ISDT SC-620 500 W 20 A

Guten abend,
ich hätte mal eine Frage:
von 23 Monaten habe ich bei einem großen österreichischen Modellbau Händler ein Ladegerät der Firma ISDT gekauft. Nun ist mir dieses Ladegerät aus mir unerklärlichen Gründen kaputt gegangen. Genauer gesagt: es entlädt nicht mehr (kommt nur ein rosa Balken und die Schrift entlädt aber das war es auch schon) Desweiteren kann ich zwar Akkus zum laden anschließen und auch im Programm die Laderaten und alles andere einstellen, jedoch lädt es keine 2 Minuten und macht selbstständig einen Reset. Manchmal piepst er auch laut und bricht dann ab. Auch ein Firmare-Update hat leider keinen Erfolg gehabt.

Nachdem die Firma ISDT auf Ihrer Gebrauchsanweisung stehen hat das auf dieses Ladegerät 24 Monate Gewährleistung gegeben wird habe ich nun heute bei dem großen Händler angerufen und wollte nachfragen wohin ich das Ladegerät zu senden habe. Daraufhin erklärte mir ein Mitarbeiter dieser Firma das sie auf ISDT Teile keine Gewährleistung geben können und ich solle doch das Teil dorthin senden. Auf eine Frage von mir ob ich das Ladegerät nun in die Tonne werfen soll wurde mir geantwortet das man mir nicht helfen könne.

Daher meine Frage:
wie würdet Ihr euch in diesem Fall verhalten ? und wie ist eigentlich die Rechtslage in solch einem Falle ? Das Rechnungsdatum des großen Händlers ist auf den 25.09.2017 datiert.

Vorab schon mal vielen Dank für hilfsreiche Antworten.
 

BNoXTC1

User
Als erstes würde ich mal sagen, der threadtitel ist sehr schlecht gewählt.. als zweiten Punkt —> die Ladegeräte sind einfach nicht zum entladen da :rolleyes:

Und nun zum eigentlichen Thema.. es kann sich ja nur um Lindinger oder Schweighofer handeln.. beide geben 2 Jahre Gewährleistung, also müssen sie das Gerät annehmen. „Auf ISDT geben wir keine Gewährleistung“ wo steht denn das??
 
Hallo,

hört sich für mich schwer nach Schw... an. Mit denen hatte ich auch mal eine besondere Begegnung inkl. Anwalt etc.
Bei denen kauf ich nie wieder was, aber das ist ein anderes Thema.

Eine Aussage wie „Auf ISDT geben wir keine Gewährleistung“ geht natürlich garnicht.

Laut Europäischen Gewährleitungsrichtlinien hat der Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung also bis zum 25.09.2019 zu geben. Punkt!
ABER, und das könnte jetzt die Falle sein: Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Im Streitfall müsstest Du nachweisen das der Mangel schon bei der Übergabe der Ware bestanden hat. Heißt eventuell teure Gutachten etc.

Im Zweifel und wenn die sich absolut querstellen wollen läuft es dann leider auf einen teuren Streit raus und das wird sich nicht lohnen.
Dann bleibt nur noch meine Strategie: Einmal noch ein böses Mail schreiben, sie aufzufordern alle Deine Daten zu löschen und gefälligst Ihren Newsletter zu behalten und nie wieder dort etwas zu kaufen.
 

Mario12

User
Hallo Jürgen,

wenn das Gerät erst "jetzt" diesen Fehler hat, hast du sowieso keinen Gewährleistungsfall. Gewährleistung bedeutet, dass ein Artikel bei der Auslieferung/Übergabe korrekt funktioniert hat. Das würde ich aus deiner Schilderung rauslesen.
Du hast jetzt einen Defekt. Den deckt die Garantie ab.
Welche Garantiezeiträume der Hersteller gewährt müsstest du mal prüfen. Welche Gewährleistungszeiträume der Händler gewährt muss auch geprüft werden.

Ich bin kein Anwalt. Wenn du es ganz genau wissen willst musst du einen fragen.

Grüße
Mario
 

BNoXTC1

User
Mario.. also ich glaube, dass Jürgen jetzt zum ersten Mal entladen wollte :D

Hirsch, ich dachte auch sofort an Sch......! L.... ist normalerweise sehr kulant..
 

Flow

User
Welche Gewährleistungszeiträume der Händler gewährt muss auch geprüft werden.
Das ist wie weiter oben schon geschrieben klar gesetzlich geregelt, 24 Monate, nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr. Daher verstösst auch die Aussage "dieser Firma das sie auf ISDT Teile keine Gewährleistung geben können" gegen gesetzl. Regelungen

wenn das Gerät erst "jetzt" diesen Fehler hat, hast du sowieso keinen Gewährleistungsfall. Gewährleistung bedeutet, dass ein Artikel bei der Auslieferung/Übergabe korrekt funktioniert hat. Das würde ich aus deiner Schilderung rauslesen.
Du hast jetzt einen Defekt. Den deckt die Garantie ab.

Ein Defekt kann sich auch, durch ein bei der Übergabe bestehenden versteckten Mangel, erst nachträglich einstellen. Daher ist das so klar nicht zu sagen.
 
Na dann werde ich mal das Ladegerät in seine Originalschachtel packen und zusammen mit einer Kopie der Rechnung und der Bedienungsanleitung sowie einem kurzem Anschreiben an den Lieferanten zurücksenden.
Bin mal gespannt ob und wie die Lieferfirma darauf reagiert.
 

