Ein Interessantes Urteil gegen Drohnenmissbrauch

jmoors

Vereinsmitglied
Gewagt...

Gewagt...

Auch mit einem Luftgewehr in einem Wohngebiet rumzuballern, halte ich für sehr gewagt. Der Schütze kann froh sein, dass die Staatsanwaltschaft hier geschlafen hat. Man hätte auch wegen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gegen den Schützen ermitteln können.
 

aue

User
Ein Diabolo-Projektil wiegt ein halbes Gramm. Mit Druckluft beschleunigt baut sich die Energie sehr schnell ab. Im vorliegenden Fall wurde nach oben geschossen, eine Gefährdung anderer kann man hier ausschließen. Genau dieses hatte das Gericht in seiner Entscheidung auch berücksichtigt. Von "rumballern" kann also keine Rede sein. Hätte der Luftgewehrschütze mit einem Stock nach dem Kopter geworfen, wäre eine größere Gefahr für andere von ihm ausgegangen.
Entscheidend ist das zugebilligte Recht der "Gefahrenabwehr" im Falle eines Kopterüberfluges über das Privatgrundstück. Das ist aber sicherlich kein Freibrief für Selbstjustiz, es muss im Einzelfall genau abgewogen und verantwortlich und angemessen gehandelt werden.

Schöne Grüße
Andreas
 

rubberduck

User gesperrt
Wenn es sich im nachhinein herausstellt, dass es ein Polizeikopter oder der einer anderen Behörde war, wünsche ich dem Schützen viel Spass. Naja, die werden allerdings kaum in 10 Meter Höhen in fremden Gärten rumfliegen.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Ein Diabolo-Projektil wiegt ein halbes Gramm. Mit Druckluft beschleunigt baut sich die Energie sehr schnell ab. Im vorliegenden Fall wurde nach oben geschossen, eine Gefährdung anderer kann man hier ausschließen.

FALSCH!!

Waffengesetz §12 Absatz 4:

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen KÖNNEN,

Das Zauberwort ist hier "können". Sobald die (unter Umständen auch unwahrscheinliche) Möglichkeit besteht, daß ein Geschoß das eigene Grundstück verläßt, gefährdet man Andere und verstößt gegen das Waffengesetz. Der Schütze im vorliegenden Fall hat Riesen Glück, daß er nicht belangt wurde.

Ein Diabolo-Geschoß kann auch nach 20m im flachen Parabelflug genügend Energie haben, ein Auge zu zerstören. Ein Geschoß, das mit steilerem Winkel abgefeuert wird, fällt mit annähend gleicher Energie zu Boden (abzüglich Luftwiderstand).
 

aue

User
Der Schütze im vorliegenden Fall hat Riesen Glück, daß er nicht belangt wurde.
Eine klare richterliche Entscheidung bezeichnest du also als "riesen Glück". Das dürfte eher dein eigenes Rechtsempfinden ausdrücken und sich deutlich vom hier gesprochen Recht unterscheiden.

Ein Diabolo-Geschoß kann auch nach 20m im flachen Parabelflug genügend Energie haben, ein Auge zu zerstören. Ein Geschoß, das mit steilerem Winkel abgefeuert wird, fällt mit annähend gleicher Energie zu Boden (abzüglich Luftwiderstand).
Du konstruierst dir auch zurecht, was dir gerade passt. Hier besteht bestenfalls ein theoretisches Risiko. Und die Energie eines durch Gravitation beschleunigten Projektils ist keinesfalls gleich der des (wenn auch nur mit Druckluft) abgefeuerten, sondern weit darunter.
Nochmal zur Erinnerung: Das Diaboloprojektil wiegt 0,5 Gramm. Aus dem Luftgewehr abgefeuert entfaltet es eine Energie von max. 7,5 Joule (Mündungsenergie, direkt abfallend). Wenn du ein Gewicht von einem Kilogramm aus einer Höhe von einem Meter fallen lässt, entspricht dies 10 Joule. Nochmal: ein Projektil wiegt 0,0005 kg.
Zum Vergleich: Hagelkörner gleicher Größe entfalten vergleichbare Energie. Glaubst du auch, 5-mm-Hagelkörnchen könnten Augen ausschlagen?

Nix für ungut, aber deine Bedenken sind wirklich unbegründet.

Schöne Grüße
Andreas
 

Ondas

User
Nehmen wir als gegeben:
Gewicht 0,5g = 0,0005 kg
Geschossenergie: 7,5J (ja, bei Austritt, also abnehmend)
Ergibt eine Mündungsgeschwindigkeit von 173 m/s = ~600km/h

Das Hagelkorn musst Du mir zeigen.

Laut Wikipedia fallen kleine Hagelkörner mit 90km/h, das sind 25m/s
Bei einem Gewicht von 0,5g sind das 0,15J
(Für die gesamte Wahrheit: Meist sind die größer und schwerer und haben dann höhere Fallgeschwindigkeiten und können daher durchaus gefährlich werden.)

Und als Ex-Paintballspieler kann ich Dir sagen: Ja, 7,5J sind schmerzhaft und gefährlich. Also bitte nicht verharmlosen.

Zum Urteil will ich mich nicht äußern, das ist vermutlich eine nicht übertragbare Einzelfallentscheidungen.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Nix für ungut, aber deine Bedenken sind wirklich unbegründet.

Sind sie leider nicht. Gesundes Halbwissen kann in vielen Fällen reichen, aber wenn es um die Gefährdung von Mensch und Tier durch unangemessenen Gebrauch von Schußwaffen geht, hört der Spaß (oder die Verharmlosung) auf. Es ist Gesetz, es ist glasklar verboten, Punkt.
 

S_a_S

User
genauso wie Überfliegen von Grundstücken in Wohngebieten mit Kamera an Bord.

Denke mal, dass die kinetische Energie der abgeschossenen Drohne größer war, als die des Geschosses.

Grüße Stefan
 
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