Prüfung des Versicherungsnachweises

Baloo

User
Prüfung Versicherungsnachweis

Prüfung Versicherungsnachweis

Leider geht es hier nicht mehr über die Diskussion einer Rechtsfrage sondern relativ schnell um sinnlose Rechtshaberei :mad:

Könnt ihr vielleicht wieder zum Thema "Prüfung Versicherungsnachweis" zurückkommen?
 
Jaja, trifft man eine beweisbare Aussage, die nicht gefällt, wird man schnell mal in eine Ecke gestellt.
Geht einfach und schnell. Einfach halt.

Wenn man Versicherungsnachweise prüfen will, muß man die verschiedenen Versicherungen auch kennen.
Oder geht es nach dem Motto: hab ich noch nie gesehen, kenne ich nicht, also kann das nicht sein?
Tellerrand im Weg? Den zu überwinden ist halt nicht so einfach.

CU Eddy
 

BOcnc

User
Der Verein kann selber entscheiden welche Versicherung erforderlich ist um fliegen zu dürfen. Wird schon vor der Aufnahme bei uns festgelegt. Der DMO ist bei uns nicht dabei. Wer da versichert ist darf bei uns nicht fliegen. So einfach ist das.
Und es ist schon eine Unterstellung das ich den DMO nicht mag. Mir ist das völlig egal wer wo versichert ist.

Kann mal ein Moderator den Mist löschen. Meinen auch.
 

aue

User
Tatsächlich übt der Verein das Hausrecht aus und darf sogar beliebig entscheiden, wen er unter welchen Bedingungen fliegen lässt.

Wir halten das mit Gastfliegern bisher recht großzügig, das kommt auch nicht so oft vor. Wenn ich mir aber möglich Konsequenzen vergegenwärtigen (im Falle eines schlimmen Falles), sollten wir da doch mehr Disziplin und Regelung einführen. Ich werde das bei der nächsten Vorstandssitzung ansprechen.

Schöne Grüße
Andreas
 
Wow, hier geht´s ja ab...:cry:

@FAG_1975
Ich bin der Ansicht dass ich alles zum Flugbetrieb zulassen werde was belegbar versichert ist, zumindest bei Gastfliegern.
Was ich jedoch nicht zulassen werde ist beispielsweise eine 5Kg Versicherung eines Vereinsmitglieds auf einem Vereinsgelände mit 25Kg AE.

Wenn das zu einer Doppel-Versicherung führt ist mir das persönlich echt egal. Hier überwiegt die einheitliche Handhabung am Platz vor Individualität.

@comicflyer
Auch wenn dein Beitrag nur so vor Polemik trieft will ich den doch beantworten.
Im Gegensatz zu deiner Auffassung ist es kein "Muss" alle Versicherungen zu "kennen".
Es ist deine Aufgabe schlüssig zu beweisen dass eine entsprechende Versicherung besteht.
In der Tat ist es einfach - kannst du mich überzeugen, kein Thema. Kannst du es nicht bist du Zuschauer.
Kein "in dubio pro reo", keine Toleranz.

@BOcnc
Welchen nachvollziehbaren Grund gibt gegen eine Akzeptanz einer bestehenden DMO Versicherung?
 

van3st

User
Ich bin schon seit Jahren DMO versichert und bisher auch komplett zufrieden damit. Schadensfälle hatte ich noch keine bisher aber eben auch noch kein Akzeptanzproblem auf diversen Flugtreffen.
Darum ist es schon Teil dieses Themas (@baloo), wenn ich hier mit ansehen muss, dass man das Hausrecht lieber auf die "faule Schulter" wirft und nur engstirnig seine 3 Versicherer zulässt anstatt sich mit dem Thema wirklich zu beschäftigen und einen Prüfrahmen festlegt, mit dem alle fliegen können, die die gestzlichen Anforderungen erfüllen und nicht nur die, die zufällig dem vorhandnen Halbwissen entsprechen. Und was ich nach dem letzten Post von
aue:
Wir halten das mit Gastfliegern bisher recht großzügig, das kommt auch nicht so oft vor. Wenn ich mir aber möglich Konsequenzen vergegenwärtigen (im Falle eines schlimmen Falles), sollten wir da doch mehr Disziplin und Regelung einführen. Ich werde das bei der nächsten Vorstandssitzung ansprechen.
... noch viel erschreckender finde ist, dass dort sogar Ansteckungsgefahr besteht. Das schließt mich aus, obwohl ich nichts falsch gemacht habe. Ich denke mal das solls nicht sein oder!?
 

