Prüfung des Versicherungsnachweises

aue

User
Habe mich gerade mal beim Verband schlau gemacht:
Solange erlaubnisfrei geflogen wird, gelten nur die dafür erforderlichen Voraussetzungen wie Versicherung, Kenntnisnachweis, Plakette und 5kg-Grenze (Verbrenner ausgeklammert). Da dies für das Fliegen auf der grünen Wiese gilt, kann und darf ein Platz mit Aufstiegserlaubnis nicht schlechter gestellt sein.

Schöne Grüße
Andreas
 

Hans J

Vereinsmitglied
Moin Werner,
Dann würden wir also nur einen Flugleiter brauchen wenn mindestens 3 Modelle über 5Kg geflogen werden? Also bei uns nie?
würd ich so bejahen! Nachtflug wird bei uns allerdings nicht gemacht.
Unsere Flugplatzordnung stellt zum Beispiel fest:
"- Jeder Pilot hat die Pflicht sich in das Flugbuch einzutragen.
- Besondere Vorkommnisse müssen ebenfalls im Flugbuch vermerkt werden.
- Der Flugbetrieb darf nur aufgenommen werden, wenn eine Person mit einer Erste-Hilfe-Ausbildung anwesend ist. Die Befähigung gem. StVO reicht aus.
- Bei Aufnahme des Flugbetriebs mit mehr als zwei Modellen über 5Kg Abflugmasse muss ein Flugleiter eingesetzt sein."
So ist das in unserer Aufstiegserlaubnis von 2015 von der Niedersächsischen Landesbehörde genehmigt worden.

(Also bei uns auch: Wir brauchen keinen Flugleiter, da so gut wie keine Modelle über 5 kg geflogen werden - und es klappt auch ohne Flugleiter hervorragend.)
 
Zuletzt bearbeitet:

BOcnc

User
Vielleicht einfach mal richtig lesen. Für Nachtflug braucht man auch < 5Kg eine Genehmigung.

Wir haben zur Zeit nur einen Platz(25Kg). Windräder kommen noch erst. Und wir bekommen dann einen neuen vom Investor fertig übergeben. Danke an die Gemeinde die dafür gesorgt hat.
 

BOcnc

User
Ich habe gerade noch mal mit meinem Bruder gesprochen. Auch mit Anwalt bestehen sie auf Gültigkeit ab 0 Kg.
Sie haben auch die Luftfahrtbehörde erfolgreich verklagt wegen der Aufstiegsgenehmigung. Aber was anderes. Der Richter hat gesagt das es mit dem < 5Kg erklärt werden muss. Haben sie aber nicht gemacht. Der nächste Schritt wäre jetzt eine Feststellungsklage. Darauf haben sie aber keine Lust mehr.
 

BOcnc

User
Wird immer besser....wer sind denn die ominösen sie?

Irgendwie machst du hier Salamitaktik.
Info nur Scheibchenweise, bei direkter Frage keine Antwort sondern Gegenfrage.

Ich wiederhole nicht was ich schon geschrieben. Nicht immer nur den letzten Beitrag in Gedächtnis behalten.

Also wenn du so gut Bescheid weist musst du doch wissen wo du die Infos her hast. Oder hast du dir die selber ausgedacht?
 

BOcnc

User
Und noch mal Sorry für die vielen Beiträge.
Ich weis jetzt warum das bei uns unter 5 Kg anders ist wie es sein sollte. Allerdings wurde der Mitarbeiter ausgetauscht. Könnte jetzt ja anders werden. Wir brauchen ein Update der Genehmigung und werden das einbringen. Danke
 
In der NFL 1-1430-18
und in der Luft VO § 21a ist klar geregelt wo für eine Aufstiegserlaubnis benötigt wird.
In der Luft VO § 21a -f ist der Flugbetrieb mit und ohne AE geregelt.

Wenn ich den Muster-Erlaubnisbescheid aus der NFL 1-1430-18 richtig lese werden genau diese Regelungen genannt.
Damit ist klar wenn auf einem Gelände die Auflagen des Erlaubnis Bescheid nicht erfüllen kannst du entsprechend den Regelungen Luft VO § 21a -f Erlaubnis freien Modellflug betreiben.
Unsere Luftfahrtbehörde hat sich dabei noch klarer ausgedrückt (Gott sei dank)
Der erste Satz heißt in etwa Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen von Flugmodellen schwerer 5Kg und …..
Der Mann beider Behörde ist recht aufgeschlossen und wir hatten einigen Kontakt und Abstimmungen bei der Erstellung der Flugplatzordnung.
Dabei wurde der freundliche Hinweis erteilt das wir die regeln in der Flugplatzordnung für den Erlaubnis-freien Modellfug so knapp wie möglich fassen sollten da der Erlaubnis-freien Modellfug nicht Bestandteil einer Aufstiegserlaubnis nach Luft VO § 21a ist und durch die Luft VO geregelt ist.
Damit hat er uns gesagt das der Flugbetrieb für den Erlaubnis-freien Modellfug auf dem Gelände nicht von den Auflagen der Aufstiegserlaubnis abhängig ist jedoch die Regeln der Flugordnung bindend sein können.
Die Flugordnung hat sich jeder Verein selber angetan.

