Hangflug ohne Bewilligung des Eigentümers.

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Hallo. Frage wie sind die Rechtsfolgen.
z.Bsp. Ich fahre ab und an auf einen Berg und suche ein geeignetes Areal für meinen e-Segler. Wiese gefunden. Eigentümer kenne ich nicht. Fliege mit meinem 2,5m E-Segler von der Straße weg. Lande einmal in der Wiese. muss den Segler 2o-3om darin holen.
Sollte ich mit einer Besitzstörung geklagt werden, mit welcher Strafe(Flurschaden) muss ich rechnen?
 
Du könntest dazu schreiben in welchem Land der Erde du wohnst...;)
 
Hallo,
Es gibt hier viele Threats die dieses Thema schon bis zur Unendlichkeit diskutiert haben. Ich bin Deutscher der in Österreich (Graz) seinen 2.Wohnsitz hat und hier auch fliegt.
Laut Rechtslage benötigst du das OK des Besitzers ... auch für die Strasse wenn du wie geschrieben auf dieser startest. Und du musst natürlich die Bestimmungen des Luftfahrtrechts einhalten.
Nun dürfen die üblichen Forumsmitglieder das Thema tot diskutieren.
Lieber Gruß aus London,
Volker
 

ruvy

User
Hallo,
Es gibt hier viele Threats die dieses Thema schon bis zur Unendlichkeit diskutiert haben. Ich bin Deutscher der in Österreich (Graz) seinen 2.Wohnsitz hat und hier auch fliegt.
Laut Rechtslage benötigst du das OK des Besitzers ... auch für die Strasse wenn du wie geschrieben auf dieser startest. Und du musst natürlich die Bestimmungen des Luftfahrtrechts einhalten.
Nun dürfen die üblichen Forumsmitglieder das Thema tot diskutieren.
Lieber Gruß aus London,
Volker

Ein Deutscher mit einem Wohnsitz in Österreich der aus London postet :D
 
Hallo Rufy,
Vor 16Std war ich noch in Vancouver und den Tag davor in Tokio und davor in Seoul. Zum Glück ist es heute (fast) egal wo ich mich befinde um meinen globalen Beruf auszuüben.
Ich besitze übrigens ein Modellflugzeug mit 35kg und im Rahmen der Zulassung gibt es auch eine Prüfung des Luftfahrtgesetzes für den Piloten ... die Rechtslage ist recht eindeutig und unmissverständlich. Kein Platz für jene Interpretationen, die in Foren erzählt werden.
Lieber Gruß vom Frankfurter Flughafen (auf dem Weg nach Graz). Volker
 

udill

User
Hallo. Frage wie sind die Rechtsfolgen.
z.Bsp. Ich fahre ab und an auf einen Berg und suche ein geeignetes Areal für meinen e-Segler. Wiese gefunden. Eigentümer kenne ich nicht. Fliege mit meinem 2,5m E-Segler von der Straße weg. Lande einmal in der Wiese. muss den Segler 2o-3om darin holen.
Sollte ich mit einer Besitzstörung geklagt werden, mit welcher Strafe(Flurschaden) muss ich rechnen?

... es kommt darauf an, ob du die Örtlichkeit und damit auch den Eigentümer oder den Pächter der Wiese kennst. Dann verlangt es der gute Ton, dass du den betreffenden Verfügungsberechtigten freundlich fragst, ob du seine Wiese für deine Zwecke nutzen darfst. Ich hatte damit bisher noch keine Probleme. Wenn du das öfters machen möchtest, dann wäre es sinnvoll, einen Nutzungs- oder Pachtvertrag mit ihm abzuschließen (haben wir auch so gemacht).

Die Nutzung der Straße ist ein anderes Problem und wahrscheinlich das größere. Zum Modellfliegen nutzt du sie ja nicht, so wie ich dich verstanden habe. Schwieriger ist die Klärung, ob du die Straße überhaupt befahren darfst (in der Regel bei Land- und Forstwirtschaftlichen Straßen und Wegen). Da hilft nur viel Diplomatie und ein guter Draht zur Gemeinde oder der zuständigen amtlichen Stelle, die für die Straße zuständig ist, um auf Dauer eine "geduldete Nutzung" derselben zu erhalten.

Unabhängig davon sollte die Nutzung solcher Flugörtlichkeiten nur unter Beachtung der Bestimmungen des Umwelt- und Naturschutzes, sowie der luftrechtlichen Vorschriften erfolgen. Es ist auf Dauer von Vorteil, wenn man z. B. auf Spaziergänger am Wochenende Rücksicht nimmt und nicht mit einer Horde von Modellfliegern in Erscheinung tritt. Ebenso gewinnt man Akzeptanz bei den Einheimischen, wenn man mit "ruhigen Modellen" in Erscheinung tritt. In letzter Zeit wird auch mehr Wert auf den Umweltschutz gelegt. So hat man die Nutzung unserer gepachteten Wiese auf die Anfahrt mit max. 10 Fahrzeugen begrenzt.

