liegt eine Genehmigung bis 5Kg erteilt werden. Allerdings liegen beide Plätze weniger als 300 von den Windrädern.
 
Windräder sind da mal komplett egal.
Bis 5 Kg sind erlaubnisfrei, sofern die dafür gültigen Spielregeln eingehalten werden.
Warum ihr jetzt meint eine Bestätigung zu benötigen erschließt sich mir nicht.
Entweder ihr haltet die Spielregeln ein oder ihr braucht eine Genehmigung.

Daher jetzt final die Frage:
Haltet ihr diese Spielregeln ein? [] Ja [] Nein (zutreffendes bitte ankreuzen)

Im Fall von ja - ihr dürft fliegen.
Im Fall von nein - ihr braucht eine Genehmigung.
 

BOcnc

User
Windräder sind da mal komplett egal.
Bis 5 Kg sind erlaubnisfrei, sofern die dafür gültigen Spielregeln eingehalten werden.
Warum ihr jetzt meint eine Bestätigung zu benötigen erschließt sich mir nicht.
Entweder ihr haltet die Spielregeln ein oder ihr braucht eine Genehmigung.

Daher jetzt final die Frage:
Haltet ihr diese Spielregeln ein? [] Ja [] Nein (zutreffendes bitte ankreuzen)

Im Fall von ja - ihr dürft fliegen.
Im Fall von nein - ihr braucht eine Genehmigung.

Zeige mir einfach wo geschrieben steht das auf einen genehmigten Platz die Genehmigung unter 5 Kg nicht gültig ist. Würde mich freuen da selbst die Luftfahrbehörde die nicht findet. Und solange das nicht geklärt ist können wir auch nicht wissen ob wir die Regeln einhalten oder nicht. Ist das wirklich so schwer zu verstehen.
Und wie gesagt sagt ja auch die Behörde das es in den Ländern nicht einheitlich geregelt ist.
Warum sollen wir die Genehmigung ablehnen wenn die Behörde das anbietet?
 

micbu

User
Gesetzte/Verordnungen/..... regeln das was sie dürfen. In Gesetzen steht niemals drin was sie nicht regeln dürfen. Unter 5kg und ohne Verbrenner braucht es keinen Zaun weil man keine AE benötigt. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Frag doch einfach mal deinen Verbandsjustiziar.
 

BOcnc

User
Dann würden wir also nur einen Flugleiter brauchen wenn mindestens 3 Modelle über 5Kg geflogen werden? Also bei uns nie?
 

aue

User
Hallo Werner,

solange du unterhalb der Aufstiegsgenehmigungspflicht fliegst (die magischen 5kg), brauchst du nur
- Versicherung,
- Namensschild auf Modell,
- Kenntnisnachweis (bei über 2kg Modellgewicht und über 100m Flughöhe).

Dies gilt für Elektro und Segler. Weitere Beschränkungen ergeben sich bei Verbrennern.
Flugbuch und Flugleiter brauchst du gar nicht.

Hier steht doch alles drin: [klick]

Schöne Grüße
Andreas
 
Hi Werner
das regelt doch die jeweilige AE und die Flugplatzordnung.
Bei uns heißt es ab 3 Piloten von Gewicht ist nicht die Rede.

Zur Versicherung wollte ich eigentlich nichts mehr schreiben da man da sehr empfindlich ist.
Die Versicherungen der Verbände müssen für Tausende Modellflieger gerade stehen ,
wie viele Modellflieger gibt es bei einer normalen Haftpflicht?
In welchen Ländern ist die Versicherung gültig ? habe da nichts gefunden.
Die Vereine zahlen ihre Verbandsbeiträge um geschützt zu sein, die Mitglieder zahlen die ja mit.
Dann kommt ein Gastflieger mit einer Billigheimerversicherung und möchte die Errungenschaften der Vereine und Verbände nutzen,:cry:
hat keinen vernünftigen Nachweis. Aber diese Art von nassauern ist ja nichts Neues.
Bei uns würde so eine Person nur mit einer Tagesmitgliedschaft , die dann kostenpflichtig wäre , fliegen.

https://www.dmfv.aero/recht/plaetze-ohne-aufstiegserlaubnis-pruefung-des-versicherungsnachweises/
 

BOcnc

User
Ich glaube ihr habt das nicht verstanden.

Ich habe eine Aufstiegsgenehmigung bis 25Kg in der Flugleiter und Flugbuch gefordert wird. Wenn die Genehmigung aber erst ab 5 Kg anfängt hat alles was nicht zur Genehmigung hört im Flugbuch nichts zu suchen oder? Und wenn wir mit 10 Leuten gleichzeitig unter 5 Kg fliegen hat das doch mit dem geforderten Flugleiter in der Genehmigung auch nichts zu tun. Genehmigung regelt das dann doch gar nicht. Darf (muss) ich denn was im Flugbuch dokumentieren was nichts mit der Genehmigung zu tun hat. Z.B das gerade ein grünes Auto vorbei gefahren ist.
 

aue

User
Hallo Werner,

da ihr wohl zwei Plätze habt, war wohl unklar, welcher gerade gemeint ist.
Zum Platz mit Aufstiegsgenehmigung halte ich deine Fragestellung tatsächlich für hochinteressant: Wenn für Wildfliegen bis 5kg nur Versicherung und Kenntnisnachweis erforderlich sind, sollte dann für einen Platz mit 25kg-Aufstiegserlaubnis das Gleiche gelten? Dazu finde ich auch keine Antworten und diese Frage verdient es allemal, geklärt zu werden - betrifft schließlich alle.

Schöne Grüße
Andreas
 
Ich glaube ihr habt das nicht verstanden.

Ich habe eine Aufstiegsgenehmigung bis 25Kg in der Flugleiter und Flugbuch gefordert wird. Wenn die Genehmigung aber erst ab 5 Kg anfängt hat alles was nicht zur Genehmigung hört im Flugbuch nichts zu suchen oder? Und wenn wir mit 10 Leuten gleichzeitig unter 5 Kg fliegen hat das doch mit dem geforderten Flugleiter in der Genehmigung auch nichts zu tun. Genehmigung regelt das dann doch gar nicht. Darf (muss) ich denn was im Flugbuch dokumentieren was nichts mit der Genehmigung zu tun hat. Z.B das gerade ein grünes Auto vorbei gefahren ist.

Hi
Du hast eine Personenbezogene einzel AE, die gab es soweit mir bekannt nur in Südbayern. Seit der neuen Gesetzgebung ist das auch vorbei.
AE gibt es nur in Verbindung mit einer Platzordnung und da ist das alles geregelt wenn der Verein in seiner Platzordnung schreib ab 3 Modelle einen Flugleiter und Flugbuch ist das gültig.
Der Verein bestimmt wenn mit der AE konform in seiner Platzordnung was auf seinem Platz sein darf.
 
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