aue

User
Hallo Stefan,

viel erschreckender finde

vielleicht solltest du den Begriff "großzügig" mal hinterfragen. Bei uns bedeutet das (bisher), dass wir nach einer bestehenden Versicherung fragen. Wird dies bejaht, vertrauen wir der Aussage. Richtig(er) dürfte aber wohl sein, sich zum einen den Versicherungsnachweis zeigen zu lassen, diesen zu prüfen und die Versicherungsnummer in einem Gastfliegerformular zu notieren (incl. Gültigkeitszeitraum), um auch nachträglich diese Prüfung belegen zu können.

Schöne Grüße
Andreas
 

BOcnc

User
@BOcnc
Welchen nachvollziehbaren Grund gibt gegen eine Akzeptanz einer bestehenden DMO Versicherung?

Eigentlich keinen.
Wir sind Mitglied im DMFV und wünschen das die Mitglieder da auch versichert sind. Ich bin glaube der einzige wo MFSD nach Beschluss vom Vorstand geduldet wurde.
Es ist auch viel mehr Arbeit wenn der Kassenwart bei uns jährlich prüfen muss ob alle versichert sind.
Bei Gastfliegern sieht es natürlich anders aus. Aber einem mit DMO hatten wir noch nie. Kenne hier in der Gegend auch keinen in anderen Vereinen.
Grund ist auch das es nicht nur die Versicherung ist sondern wir uns auch durch möglich viele Mitglieder im DMFV und DAeC vertreten sehen.

Meine Frage: was hat der DMO dazu beigetragen? Kann man da den Kenntnisnachweis machen. Den wir bei uns auch fordern falls einer mal alleine fliegt.
 

S_a_S

User
Was ich jedoch nicht zulassen werde ist beispielsweise eine 5Kg Versicherung eines Vereinsmitglieds auf einem Vereinsgelände mit 25Kg AE.

Wenn ich die Versicherungsbedingungen des DMFV richtig deute
Seite 10 / 2.1
Für den Betrieb von Coptern und Flugmodellen aller Art, deren Gewicht mehr als 2000 g beträgt,
ist das Vorliegen eines Kenntnisnachweises erforderlich. Eine Pflicht zur Kennzeichnung
der Modelle mit den Daten des Halters (Eigentümers) ist für alle Flugmodelle und Copter ab
einem Gewicht von 250 g gesetzlich vorgeschrieben.

muss dann in der Konsequenz, um Versicherungsschutz (auch für Einzelmitglieder, da wird 2.1 explizit zitiert) zu haben, auch der Kenntnisnachweis vorgelegt werden - unabhängig davon, ob auf zugelassenem Modellfluggelände oder außerhalb (wobei da im Basis eh 1000g das Limit sind)...

Grüße Stefan
 

van3st

User
Eigentlich keinen....

Nicht nur eigentlich, es gibt keinen.

...Grund ist auch das es nicht nur die Versicherung ist sondern wir uns auch durch möglich viele Mitglieder im DMFV und DAeC vertreten sehen.

Meine Frage: was hat der DMO dazu beigetragen? Kann man da den Kenntnisnachweis machen. Den wir bei uns auch fordern falls einer mal alleine fliegt.

Man stelle sich vor, ich bin bei DMO versichert und habe den Kenntnisnachweis vom DAeC. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Mir fällt hier die Kinnlade runter, wenn ich lese, wie hier ständig Äpfel mit Birnen verglichen werden.:eek:

PS: Wer, warum, wen und wo wirklich "vertritt" ist ein gaaaaaanz anderes Thema und gehört hier nicht her.

@Baloo
Prüfung Versicherungsnachweis - Ein paar tröstende Worte:

Es ist nicht wirklich am Thema vorbei. Auch wenn sich hier Abgründe auftun, bietet sich für dich die Möglichkeit zu erkennen, wie man es nicht machen sollte:cool:
Ich hoffe für dich, dass sich eventuell noch jemand hier meldet, der Strukturen und Arbeitsabläufe zum Thema beitragen kann.
Ich für meinen Teil verspreche dir, dass das meine letzten 50 Cent hier waren. *Daumendrück* und sorry Bernhard:cool:
 

BOcnc

User
Nicht nur eigentlich, es gibt keinen.



