Termnak
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Hallo Jürgen,
danke für den sachlichen Beitrag. Mir ging's allerdings nicht unbedingt nur um Gastfliegerei, sondern als Vereinsmitglied mit dieser statt den üblichen Versicherungen. Und da sind wir ganz nah am eigentlichen Thema. Und daher noch einmal meine Frage: Beim DMFV gibt es verschiedene Varianten, dies muss doch ggf. auch vom Flugleiter mit den Modellen abgeglichen werden, die das Vereinsmitglied mitbringt.
Die anderen Belange (AE, Flugplatzordnung, Einweisung in den Flugraum, ...) haben nichts mit der Prüfung einer ordnungsgemäßen Versicherung zu tun und treffen jeden Gast.
Ich verstehe wirklich nicht, was an meiner Versicherung faul sein soll. Aber irgendwie scheint es einen Nerv zu treffen
Servus,
die Varianten beim DMFV ist die Versicherungssumme. Das je nach Form 2,3 oder 4 auch auserhalb von Modellfluggeländen geflogen werden darf. Natürlich mit Genehmigung des Eigentümers. EU und weltweit versichert usw.
Hier steht allles,
https://www.dmfv.aero/files/DMFV-Broschüre-Versicherungsschutz_x4_web.pdf
Zu deiner Versicherung. Geh mal davon aus, das der Großteil der Modellflieger keine Versicherungsvertreter oder Rechtsanwälte sind. Es sollte schon ganz klar zu erkennen sein das Versicherungsschutz besteht. Nicht nur du sondern auch der Flugleiter haben im Schadensfall Probleme, wenn nicht genau ersichtlich ist in welchen Umfang du versichert bist. Oder würdest du für einen fremden Modellflugkollegen Haus und Hof aufs Spiel setzen?
Gruß Jürgen