Neben der Aufstiegserlaubnis können auch noch weitere Befreiungen, Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich werden.
Leider aus schmerzlicher Erfahrung.
In der Landesbauordnung NRW steht die Errichtung von Sportanlagen und Modellflugplätzen unter Genehmigungsvorbehalt.
Unser Verein besitzt für den Erlaubnis-freien Modellflug eine Baugenehmigung zum Rasen mähen.
Weiter ist durch den Landschaftsplan der Unteren Naturschutzbehörde Dortmund der Modellsport, besonders der Modellflug, verboten.
Dieses Verbot ist in vielen Landschaftsplänen in unserer Umgebung erhalten.
Dazu haben wie eine Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und erhalten.

Hier sollten eigentlich die Prüfung des Versicherungsnachweises behandelt werden.
Beim Lesen dieses Themas bin ich auf einige mir unverständliche Meinungen zum Versicherungsschutz gestoßen. Wir organisieren unseren Versicherungsschutz über den Einheitlichen beitritt zu einem Verband.
Damit wird die Prüfung de einzelnen Nachweise für die ordentlichen Mitglieder hinfällig. Bei Gästen halte ich es für wichtig den Versicherungsschutz zu Prüfen.
Ich halte es für Wichtig das alle Mitglieder eines Vereins in einer Organisation (Verband) vertreten sind.
Die Verbände organisieren nicht nur den Versicherungsschutz für die Einzelperson (Halter Haftpflichtversicherung) Sondern auch noch Versicherungsleistungen für den Verein und für das Gelände.

Vorstandshaftpflicht und deren Beauftragte Personen wie z.B. Flugleiter.
Oft sind auch Schäden die durch den Betrieb nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen versichert.
Geländehaftpflicht , Gebäudehaftpflicht…...... und eine Sportunfallversicherung können ebenso Bestandteil eines Versicherungspaketes durch einen Verband sein.

Die zuletzt genannten Versicherungsleistungen könne gefährdet sein wenn ein Verein ihren Mitgliedern die Freiheit zur Verbandsangehörigkeit oder zum Versicherungsschutz gewährt.
In diesem Fall müsste zumindest der das Haftungsrisiko für den Vorstand und der vom Verein beauftragte Funktionsträger z.B. Flugleiter anderweitig durch weitere Versicherungen des Vereins abgedeckt werden.
Weitere Versicherungen kosten dem Verein und müssen auf den Beitrag umgelegt werden.
Ich möchte das der Verein seine Funktionsträger und seine Mitglieder optimal versichert sind. Daher melden wir alle unsere Mitglieder in einem Verband an. Die Zugehörigkeit zum Verband ist in unserem Beitrag enthalten und über unsere Satzung verpflichtend. So ist Sichergestellt das alle Versicherungsleistungen unseres Dachverbandes im falle eines Falles zum tragen kommt.
Schöne Fliegergrüße aus Dortmund
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Die Verbände organisieren nicht nur den Versicherungsschutz für die Einzelperson (Halter Haftpflichtversicherung) Sondern auch noch Versicherungsleistungen für den Verein und für das Gelände.

Die Logik dahinter ist mir nicht verständlich. Natürlich sollten Versicherungen des Vereins unabhängig von den Einzelversicherungen der Mitglieder sein und von den Mitgliedern über den Vereinsbeitrag finanziert werden. Ebenso der Anschluss an einen Verband. Was ich befremdlich finde ist, dass hier Verein/Verband und Versicherung quasi in "Personalunion" auftreten und ein (Versicherungs-) Monopol bilden.

Ich versuche es mal anders herum: Wenn ich dem ADAC beitrete bekomme ich damit auch nicht zwangsweise eine Versicherung eines bestimmten Anbieters aufgenötigt. Man kann sich aber AUCH über den ADAC versichern.

