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Karsten, wenn du damit in einem halben Jahr zu uns kommst. Woran erkenne ich das die Versicherung noch besteht? Bei z.B. DMFV steht immer das gültige Jahr drauf. Kann man nur zum Jahresende kündigen. Das gleiche auch bei anderen bevor ich wieder angemacht werde.
Gruß Werner
Hi Carsten,
Für den Rest 2019 würde mir das reichen. In 2020 bräuchtest du dann aber wieder erneut solch eine Bescheinigung, denn woher soll der jeweilige Flugleiter wissen, ob du nicht zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt oder den Umfang deiner Versicherung geändert hast.
Nochmal: Eine Versicherung, die Luftfahrzeuge gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz versichert ist verpflichtet diese Bescheinigung immer für den jeweiligen Versicherungszeitraum ausstellen.
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OK, da der Vertrag gem. Versicherungsbedingungen für ein Jahr abgeschlossen wird (und sich um ein Jahr verlängert, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird), müsste ich nur darum bitten auch das Ablaufdatum auf dieser Bescheinigung zu nennen und diese Bestätigung automatisch mit jeder Verlängerung zu versenden. Das sollte machbar sein.
Ansonsten, wenn der Verein seine Obliegenheiten systematisch erfüllt, sollte er aus dem Schneider sein wenn er betrogen wird. Denn mit einem ungültigen Versicherungsnachweis um die Ecke zu kommen ist vorsätzlicher Betrug. Genauso könnte ich einen gefälschten DMFV Ausweis vorzeigen.
Also ganz sicher kann man sich nie sein.
VG
Karsten
Hallo
ja die DMO gibt es , ich habe gerade die Versicherung abgeschlossen.
Es wäre einfacher gewesen das über den verein zu buchen.Aber ich fahre auch Powerboote und somit 2 Fliegen mit einer Klappe.
Und der Verein der DMO Versicherte ausschliesst somit Gesetzestreue Flieger diskriminiert weil es für diese einfacher ist hat mich als Mitglied nicht verdient
Das wäre so als würde der Tüv bzw die Zulassungsbehörde Allianzversicherte ausschliessen
Gemäß §1 LuftVG ist ein Modellflugzeug ein Luftfahrzeug im rechtlichen Sinne.
Deswegen, weil Luftfahrzeug, greift der § hier https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html der besagt das vom Luftfahrzeughalter eine Halterhaftpflicht abzuschließen ist und dass bei einer Versicherung die dafür auch zugelassen ist, also bei einem Luftfahrtversicherer abzuschließen ist.
Beim DMFV als auch beim DAeC sind das Luftfahrtversicherer, beim DMO weiss ich es nicht könnte es mir aber vorstellen, bei Deinem Versicherer würde ich das aber offengesagt anzweifeln.
Nach LuftVZO ist u.A. für Modellflugzeuge eine Gruppenhalterhaftpflicht zulässig, d.h. du brauchst nur eine Police für alle Luftfahrzeuge die Du als Halter betreibst.
Hinsichtlich der Mindestdeckungssumme regelt dann dieser § https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__37.html wie hoch die sein muss. Da Modellflugzeug immer unter 500 Kg höchstzulässige Abflugmasse, sind das also 750 tds Rechnungseinheiten was allerdings auch die Haftungshöchstgrenze darstellt. Es ist also nicht möglich irgendwas besser oder schlechter zu versichern, dass hier gilt also für Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgeber gleichermaßen.
Darfst Du jemanden ohne eigene Versicherung mit Deinem Modell fliegen lassen?
Das regelt der § hier https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html unter Nr.2.
Wenn Du einen Dein Modell fliegen lässt benutzt er das Gerät ja nicht ohne Dein Wissen oder gegen Deinen Willen, also muss er auch nicht haften.
Der Betrieb im Rahmen eines Lehrer - Schüler Systmes ist ebenso nicht erforderlich. ( was bei einem Freiflugmodell auch etwas Schwierig wäre )
Zu der Frage wer das überhaupt Kontrollieren darf. ( man also auf Verlangen vorzeigen muss )
Knappe Antwort die zuständige Luftaufsichtsstelle, also für Luftraum G die zuständige Landesluftfahrtbehörde.