STErwin

User
Garantie oder Gewährleistung

Garantie oder Gewährleistung

Bei uns Österreich würde ich mich in dem geschilderten Fall vom Verein für Konsumenteninformation beraten lassen.
Bei berechtigtem Anspruch würden die eventuell sogar ein Schreiben an den Händler verfassen.

Erwin
 
Hallo Erwin,
vielen Dank für Deinen Tipp. Habe das Ladegerät in Originalverpackung mit Rechnungskopie und Kopie der ISDT Beschreibung in der die 24 Monate schriftlich ersichtlich ist sowie einem Anschreibung an den großen Händler geschickt.
Jetzt heißt es abwarten was passiert.
 

micbu

User
@5eckflieger, ich hoffe, dass dir bewusst ist, was "Gewährleistung" bedeutet! Eine Gewährleistung ist keine Garantie. Gewährleistung bedeutet, dass der Kaufgegenstand, zum Zeitpunkt des Kaufs, in Ordnung ist. Mehr nicht! Eine Gewährleistung ist keine (Haltbarkeits-) Garantie. Wenn du nun, 23 Monate später, der Meinung bist, dass das Gerät bereits beim Kauf einen Vorschaden hatte, dann bist du jetzt (ab 6 Monate nach dem Kauf) in der Pflicht dies zu beweisen. Ohne diesen Beweis von dir braucht der Gewährleistungsgeber auch nicht zu ersetzen oder zu reparieren.
Du kannst das Gerät also einsenden, aber ohne den Beweis von dir bringt das nix. Es mag durchaus Händler geben, die kulant sind und dies ohne jegliche Rechtspflicht reparieren/ersetzen, aber die Regel ist das sicherlich nicht.
 

Mario12

User
Sach ich doch die ganze Zeit...

> Nachdem die Firma ISDT auf Ihrer Gebrauchsanweisung stehen hat das auf dieses Ladegerät 24 Monate Gewährleistung gegeben wird [...]

Vielleicht liegt da der Fahler.
Entweder hat der Hersteller Garantie und Gewährleistung in seiner Anleitung verwechselt.
Oder Kollege 5eckflieger hat Garantie gelesen und Gewährleistung verstanden.

Schön wäre, wenn wir hier über den Ausgang des Falls eine Rückinfo von Jürgen bekommen.

Grüße
Mario
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Zwischenfrage an die User aus Österreich:

Zwischenfrage an die User aus Österreich:

Bekommt man in Österreich immer nur Gewährleistung,
oder gibt es da auch eine Garantie so wie in Deutschland?
Bzw. wie greift hier (internationaler Handel innerhalb der EU) das EU-Recht ?


Als Endverbraucher würde ich Wert auf 2 Jahre Garantie legen,
da sich so mancher Fehler/Defekt erst nach und nach zeigt.





Gruß
Andreas
 

micbu

User
Was meinst du damit? In Deutschland ist eine Garantie eine freiwillige Sache. Gesetzlich gibt es bei uns nur die Gewährleistung.
 
Hallo Allerseits,
nun, ich habe ja geschrieben das ich mich melde sobald eine Entscheidung getroffen ist.

Das Ladegerät wurde unrepariert zurück gesandt, ich hatte einen Telefonanruf eines Mitarbeiters der großen Österreichischen Händlers. Dieser sagte mir das eine Garantie nur bis 6 Monate nach Kauf erfolgen kann und danach eine Beweislastumkehr gelten würde. Eine Reparatur würde den Wert des Ladegerätes übersteigen.

Ich habe aber nicht mehr das Interesse das Ladegerät nach China zurückzusenden da dies höchstvermutlich auch ins Leere laufen würde und nur enorme Versandtkosten nach sich ziehen würde.

Die Firma ISDT kann von mir aus auf jedes ihrer Produkte 24 Monate Gewährleistung schreiben ich jedoch bin von dieser Firma nur noch entäuscht und hat mich dahingehend verändert das zukünftig nichts mehr von China-Produkten wissen will und daher auch nichts mehr kaufe. Da kann die Firma ISDT Werbung machen wie sie will, ich bin geheilt.

Das war es in Kürze.
 

BNoXTC1

User
Du kaufst keine China Produkte mehr? Na dann viel Spaß :D hast isdt schon mal angeschrieben?

Aber eines sollte ja von Anfang an klar sein, dass eine Reparatur sich bei diesen Preisen nicht auszahlt..
Innerhalb der Garantie ok, danach ist es ein Fall für die Tonne..
 

Flow

User
Rechtliche Lage bei der Beweislastumkehr hin oder her, Usus ist doch das im Consumer Bereich 24 Monate getauscht/repariert wird. Und dann greift man bei der Kaufentscheidung halt zu einem der etablierten Marken die das so handhaben. Graupner z.B. hat mein Ultramat problemlos gegen ein neues getauscht, lange nach den 6 Monaten.

Die Frage hier ist nur, ob sich der Händler quer stellt oder das die Aussage von ISDT ist. Daher würde ich persönlich schon noch mal direkt beim Hersteller Anfragen.
 
@Flow
das mit den 24 Monaten mag hier in Deutschland Usus sein laut meinen Erfahrungen in Österreich leider nicht. Nachdem ich angerufen wurde hat man mir auch erklärt das ein Versand des Teiles nach China ca. 25 € und ein Kostenvoranschlag von ISDT ca. 50 € kosten würde, Vertretung in Deutschland leider Fehlanzeige.

Ich wursste nicht das sich ISDT da leider querstellt, habe aber ähnliches auch von anderen China-Herstellern gehört. Nun das ist Spekulation da mag sich jeder seinen Teil dazu denken.

Werde zukünftig genauer hinschauen was ich kaufe.
 
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