@Herbert1: Im Zuge der Drohnenvermarktung dürfte die Zahl der auf "meine" Weise Versicherten die der über die Verbände versicherten Modellflieger bald übertreffen oder längst übertroffen haben. Nicht umsonst steigen die Versicherungen massiv in diesen Markt ein. Und die Versicherungen werden die Prämien schon passend zum Risiko kalkulieren. Und all diese Drohnenbesitzer profitieren direkt von der Verbandsarbeit, wobei den Meisten davon nicht mal bekannt werden dürfte, dass es überhaupt diese Verbände gibt. Die wollen nur mit ihrer Drohne spielen ... . Kaum einer wird sich so intensiv mit dem Thema befassen, wie ich es gerade mache.

Das Thema (unnötig) selbst auferlegter Zwänge in diesem Thread finde ich auch sehr interessant. Vielleicht gehört das Versicherungsthema ja auch dazu. Ein Rechtsanwalt des DMFV macht ja noch keine gültige Rechtsprechung, zumal der reichlich Konjunktive verwendet:

https://www.dmfv.aero/recht/plaetze-ohne-aufstiegserlaubnis-pruefung-des-versicherungsnachweises/
 

BOcnc

User
Karsten ich versuche es noch mal.

Warum hast du eine Privathaftplicht wenn schon dein Auto versichert ist?

Die Mitglieder haben nur eine Versicherung für ihre Modelle. Der Verein braucht noch eine für den Rest. Wenn der Verein z.B. ich glaube es sind mindestens 7 Mitglieder im DMFV versichert hat übernimmt der DMFV auch die Vereinshaftplicht kostenlos. Je höher der Anteil von im DMFV versicherten Mitglieder ist je mehr ist der Verein versichert.

Bevor sich jetzt wieder einer Aufregt DMFV ist nur ein Beispiel.
 
Hallo Kasten
Es geht auch ohne Verband
ich bin in einem 2. Verein auch im Vostand tätig.
Hier haben wir ein Versicherungspaket mit Modellfughalterhafpflicht und weiterer Versicherungen bei einem großen Versichungsunternehmen welches auch zum teil die Verbände versichert abgeschlossen.
Auch hier gild Versicherungspflicht für jedes Mitglied über den Verein um keine Versicherungslücke aufkommen zu lassen.
Der Versicherungsschutz ist zunächst auf die Vereinsaktivitäten beschänkt und kann inviduell mit einer Zusatzversicherung auf Weltweit ...... erweitert werden.
Wichtig ist das im Vereinsrahmen, nicht nur das einzelen Mitglied geschützt ist, sondern der Verein und seine Organe als gemeinschaft.
Ich halte für egoistisch wenn ein zukünftiges Mitglied mit der Forderung in einen Verein eintritt sich nicht an den Versicherungen zu beteiligen zu wollen, wiel ich habe ja schon. Ich habe die Diskusion oft geführt.
Die Verbände machen da ein Angebot den Rest muss der Verein entscheiden.
Ich werbe immer für die Zugehörigkeit zu einem Verband.
Ich bin auch im Aeroclub- NRW in der Modellfugkommision tätig.
Da sind leute die Machen sich einen Kopf vertreten das Hobby in der Pollitik, organisieren Wettbewerbe, Veranstalltungen ...... und Bieten auch Versicherungsschutz an.
Ich habe mich nun mit meiner zugehörigkeit im Verband geautet, der letzte Satz trifft aber auch für den anderen großen Verband zu.
Wie jeder Verein seinen Versicherungsschutz organisiert ist dem Verein überlassen.
Wenn ud in 2 Vereinen bist kann es vorkommen das du 2mal Modellfughalterhaftpflicht versichert bist, weil jeder Vein einen anderen Versichungspartner hat.
Gruß Martin
 
Hallo Martin,
volle Zustimmung!

Lediglich die Handhabung der Versicherung ist bei uns etwas einfacher.
Auch wenn wir in einem Verband sind (DMFV) haben wir zu dem Mitglieder im BWLV (da diese in einer anderen Abteilung unserer Fliegergruppe manntragend fliegen und diese Versicherung Modellflug mit abdeckt.). So akzeptieren wir jedoch auch die Einzelmitglieder anderer Verbände (MFDS/DMO, etc.). Wir zwingen niemand zu einer bestimmten Versicherung, die Auswahl ist groß. Wenn jemand im Nachbarverein versichert ist dann reicht das aus, er muss lediglich am Saisonbeginn das 1x vorlegen.

Ideal wäre sicher wenn man sich mal auf eine Versicherung einigen könnte, da das wie du richtig geschrieben hast für den Verein von Vorteil ist, bzw. wichtig werden kann.
 
Hi Leute
Karsten will doch nicht verstehen.

Zu deinen 100000 tausend Drohnen , davon fliegen wenn überhaupt 10 %
Denn die Drohnen die auch für einen Anfänger fliegbar , kosten halt ein paar Euro.