Man stelle sich vor, ich bin bei DMO versichert und habe den Kenntnisnachweis vom DAeC. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Mir fällt hier die Kinnlade runter, wenn ich lese, wie hier ständig Äpfel mit Birnen verglichen werden.:eek:

PS: Wer, warum, wen und wo wirklich "vertritt" ist ein gaaaaaanz anderes Thema und gehört hier nicht her.

@Baloo
Prüfung Versicherungsnachweis - Ein paar tröstende Worte:

Es ist nicht wirklich am Thema vorbei. Auch wenn sich hier Abgründe auftun, bietet sich für dich die Möglichkeit zu erkennen, wie man es nicht machen sollte:cool:
Ich hoffe für dich, dass sich eventuell noch jemand hier meldet, der Strukturen und Arbeitsabläufe zum Thema beitragen kann.
Ich für meinen Teil verspreche dir, dass das meine letzten 50 Cent hier waren. *Daumendrück* und sorry Bernhard:cool:

Ich bin ja lernfähig. Glaube ich jedenfalls.

Kann du mir sagen wie und wo sich der DMO für unser Hobby eingesetzt hat?
Ohne dem DMFV würden wir unser Hobby sehr viel weiter eingeschränkt haben.
Und jetzt beim EU Gesetz?

Da sollte man nicht die Augen einfach zudrücken.

Ja und Kenntnisnachweis vom DMFV oder DAeC die sich dafür eingesetzt haben und machen. Warum der DMO nicht?

Also wenn du auch noch im DAeC und DMFV bist alle Daumen hoch. Beim DMO sein und sich freuen das die anderen die Kohlen aus Dreck geholt haben Daumen runter.

Könnte dann gut sein das du dann keine Versicherung mehr brauchst um wieder bei der Versicherung zu sein.
 

aue

User
Hallo Stefan,

Man stelle sich vor, ich bin bei DMO versichert und habe den Kenntnisnachweis vom DAeC. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

den Zusammenhang darf jeder (Verein) für sich selbst herstellen, das gestattet das Hausrecht. Wir sind als Verein im DMFV und legen Wert darauf, dass unsere Mitglieder auch dort versichert sind, weil wir uns mit dem Verband verbunden und sehr gut von ihm vertreten fühlen. Eine Versicherung über den DMFV ist zwar keine Voraussetzung zur Mitgliedschaft, aber wir versuchen schon, auf unsere anders versicherten Neumitglieder entsprechend einzuwirken.

Mir fällt hier die Kinnlade runter, wenn ich lese, wie hier ständig Äpfel mit Birnen verglichen werden.:eek:
Auch wenn sich hier Abgründe auftun

Damit bringst du eine unnötige Schärfe in die Diskussion, die einen anzustrebenden Konsens erschwert.

Schöne Grüße
Andreas
 
Wenn ich die Versicherungsbedingungen des DMFV richtig deute...muss dann in der Konsequenz, um Versicherungsschutz (auch für Einzelmitglieder, da wird 2.1 explizit zitiert) zu haben, auch der Kenntnisnachweis vorgelegt werden - unabhängig davon, ob auf zugelassenem Modellfluggelände oder außerhalb (wobei da im Basis eh 1000g das Limit sind)...

Nein, muss nicht, da auf einem Gelände mit AE meist ein Flugleiter zugegen ist.
Einzig bei der Alleinflugregel (so vorhanden) muss der einzige Anwesende einen Kenntnisnachweis besitzen, will er über 5Kg/100m Höhe fliegen.
 

micbu

User
Ich bin bei einer gr. dt. Versicherung in Coburg und habe keinen "Versicherungsnachweis" aber eine Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen. Da ist ziemlich eindeutig geregelt, dass Drohnen und Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 5kg versichert sind. Welche Unklarheiten wären da zu erwarten?.........
Ich habe ebenfalls noch eine uralte PHV bei einer großen Versicherung aus Coburg. Da steht noch in meiner Police, dass Modelle ohne eigenen Antrieb versichert wären. Da steht aber auch noch im Kleingedruckten, dass für VersicherungsPFLICHTIGE Modelle kein Versicherungsschutz besteht.
Unklarheiten wären dann also:
1) Besteht diese Versicherung überhaupt noch oder hast du schon vor 3 Jahren gekündigt
2) Besteht tatsächlich Versicherungsschutz oder ist dies noch ein Relikt aus vergangener Zeit
3) wie hoch ist der Versicherungsschutz? Entspricht dieser den gesetzlichen Vorgaben, um als Halterhaftpflicht anerkannt zu sein.

