gringo
User gesperrt
Betr. Abstand im Wohngebiet:
Ich hatte deshalb beim Justiziar gefragt.
Man darf keine Häuser überfliegen, natürlich unter 5 kg, kein Verbrenner,
Genehmigung für Start-und Landeplatz muß vorliegen,
und selbstredend darf keine Gefährdung von Mensch und Tier billigend in Kauf genommen werden.
Ich denke das sind alles Selbstverständlichkeiten, oder ?
Ich hatte deshalb beim Justiziar gefragt.
Man darf keine Häuser überfliegen, natürlich unter 5 kg, kein Verbrenner,
Genehmigung für Start-und Landeplatz muß vorliegen,
und selbstredend darf keine Gefährdung von Mensch und Tier billigend in Kauf genommen werden.
Ich denke das sind alles Selbstverständlichkeiten, oder ?