So jetzt bin ich endgültig raus.
 
Hallo Martin
gerade durch diese Durmischung der Versicherungen in deinem Verein schwächst du den Versicherungsschutz für den Verein.
Ich spreche hierbei über ordentliche Mitglieder des Vereins keine Gastflieger oder Anwerter.
Welche versicherung dekt einen Schaden ab der z.B. durch den Betrieb des Rasenmähers des Vereins entsteht.
Der kollege der gerade für die Mitglieder den Platz mäht fährt über einen Stein dieser fliegt einem anderen an den Kopf........
Es sind Bauwerke durch den Verein errichtet worden, das Bauwerk bricht zusammen oder es Fällt etwas ab und es entsteht ein Schaden.....
In der Vereinshütte wird im winter gefeiert und mit einem Gasstrahler geheitzt das Gerät geht in Flammen auf und du als Vorstand nicht dafür gesorgt das jedes Mitglied weis, das der Gasstrahler nur im Freien genutzt werden darf die Bedinungsanleitung nicht greifbar ist.
Wie du Siehst alles Schäden die nichts mit dem Fliegen zu tun haben.
wo glaubst du das du Versicherungsschutz als Vorstand hast.
 
Hallo Martin,
Ich verstehe dich und bin ganz bei dir.
Aber wie du wahrscheinlich auch, habe ich einen gewissen Zustand übergeben bekommen.
Diesen änderst auch du nicht eben Mal.
Gut wäre es wie du schreibst,keine Frage. Ich werde da aber jetzt sicher nicht die Brechstange nutzen.
Ich bessere das nach und nach aus.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Wenn ud in 2 Vereinen bist kann es vorkommen das du 2mal Modellfughalterhaftpflicht versichert bist, weil jeder Vein einen anderen Versichungspartner hat.

Und genau hier wird es problematisch:

https://www.finanztip.de/sinnvolle-versicherungen/doppelversicherung/

Und nein, ich will nicht nicht verstehen, ich verstehe es durchaus. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass sich der Markt verändert und dass sich Vereine und Verbände darauf einstellen sollten. Ich fände es schlicht besser, wenn getrennte Dinge getrennt blieben. Das es für Vereine durchaus Vorteile bietet alles aus einer Hand zu bekommen, habe ich verstanden.

Damit ist das Thema für mich soweit abgeschlossen.
 
HalloKarsten ich schreibe es gerne noch mal auf.
Es ist sache des Vereins wie der Verein seine Vereinshafpflicht löst.
Es ist möglich die Frage der Vereinshafpflicht über einen Weiteren Anbieter zu organisieren.
Damit währe dann möglich jedem Vereinsmitglied die Möglicheit zu eröffnen die Modellfughalterhaftpflicht Eigenverantwortlich zu Orgnisieren.
Die Entscheidung liegt im Verein und kann von aussenstehenden nicht beeinflust werden.
Die Gruppenversicherunge der Verbände sind angeote an die Vereine. Es ist kein muss die Gruppenversicherung vollständig in anspruch zu nehmen.
Es liegt im ermessen des Vereins wie die Versicherungslandschaft innerhlb des Vereins aussieht.
Das oberste Gremium eines Vereins ist die Hauptversammlung.
Ich würde in einem Verein kein Ehrenamt annehmen, wenn die Frage des Versicherungsschutz, wie zum beispiel Organisationshafpflicht Geländehaftplicht, usw. geregelt ist.
Ich würde mich noch nicht einmal an einem Arbeitseinsatz beteiligen, wenn der Verein dafür keinen ordentlichen Versicherungsschutz bietet.
Gruß
Martin
 

S_a_S

User
hallo Martin,
Wenn ud in 2 Vereinen bist kann es vorkommen das du 2mal Modellfughalterhaftpflicht versichert bist, weil jeder Vein einen anderen Versichungspartner hat.
Gruß Martin

das ist versicherungstechnisch dann wieder ein Problem. Nicht auf dem Platz, in dem Du gerade als Vereinsmitglied auf dem Vereinsflugplatz fliegst, da ist noch einigermaßen klar, welche Versicherung dann am ehesten herangezogen wird.

Beim Beispiel HUK gibt es diesen Passus (hab ich aber so bei DMFV und in der AVB300-20008 / AMU 300/07 nicht gefunden)
b. Kein Versicherungsschutz besteht aber, soweit Sie Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrthaftpflichtversicherung) haben.

Und spätestens auf der grünen Wiese werden sich dann die beiden Versicherungen darum streiten, wer nicht zuständig ist. Ok, wenn ich dem geschädigten nur eine Versicherung nenne, dann nicht unbedingt.

Grüße Stefan
 
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