Ganz ehrlich, solch eine Police sagt gar nichts aus. Ohne aktuellen Nachweis über eine bestehende Versicherung und deren Umfang würde ich dich, auf unserem Platz, ganz sicher nicht fliegen lassen.
Die Versicherung ist verpflichtet dir diesen Nachweis auszustellen.
Für mich ganz klar: Kein Nachweis, kein Modellflug an unserem Platz.

Ob deine Versicherung ausreichend wäre oder nicht wäre mir egal solange du das nicht nachweisen könntest. Mit der Police und deren Bedingungen kannst du das jedenfalls nicht.
 

Baloo

User
Prüfung Versicherungsnachweis

Prüfung Versicherungsnachweis

@Baloo
Prüfung Versicherungsnachweis - Ein paar tröstende Worte:

Es ist nicht wirklich am Thema vorbei. Auch wenn sich hier Abgründe auftun, bietet sich für dich die Möglichkeit zu erkennen, wie man es nicht machen sollte:cool:
Ich hoffe für dich, dass sich eventuell noch jemand hier meldet, der Strukturen und Arbeitsabläufe zum Thema beitragen kann.
Ich für meinen Teil verspreche dir, dass das meine letzten 50 Cent hier waren. *Daumendrück* und sorry Bernhard:cool:

Danke für die tröstende Worte. Ich verkneife mir, die dargebotenen Beiträge zu kommentieren. Wenn es in unserem Verein so zuginge, wäre niemand bereit, als Vorstand Verantwortung zu übernehmen.

Also: diskutiert fleißig auch ohne mich weiter - ich beginne jetzt mit einer Vorlage für die nächste Vorstandssitzung und wir werden bestimmt einen eigenen Weg finden, der bis Ende November beschlossen wird.

Gruß Bernhard
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Ich habe ebenfalls noch eine uralte PHV bei einer großen Versicherung aus Coburg. Da steht noch in meiner Police, dass Modelle ohne eigenen Antrieb versichert wären. Da steht aber auch noch im Kleingedruckten, dass für VersicherungsPFLICHTIGE Modelle kein Versicherungsschutz besteht.

Naja, es würde sich schon lohnen sich mal mit den aktuellen Versicherungsangeboten zu befassen.

Es handelt sich in diesem Fall um eine Ergänzung "PLUS" zur PHV und die Versicherungsbedingungen sind ganz eindeutig. Dort heißt es: "Inbegriffen ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Halter versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge im Rahmen von A1.5.19 PHV (bis 250g) und 1.8.3 PHV 2019 (bis 5kg) 2019. Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der Versicherungssummen (50 Mio bzw. max. 15 Mio je geschädigte Person). Diese Ergänzungsstufe in dieser Form gibt es meines Wissens erst seit Februar diesen Jahres.

Unter 1.8.3 heißt es (verkürzt wiedergegeben):
Bedingungen: privat für Sport & Freizeit, elektrischer Antrieb, der Gebrauch des Modells muss gesetzlich zulässig sein, wenn erforderlich Befähigungsnachweis? Dann muß der Nachweis bestehen (>2kg bis 5kg Kenntnisnachweis), keine mißbräuchliche Nutzung (Flugzonen, etc. beachten).

Ich werde Deinen Hinweis aufgreifen und dort mal anrufen, wie es denn mit einem Versicherungsausweis zur Vorlage in Modellflugvereinen aussieht. Ich werde berichten.
Allerdings - für 8 TEURO - und weiteren versicherten Risiken ist diese Ergänzungsstufe unschlagbar preiswert. Und wenn ich gezwungen wäre eine zweite Versicherung
abzuschließen, und ich am Ende gar keinen Versicherungsschutz habe, weil die Versicherungen auf die Zuständigkeit der jeweils anderen Versicherung verweisen, müsste
ich dauerhaft auf eine Vereinszugehörigkeit verzichten. Dabei bin ich durchaus nicht abgeneigt meinem alten Verein erneut beizutreten.

Eigentliche Zielgruppe dieser Zusatzversicherung sind offenbar Drohnenpiloten, aber Modelle mit Elektroantrieb sind ausdrücklich genannt.

Update: So, ich habe erfahren, dass es keinen Versicherungsausweis gibt, aber man wird mir eine DIN4 Seite als Bestätigung zusenden. Bin gespannt ob (euch) das ausreichen würde.
 
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