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Nun ja, erlaubnisfrei ist ja nicht nur an die Gewichtklasse gebunden, ein 240g Cox-Flieger lässt sich quasi nur noch auf genehmigten Plätzen fliegen (LuftVO 21a) (1) 3.).
Und da ist natürlich ein Flugleiter auch wieder in der Bredouille, wenn er einem mit 5kg-E-Vertrag sowas durchgehen lässt (auch bei Beispiel HUK nach 1.5.19 a nicht drin, weil nicht rein elektrisch, b nicht, weil Motor getrieben, 1.8.3 a auch nicht, weil da auch wieder rein elektrisch steht), aber das steht so auch auf Karstens Schreiben.
Mit der Platzordnung des http://www.mfsc-hahn-wapeldorf.de/ (von 2011 mit Bezug auf AE von 2010 noch aktuell?) wäre es aber noch konform, dort elektrisch betriebene Flugmodelle bis 5kg mit obigem Versicherungsnachweis (und Tagesmitgliedschaft) zu betreiben. Wäre natürlich spannend, den Wortlaut der AE nochmals zu durchforsten.
Grüße Stefan
Hallo Stefan, ich habe unsere leider nicht mehr vorliegen. Man konnte unsere mal im Netz finden. Da ist aber mal was geändert worden. Wir müssen aber umziehen weil hier Windräder aufgestellt werden sollen. Da sind wir aber nicht alleine in der Gegend. Die neue Genehmigung haben wir schon ein paar Jahre weil das eine Auflage von der Gemeinde für den Windanlagenbetreiben ist. Die tritt bei Baubeginn in Kraft. Ich glaube den jetzigen Platz dürfen wir dann bis 5 Kg weiter betreiben. Aber da bin ich nicht ganz sicher. Ich gehöre nicht direkt mit zum Vorstand.
Und wenn bei uns wirklich mal einer als Gast mit irgendeinem Schein kommt hängt das wahrscheinlich auch davon ab wer das gerade kontrolliert. Ich hatte mal einen der seinen Nachweis im Auto hätte. Als er den zeigen sollte war er sofort weg.
Gruß Werner
Wo soll das stehen???
In dem Dokument steht klar:
1) Bis 250 Gramm ist alles versichert
2) Von 250 Gramm bis 5 kg sind alle Modelle versichert, die keinen eigenen Antrieb haben
3) Von 250 Gramm bis 5 kg sind alle Modelle versichert, die einen elektrischen Antrieb haben
Das wurde alles schon 100 mal durchgekaut. Eine AE kann nur das regeln was in den Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde fällt. Das ist nun einmal der Bereich über 5kg. Auf den Bereich <5kg hat die AE keinerlei Auswirkung. Es gibt nur Gesetze, die sagen: "Dafür bin ich zuständig".
Es gibt keine Gesetze, die sagen: "Dafür bin ich nicht zuständig".
Wenn es ein Gesetz für Modelle >5kg gibt, dann regelt dieses Gesetz auch genau diesen Bereich , also >5kg. Eine AE könnte also niemals regeln, dass ich in meinem Wohnzimmer keine Drohnen fliegen lassen darf. Das wäre schlicht und einfach ausserhalb der Befugnisse der Behörde. Genauso ist es ausserhalb der Befugnis der Behörde den Flugbetrieb für Modelle <5kg zu regeln. Logischerweise wird dann auch eine entsprechende Anzeige ins Leere laufen, genau wie es bei euch geschehen ist.
Lies doch bitte mal worum es bei der Erwähnung der 5kg geht! Dann sollte es dir direkt klar werden!
Ausserdem steht in der von dir zitierten NfL auch klipp und klar drin für weche Modell diese NfL gilt. Auf Seite 1, ganz oben, in fetter Schrift. Nämlich für Flugmodelle nach §21a und §21b der LuftVo. Da steht, auf unseren Einsatzzweck bezogen und vereinfacht ausgedrückt, drin: "Ich gelte für Flugmodelle Flugmodelle über 5kg" Naja und halt das übliche mit den Verbrennermotoren und 1,5km von Ortschaften, Raketenantrieben und so weiter.......
Modelle:EGE,AM,Bandit,ASW27,Diskus,Turn-Left,Cessna182
Gazelle,Nemesis,Hornet-F1,Ultimate,Citabria,SportWing,Viper
Salto,DFS-Habicht,Yak-54,JAS-39,SR-71,B-2,Dragon,Smartfish
Ich kenne hier den Fall das eine Genehmigung erteilt wurde für einen neuen Platz. Der Kreis hatte aber den Zaun noch nicht genehmig. Weil sie aber gerne fliegen wollten wurde eine Anfrage an die Luftfahrbehörde gestellt ob sie bis 5 Kg fliegen dürfen. Das wurde von der Behörde nicht bestätigt. Ob die Behörde da einen Fehler gemacht wurde kann ich natürlich nicht sagen. Was passiert wäre wenn sie trotzdem geflogen wären und einer Kontrolliert hätte weis ich natürlich nicht.
Gruß Werner
Logisch dass das LA keine Freigabe Betrieb bis 5Kg machen kann, weil es sich um erlaubnisfreien Modellflug handelt.
Was schon erlaubt ist können auch die nicht nochmal erlauben.
Ausnahme wäre wenn z.B. Verbrenner in weniger als 1,5 Km Entfernung zu Siedlungen hätte stattfinden sollen. Gehe jetzt mal nicht davon aus dass das der Fall war.
Gruss - Martin
...die dunkle Ecke des Hangars...
Ah ja,
versichert ist also der Gebrauch von Flugmodellen bis 5 Kg und was ist wenn man so ein LFZ in Betrieb nimmt?