Was die rechtlichen Konsequenzen einer illegalen Nutzung der Wiese betrifft, kommt es auf die Jahreszeit an (ich glaube ab März ist das Betreten von Flächen, die der Gewinnung von landwirtschaftlichen Gütern dienen, sowieso verboten und bußgeldbewert). Ansonsten kommt es auf die "Stimmung" des Grundstücksbesitzers beim Erscheinen vor Ort an. Oft sind die Leute sehr freundlich und haben nichts dagegen, andere sind froh, dass die Modellflieger da sind, weil dann die Hundebesitzer die Wiese nicht als Toilette für ihre Tiere nutzen, wiederum andere sind cholerisch, fordern Schadenersatz für die zertrampelte Wiese und rufen dann die Polizei. Die erteilt dann im geringsten Fall ein Platzverbot ...

Gruß Udo

PS: Ich bin kein Jurist, aber das ist eine Schilderung meiner 40-jährigen Modellfliegererlebnisse ;)
 
bleib zu Hause...

bleib zu Hause...

am besten setzt du dich vor den PC und spielst am Simulator... ;)
 

Eisvogel

User
Ich fahre ab und an auf einen Berg und suche ein geeignetes Areal für meinen e-Segler. Wiese gefunden. Eigentümer kenne ich nicht. Fliege mit meinem 2,5m E-Segler von der Straße weg. Lande einmal in der Wiese. muss den Segler 2o-3om darin holen.

Wenn ich das richtig interpretiere, dann fliegst du nicht immer auf dem selben Berg, bzw. der gleichen Wiese.
Bis du jedesmal den Besitzer gefunden hast, ist die Thermik oder der Aufwind weg :cry:

Jetzt mal fern ab von jeglichen Vorschriften und Gesetzen:
Leg dir eine gute Flasche Wein und Pralinen ins Auto (am besten was ausgefallenes aus einer anderen Gegend) und flieg einfach! Wenn der Besitzer kommt, dann ist er entweder sauer, oder er gibt sich freundlich zu erkennen.
Auf jeden Fall solltest du dich dann erst mal entschuldigen und erklären warum du dir keine Zeit genommen hast ihn zu suchen und zu fragen. Wenn er dir wohlgesonnen ist, dann frag ihn, ob du evtl. öfter hier fliegen darfst, wenn er grantig ist, dann hat sich das eh erledigt.
Überreiche ihm dein Mitbringsel als freundliches Dankeschön oder als Entschädigung, je nach seinem Auftreten.

Sollte er besonders garstig sein, frag ihn wieviel er als Entschädigung verlangt.
Mit einer Klage hast sicher nicht zu rechnen, die sind es gewohnt daß die Touris alles niedertrampeln was nicht eingezäunt ist.

Bevor jetzt der Aufschrei der typisch deutschen Verfechter aller Gesetze und Vorschriften kommt:
Freundliches miteinander Reden (auch nachträglich) ist oft die menschlichere Lösung als das strikte einhalten von Vorschriften :)
 

van3st

User
Die Frage ist hier ja ganz klar nach der Strafe gerichtet, die den TE erwartet. Und da kann man davon ausgehen, dass in erster Instanz maximal ein Platzverweis durch den Besitzer oder über die Polizei ausgesprochen werden wird (Es sei denn, du zerstörst das mutwillig mehr als nötig, was ich mal ausschließe;)).
Damit hat sich das Thema dann auch schon erledigt.
 

steve

User
Hallo,
kann das Vorgehen von Erwin nur unterstützen. Mit dem Nachfragen und vorher Erlaubnis einholen ist das so eine Sache. Habe ich auch mal gemacht, bekam auch das ok vom Landwirt - war aber gar nicht seine Wiese. Irgendwann fragte mich dann ein Jungspunt, was ich da veranstalte. Als ich ihm dann erklärte, dass ich die Erlaubnis des Besitzers hätte, klärte er mich auf, dass es seine Wiese sei. Das wars es dann mit diesem Platz. So kanns gehen.

Die Wiesen werden auch gerne mal untereinander verpachtet und es schert einen Landwirt dann nichts, was er vor 1-2 Monaten dann zu einem Modellflieger gesagt hat.

Entscheidend ist m.M.n. immer, wie man sich generell benimmt und wie man sich beim Erstkontakt verhält.

VG
 

Papa14

User
Na in Österreich .... Stubenberg am See :p;)
Am Stubenbergsee solltest du gar nicht fliegen, weil dort die Paragleiter unterwegs sind ... das könnte lethale Folgen haben.

Ansonst beim nächsten Bauern fragen "Wem g'hertn die Wies'n?", das wird i.d.R. mit einem "Nau mia!" quittiert, dann streckt man die Hand mit dem darin befindlichen Doppler aus und fragt "Derf i durtn fliagn?" ... und der Fall sollte erledigt sein.

Von der rechtlichen Situation abgesehen geht man am besten von folgender Annahme aus: Wenn ein Feld bestellt oder eine (Futter-) Wiese hoch steht, dann sieht es auch der freundlichste Bauer nicht gerne, wenn man seine Feldfrucht niedertrampelt. Ist das Grün kurz geschoren, dann kümmert ihn das nicht, wenn dort jemand "Flieger spielt".