Im Fall dessen das der Flugbetrieb auf einem Flugplatz ( ne Wiese mit AE ist kein Flugplatz im Luftrechtlichen Sinne ) stattfinden soll kann hier der Flugleiter, der allerdings auch von Amtswegen benannt ist und weiterhin nen Luftfahrerschein wie auch ein BZF haben muss um die Aufgaben wahrnehmen zu dürfen, als Vertretung der Luftaufsichtsstelle den Versicherungsnachweis vorlegen lassen. ( Euer KN ist kein Luftfahrerschein und ebenso braucht ihr kein BZF, also können Modellflieger auf Modellfluggeländen nicht als Vertretung der Luftaufsichtsstelle tätig sein oder werden. Die Aufsichtperson die bei Erteilung einer AE bestellt wird ist erst mal bei einem Verein der Vorstand, der dafür zu sorgen hat das die verfügten Regeln in der AE, wie auch immer die aussehen, eingehalten werden.)
Modellflugvereine können im Rahmen ihres Hausrechts sich den Versicherungsnachweis natürlich vorzeigen lassen, aber sie müssen das nicht tun um irgendwelche Haftungsansprüche von sich abzuwenden. ( siehe §33 LuftVG, der Halter des LFZ haftet für Schäden die aus den Betrieb des Gerätes resultieren können.)
Gruß Horst
MFSD
DMFVe) Versicherer für die nachstehend aufgeführten Versicherungen ist die AXA Versicherung AG in Köln.
DMOVersicherungsgeber für alle nachfolgend aufgeführten luftahrtspezischen Versicherungsleistungen ist die
HDI Global SE
Wer letztlich dahintersteht, ist genauso egal, wie bei der KFZ Versicherung. Solange das Risiko ausreichend (≥gesetzlich) abgesichert ist.4. Modell-Halter-Haftpflichtversicherung
Versicherer: Allianz Global Corporate & Specialty SE
Grüße Stefan
PS:
in der Privathaftpflicht der HDI ist Flugmodell ohne Motor bis 5kg drin...
https://vertriebsservice.hdi-gerling...7002011311.pdf
AXA bis 5kg versicherbar im Paket L
https://image.action.axa.de/lib/fe33...dfe0649621.pdf
Und Allianz schau ich jetzt nicht nach, weil die Vereinsvorstände DMO eh nicht mögen
[QUOTE=S_a_S
weil die Vereinsvorstände DMO eh nicht mögen[/QUOTE]
Hi
ist doch verständlich.
Die kassieren ihre Provisionen und das war's.
Was tun diese ganzen Versicherungen für und Modellflieger , nichts.![]()
Gruß,Herbert
Konfuzius sagt :
Zu wissen, was man weiß und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
Das kann man nur ganz dick unterstreichen.
Man muss an der Stelle noch bedenken:
Übernimmt ein Verein die Kontrolle der Versicherungsnachweise, (aus Vorsorge) dann nimmt er sich selbst in die Pflicht, dies auch sorgfältig zu erledigen. Komme ich als Gastflieger mit meiner Privathaftpflicht und diese wird vom Verein als ausreichend und gültig bewertet, dann darf ich mich darauf verlassen, das ich auf dem Gelände mit meiner Versicherung ausreichend versichert bin.
Wer aber haftet, wenn meine Versicherung dann doch nicht haftet?? Der Verein , der mich überprüfte ist dann sicherlich erste Wahl.
Vielleicht wäre es dann richtiger gewesen, die Verantwortung bei dem zu belassen, der auch Verantwortlich ist, dem Piloten.
Sigi
Kontrolliere ich, bin ich im Zweifel der Dumme.
Kontrolliere ich nicht, bin ich sowie so der Dumme.
Also: den Letzten beißen die Hunde - welcher Idealist opfert da noch seine Freizeit für ein ehrenamtliches Vorstandsamt im Modellflugverein?
--------------------
Herr, schmeiß Hirn ra!
Hallo Horst,
danke für die Hinweise. Ich bin kein Versicherungsexperte, aber ich sehe keinen Widerspruch:
Hier: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html heißt es (Absatz 3):"Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes."
In dem heißt es: https://dejure.org/gesetze/VVG/113.html in Absatz 1: "Eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht (Pflichtversicherung), ist mit einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen abzuschließen." (Hervorhebung von mir)
Wenn Du Recht hast, dürften inzwischen tausende Drohnenhalter falsch versichert sein und meine Versicherung dürfte dieses Angebot gar nicht machen.
VG
Karsten
Modelle:EGE,AM,Bandit,ASW27,Diskus,Turn-Left,Cessna182
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