Weitere Frage wäre wo Du überall versichert bist, Luftfahrtversicherer schließen nämlich aus gutem Grund Nordamerika erst mal aus.
Seriös wird so ne Versicherung wenn keine Deckungssumme genannt wird, weil die Rechnungseinheitenbassiert sind und der Rechenfaktor ggf. im Jahr irgendwo in der Welt angepasst werden muss. ( sehr hohe Inflation in Uganda, China oder sonstwo. Dann passt der Nationalstaat den Rechenfaktor im Rahmen der ICAO Vorschriften an.
Nur mal so warum die so ein wenig anders sind als normale Haftpflichten.)
In Deinem Sinne, nächstes Jahr DMFV, MFSD oder DMO wenn Du in keinen Verein willst, die 40 oder 50 Öcken pro Jahr sind es dreimal Wert.
Gruß Horst
Hallo Horst,
anders rum wird ein Schuh draus: Die 40 oder 50 Öcken sollte lieber der Verein bekommen, als eine Versicherung. Für mich sind Verein und Versicherung zwei getrennte paar Schuhe und das ist der Punkt, der mich stört wenn man quasi über den Verein (und über den individuellen Bedarf hinaus) zwangsversichert wird. Und das zu Kosten, die bei geringeren Deckungsummen z.T. noch über denen der normalen PHV liegen. Komischer Weise gibt es Vereine, die die Versicherung immerhin für unter 20 EUR/Jahr anbieten und optional ausweisen.
Eine Deckungssumme nennt auch der DMFV und eine geografische Einschränkung in Bezug auf die Flugmodelle gibt es bei meiner PHV Plus nicht. Das Ausland interessiert mich dabei aber auch nicht, außer vielleicht mal Österreich oder Dänemark.
Mir reicht es, dem Gesetz genüge getan zu haben und legal zu fliegen. Im Schadenfall findet jede Versicherung gerne ein Schlupfloch um aus der Haftung zu kommen. Und gerade in diesem Zusammenhang bin ich mit meiner Versicherung bisher recht zufrieden. Insofern mache ich mir über Wortklaubereien wie Gebrauch oder Betrieb weniger Sorgen, denn was der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Drohne / eines Flugmodells ist, dürfte spätestens vor Gericht in 5 Minuten geklärt sein.
VG
Karsten
Die haben keine Genehmigung beantragt sondern gefragt ob sie das dürfen. Weshalb können sie das denn nicht so einfach schreiben. Im Telefongespräch haben sie gesagt das die Länder das unterschiedlich sehen. Daraufhin wurde dafür eine Sitzung in Berlin bewirkt. Es gab auch dafür Termine die immer verschoben wurden. Warum wenn das eindeutig geregelt ist?
Die Länder haben durchaus verschiedene Regeln. Z.B. gab es in Niedersachsen und Brandenburg schon vor 2017 ein Nachtflugverbot.
Gruß Werner
Also so recht verstehe ich dich jetzt nicht.
Was für Termine? Wofür? Für die Frage ob ihr erlaubnisfreien Modellflug betreiben dürft? Berlin???
Sorry, das hört sich jetzt aber sehr nach "ich habe gehört, die hätten mal gesagt" an.
Aus wievielter Hand sind denn diese Infos?
Gruss - Martin
...die dunkle Ecke des Hangars...
Mein Bruder ist betroffen. Es sollte geklärt werden ob es erlaubt ist oder nicht. Wenn es eine Genehmigung gibt kann dadurch ja der Erlaubnisfreie Flug nur mit den Regeln der Erlaubnis durch geführt werden dürfen. Wo steht das die Erlaubnis erst ab 5 Kg ist. In unserer nicht. Mein Bruder hat übrigens eine Anzeige bekommen weil er geflogen ist < 5Kg. Das wurde verfolgt.
Zu meinem Beitrag #14 kann ich sagen das ich inzwischen eine umfangreiche Antwort bekommen habe. Da war richtig was schiefgelaufen. Kann ja mal passieren.
Man sollte auch beachten das es zumindest beim DMFV auch eine Rechtschutzversicherung eingeschlossen ist. Ich kenne einen Fall wo der DMFV gegen die Luftfahrbehörde erfolgreich geklagt hat. (nicht wegen den 5Kg) Auch ein Grund für den Verein so eine Versicherung zu fordern.
Gruß Werner
Hallo Werner.
Schreib doch bitte Mal einen Sachverhalt konkret und zusammenhängend.
So kann man dir nicht vernünftig antworten.
Oder sollen wir uns jetzt aus den Fingern saugen warum dein Bruder eine Anzeige bekommen hat?
Gruss - Martin
...die dunkle Ecke des Hangars...
Ich wollte nicht unbedingt das hier mit meinem Bruder schreiben.
Genehmigung bis 25 Kg erteilt aber der geforderte Zaun noch nicht genehmigt und aufgestellt. Also hätte man den Zaun für <5Kg nicht gebraucht wenn du recht hast. Alleine geflogen mit Kenntnisnachweis und Versicherung (DMFV). Luftfahrtbehörde ist ratlos. Nicht eindeutig geregelt ob er darf oder nicht.
Das er <5kg geflogen ist habe ich doch geschrieben
Gruß Werner
Ich war nicht dabei als die Luftfahrtbehörde bei uns war wegen neuen Platz. So viel ich weis soll für den alten Platz der dann immer noch auf den Bereich vom Verein liegt eine Genehmigung bis 5Kg erteilt werden. Allerdings liegen beide Plätze weniger als 300 von den Windrädern.
Gruß Werner
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