Forumsdiskussionen hin oder her, auch wenn es beim Furchenadel einige Hitz- u. Dickköpfe gibt, die anderen alles neiden und nur auf "Meins, meins!" aus sind, so werden doch in der Praxis die Erdäpfeln nicht so heiß gegessen wie gekocht. Wenn wir heute nur mehr das tun, was uns laut Gesetz expliziet erlaubt ist, dann müssen wir morgen aufhören zu atmen.
 
Wir sollten, auch nicht gedanklich, nicht in Zeiten zurückfallen, wo es keine Allmende gab, das wäre nämlich Jahrtausende her.

https://de.wikipedia.org/wiki/Allmende

Allerdings heißt es dort auch:

"Im 15. und 16. Jahrhundert eigneten sich in Deutschland und England in vielen Fällen weltliche Herrscher die Gemeindeflächen an (Allmende-Raub), was ein wichtiger Grund für den deutschen Bauernkrieg war."

Da es die auch heute noch vielfach gibt, ist die Erlaubnis des Grundstückseigentümers nur ganz selten erforderlich.

Auch nach Verkauf der Gemeindeflächen an Private gilt gesetzlich:

Bei nicht eingefriedeten Flächen das Recht aller zur Nutzung für typische Freizeittätigkeiten: Wandern, Picknicken, Sonnenbaden, einen Fliegen lassen ....

Der Grundstückseigentümer, der das nicht will, muss einzäunen oder braucht eine behördliche Sondergenehmigung.

Das ist in Deutschland so und dürfte seit Jahrtausenden in Österreich genauso sein.

Das ist geregelt in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen, in Deutschland also in jedem Land gesondert, in der Regel aber wortgleich:

Ein Beispiel aus dem bevölkerungsreichsten Land, NRW:

"Kapitel 6
Erholung in Natur und Landschaft


§ 57 NaturschutzG - NRW - Betretungsbefugnis
(zu § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes)

(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Kapitels oder aus anderen Rechtsvorschriften* Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Vorschriften des Forstrechts.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet."


Quelle:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...d=15955&ver=8&val=15955&sg=0&menu=1&vd_back=N

*Besonders geregelt ist das Reiten und der Flora- und Faunaschutz, meist noch im NaturschutzG, aber mit Verweis auf kommunale Satzungen. Im Einzelfall bzw. Detail: Man muss sich kundig machen.

Selbstverständlich darf man landwirtschaftliche Nutzung nicht stören/zerstören.

Hier findet man alle Landesnaturschutzgesetze:

https://de.wikipedia.org/wiki/Landesnaturschutzgesetz

Sich dennoch gegenüber dem Eigentümer freundlichst und dankbar zeigen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Untertanengeist bspw. die übertriebene Anrede mit "Freiherr von und zu" mit Bücklingen und Kratzfuß war früher in kleineren Ortschaften üblich, gilt heute aber schon bei Benutzung einer Fernlenkanlage mit Proportionalsteuerung bereits als untunlich.

Die (Groß-)Grundbesitzer haben zwar viel politische Macht, sind oft adelig, haben uns das Recht der Allmende aber nicht freiwillig, oder gar großzügig eingeräumt, sondern der Gesetzgeber hat es durchgesetzt.

Das hab ich mir so gedacht.

Mein Ergebnis ist also: Weder ist es nötig, sich nach dem Eigentümer zu erkundigen, noch dessen Erlaubnis zu erfragen.

Einwände?
 
Stänkern ???

Stänkern ???

Ich nehme an du kennst das Gesetz nicht ……………
Der Deutsche mit Wohnung in Österreich hat es schon richtig beschrieben , oder willst du nur polarisieren ?? (stänkern im Volksmund?)
Gruß
Werner
 
Herr DABERT

DU VERBREITEST Halbwahrheiten:eek::eek:
Du solltest dich erstmal kundig machen bevor du schreibst.:rolleyes::rolleyes:
 

Venci

User
Wenn ich hier so mitlese wird mir klar, warum viele sagen, solche Urlauber/Gäste/Modellflieger sollen zu Hause bleiben. Genau solche Geisteshaltungen, führen dazu das es immer mehr Plätze gibt, wo wir Modellpiloten nicht Willkommen sind. Auch als zahlende Urlausgäste.
 
Ich wusste, dass ich richtig liege!
Es gibt offenbar kein Gegenargument gegen die freie Benutzung der Flur.
Moin Eduard,

deine Frage beweist schon, dass du es nicht wusstest.
Abgesehen davon stehen in den neu geregelten Werken im für uns relevanten Bereich genügend Informationen zum Thema drin.
Die sind nicht Deckungsgleich zu deiner Auslegung.
So viel zu deinem Wissen und den Gegenargumenten.
Durch stumpfes ignorieren wird ersteres nicht größer und zweites nicht inexistent.
 
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